BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuches in den Jahren 2023 und 2024

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

26.05.2026

Aktualisiert

28.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/525410.04.2026

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuches in den Jahren 2023 und 2024

der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) und § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten.

Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen wurden im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK‑links) in den Jahren 2023 und 2024 entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften an diesen abgegeben (bitte jeweils nach Jahren getrennt beantworten)?

a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur bzw. auch nach § 129a StGB ermittelt?

b) In wie vielen Verfahren wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur bzw. auch) nach § 129a StGB ermittelt?

c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung bzw. „Werbung von Mitgliedern“ für eine terroristische Vereinigung?

d) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später an die Länderstaatsanwaltschaften abgegeben?

e) In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Versuch der Anwerbung bzw. des Einsatzes von V‑Leuten?

f) In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Versuch zur Gewinnung von Kronzeugen gegen die Beschuldigten?

g) In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Überwachung der Telekommunikation oder Post der Beschuldigten und ihres Umfelds, und wie viele Personen waren davon jeweils betroffen (bitte aufschlüsseln)?

h) Wie viele Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen dieser Ermittlungs-verfahren statt, wie viele Haushalte bzw. Personen waren davon betroffen, und was wurde beschlagnahmt?

2

In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt wegen des Tatvorwurfs der Gründung oder Mitgliedschaft in einer Vereinigung nach § 129a StGB (inklusive Unterstützung und Werbung von Mitgliedern) in den Jahren 2023 und 2024 Untersuchungshaft verhängt?

a) Wie lange dauerte jeweils die Untersuchungshaft?

b) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (bitte Anzahl der Jahre bzw. Monate angeben) verurteilt?

3

In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2023 und 2024 zur Einstellung der in Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?

a) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129a StGB geführte Verfahren betroffen?

b) Wie viele dieser Verfahren fußten jeweils auf dem Vorwurf der Gründung, Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung von Mitgliedern?

4

In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt Anklage wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links?

a) Gegen wie viele Angeklagte wurde im Einzelnen Anklage erhoben?

b) In wie vielen Fällen gegen wie viele Angeklagte wurde jeweils nur nach § 129a StGB angeklagt bzw. in wie vielen Fällen auch nach § 129a StGB?

c) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte hatten ausschließlich § 129a Absatz 5 StGB zum Gegenstand?

5

In wie vielen dieser Anklageerhebungen wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links wurden in den Jahren 2023 und 2024 auch nach § 129a StGB die Anklagen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?

6

Welchen Ausgang nahmen die gerichtlichen Verfahren in den Jahren 2023 und 2024, bitte auflisten nach

a) Freisprüchen,

b) Einstellung des Verfahrens bzw. Teileinstellung hinsichtlich der Tatvor-würfe nach § 129a StGB,

c) Verurteilung insgesamt (bitte aufschlüsseln, ob jeweils nur oder auch nach § 129a StGB sowie jeweils ausschließlich wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung eine Verurteilung erfolgte),

d) Verurteilung zu einer Geldstrafe,

e) Verurteilung zu einer Jugendstrafe,

f) Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe (bitte nach Verfahren mit der Höhe der Strafen auflisten; auch Bewährungsstrafen angeben),

g) und in wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?

7

In wie vielen Fällen wurden nach der in Frage 6 erfragten erstinstanzlichen Entscheidung in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt welche Rechtsmittel von wem (Staatsanwalt bzw. Verteidigung) mit jeweils welchem Erfolg eingelegt?

8

In wie vielen und welchen Fällen wurden bei Verfahren nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK‑links in den Jahren 2023 und 2024 Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen, und mit welcher Begründung?

9

In wie vielen Fällen wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten (inklusive Unterstützung und Werbung) in den Jahren 2023 und 2024 wurden die in Frage 6 erfragten verurteilten Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?

a) Nach welchen Vorschriften, bzw. aufgrund welchen Akts?

b) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurde die Kontrolle der schriftlichen Kommunikation der wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten inhaftierten Beschuldigten mit ihren Verteidigerinnen und Verteidigern sowie eine Trennscheibe bei Verteidigerbesuchen nach § 148 Absatz 2 StPO angeordnet?

