Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Bonitätsscores durch Auskunfteien
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Ulrich von Zons, Stefan Möller, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bonitätsscores von Auskunfteien entscheiden für viele Menschen darüber, ob sie eine Wohnung anmieten, einen Kredit erhalten oder grundlegende Dienstleistungen nutzen können. Damit haben sie unmittelbaren Einfluss auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.
Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Verfahren. Insbesondere ist vielfach unklar, auf welchen Daten und Gewichtungen die Bewertungen beruhen und wie Entscheidungen im Einzelnen zustande kommen.
Der EuGH hat mit Urteil vom 7. Dezember 2023 (Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22) klargestellt, dass Scoringverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustufen sind und damit besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen (www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/eugh-entscheidung-urteil-c63421-c2622-c6422-bonitaet-score-zahlungsprognose-vorlage-vg-wiesbaden-schufa).
Zudem weist der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass Betroffene häufig Schwierigkeiten haben, Bewertungen nachzuvollziehen oder fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-sorgt-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die bestehenden rechtlichen Regelungen und Kontrollmechanismen geeignet sind, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und effektiven Rechtsschutz sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche rechtlichen Grundlagen gelten derzeit für die Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores durch Auskunfteien?
Welche Datenkategorien werden nach Kenntnis der Bundesregierung typischerweise in Scoringverfahren einbezogen?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, nach welchen Kriterien und Gewichtungen Bonitätsscores berechnet werden?
Inwieweit sind die verwendeten Scoringverfahren nach Einschätzung der Bundesregierung für Betroffene nachvollziehbar und überprüfbar?
Welche konkreten Auskunftsrechte haben Betroffene gegenüber Auskunfteien hinsichtlich der sie betreffenden Scoringwerte und deren Zustandekommen?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese Auskunftsrechte in der Praxis vollständig und verständlich umgesetzt werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, in welchem Umfang Betroffene von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen?
Wenn hierzu (vgl. Vorfrage) keine systematische Erfassung erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Häufigkeit fehlerhafter oder veralteter Daten in Scoringverfahren vor?
Welche Verfahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Korrektur fehlerhafter Bonitätsdaten, und wie bewertet die Bundesregierung deren Effektivität?
Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Korrektur fehlerhafter Einträge anzusetzen?
Inwieweit werden solche Korrekturverfahren (vgl. Vorfrage) und deren Dauer systematisch erfasst und ausgewertet?
Wenn eine solche Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, welche konkreten Auswirkungen Bonitätsscores auf Vertragsabschlüsse und wirtschaftliche Teilhabe haben?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss von Scoringverfahren auf den Zugang zu Wohnraum, Krediten oder Dienstleistungen systematisch untersucht? Wenn eine solche Untersuchung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
Welche Behörden sind für die Kontrolle von Auskunfteien zuständig, und wie ist die Aufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung konkret ausgestaltet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und Ergebnisse von Prüfungen oder Beanstandungen von Auskunfteien seit 2020 vor?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um die Kontrolle von Scoringverfahren zu verbessern?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Scoring auf die derzeitige Praxis in Deutschland?
Welche Anpassungen des nationalen Rechtsrahmens wurden seit 2020 vorgenommen oder werden derzeit geprüft?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der Regulierung von Scoringverfahren?
Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu der Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 27. Februar 2025, Verbrauchermerkmale aus Scoringverfahren auszuschließen, die keinen direkten Bezug zum Zahlungsverhalten aufweisen (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-sorgt-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der Forderung nach der Einführung konkreter Qualitätsanforderungen an Scoringverfahren von Auskunfteien und wenn ja, wie lautet diese (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-sorgt-fuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu dem Vorschlag, eine zentrale Unterstützungseinheit für die Datenschutzaufsichtsbehörden im Bereich Scoring einzurichten (www.vzbv.de/meldungen/eugh-urteil-sorgtfuer-nachvollziehbare-scoring-ergebnisse)?
Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. derzeit gesetzgeberische oder regulatorische Maßnahmen in diesen Bereichen?