11

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 10 bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern)?

12

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-rechts in den Jahren 2023 und 2024?

13

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung) in den Jahren 2023 und 2024?

14

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie in den Jahren 2023 und 2024?

15

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie in den Jahren 2023 und 2024?

16

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf Verfahren gemäß § 129 StGB (kriminelle Vereinigung; bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln, inwieweit durch die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde)?

17

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) im Phänomenbereich PMK-links in den Jahren 2023 und 2024 jeweils?

18

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) im Phänomenbereich PMK-rechts in den Jahren 2023 und 2024 jeweils?

19

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung) in den Jahren 2023 und 2024 jeweils?

20

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils?

21

Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils?

22

Gegen welche ausländischen Gruppierungen richteten sich die Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen nach § 129b StGB in den Jahren 2023 und 2024?

a) Welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die in den Jahren 2023 und 2024 Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, werden seit wann von der Europäischen Union auf der Liste terroristischer Organisationen aufgeführt?

b) Gegen welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die in den Jahren 2023 und 2024 Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, besteht seit wann in Deutschland ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz?

23

In wie vielen und welchen Fällen waren in den Jahren 2023 und 2024 ein Gesuch der Regierung oder Justizbehörde eines anderen Landes Anlass für die Einleitung eines Verfahrens nach § 129b StGB?

24

In wie vielen und welchen Fällen haben die deutschen Ermittlungsbehörden bei Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB in den Jahren 2023 und 2024 über den Weg des polizeilichen Informationsaustausches Erkenntnisse ausländischer Sicherheitskräfte genutzt?

25

Wie viele der in den Jahren 2023 und 2024 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB gegen wie viele mutmaßliche Angehörige welcher ausländischen Gruppierungen gehen auf Hinweise bzw. Informations-übermittlung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) zurück?

26

Wie viele und welche wann erteilten Verfolgungsermächtigungen in welchem Umfang gegen welche ausländischen Vereinigungen nach § 129b StGB bestanden in den Jahren 2023 und 2024?

a) In wie vielen und welchen Fällen wurden bestehende Verfolgungsermächtigungen nach § 129b StGB gegen welche ausländischen Vereinigungen in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen zurückgenommen, eingeschränkt oder erweitert (bitte Einschränkung oder Erweiterung jeweils konkretisieren)?

b) In wie vielen und welchen Fällen wurden in den Jahren 2023 und 2024 neue Verfolgungsermächtigungen nach § 129b StGB im welchem Umfang gegen welche ausländischen Vereinigungen erteilt?

c) In wie vielen und welchen Fällen wurde in den Jahren 2023 und 2024 dem Antrag auf neue Verfolgungsermächtigungen oder die Rücknahme oder Einschränkung oder Erweiterung bestehender Verfolgungsermächtigungen nach § 129b StGB von Seiten des Bundesministeriums der Justiz nicht stattgegeben?

27

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Phänomenbereich PMK-links von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde in den Jahren 2023 und 2024 Anklage erhoben?

b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es in den Jahren 2023 und 2024 welche Urteile?

c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen eingestellt?

28

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde in den Jahren 2023 und 2024 Anklage erhoben?

b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es in den Jahren 2023 und 2024 welche Urteile?

c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen eingestellt?

29

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde in den Jahren 2023 und 2024 Anklage erhoben?

b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es in den Jahren 2023 und 2024 welche Urteile?

c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen eingestellt?

30

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde in den Jahren 2023 und 2024 Anklage erhoben?

b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es in den Jahren 2023 und 2024 welche Urteile?

c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen eingestellt?

31

Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?

a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde in den Jahren 2023 und 2024 Anklage erhoben?

b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es in den Jahren 2023 und 2024 welche Urteile?

c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 aus welchen Gründen eingestellt?

Berlin, den 7. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen