Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe in Asylverfahren
der Abgeordneten Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Etwa die Hälfte der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, sind Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe unterscheiden sich teilweise von denen männlicher Flüchtlinge: Neben Krieg, Verfolgung und existenzieller Not führen auch geschlechtsspezifische bzw. patriarchale Gewalt dazu, dass sie ihre Heimatorte verlassen müssen. Entgegen dem oft gezeichneten Bild, es würden hauptsächlich männliche Geflüchtete nach Deutschland kommen, waren zuletzt etwa 40 Prozent der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, Frauen. 2025 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 45 995 Asylerstanträge von weiblichen Antragstellerinnen erfasst. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, Türkei, Somalia und Irak (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2025-asyl.pdf?__blob=publicationFile&v=15).
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 hat sich die rechtliche Position von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt im Asylverfahren verbessert. Geschlechtsspezifische Verfolgung stellt seither auch nach den deutschen Asylrechtsbestimmungen einen anerkannten Fluchtgrund dar. Außerdem wurde gesetzlich klargestellt, dass Verfolgung auch von privaten bzw. nichtstaatlichen Akteuren ausgehen kann. Voraussetzung für die Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus ist dann, dass der Herkunftsstaat nicht fähig oder nicht willens ist, die betroffene Person zu schützen und es keine interne Fluchtalternative gibt. Nach den Richtlinien des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) kann geschlechtsspezifische Verfolgung etwa sexuelle Gewalt, weibliche Genitalbeschneidung, häusliche Gewalt und Menschenhandel, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen sowie geschlechtsspezifische Bildungsverbote umfassen. Die Verfolgung findet häufig im privaten Umfeld statt (www.refworld.org/docid/3d5902754.html).
In der Praxis stoßen Asylsuchende, die geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung im Asylverfahren geltend machen wollen, auf vielfältige Hürden. Beratungsstellen und Verbände führen dies unter anderem darauf zurück, dass es an einer flächendeckenden und frühzeitigen Identifizierung von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Verfolgung mangele. Somit sei der Zugang zu Informationen über die eigenen Rechte und zu Unterstützung erschwert. Ferner werde Gewalt gegen Frauen im Asylverfahren nach wie vor nicht ausreichend thematisiert oder im Bereich „privater Lebensführung“ verortet und als asylunerheblich eingestuft (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/geschlechtsspezifische-verfolgung-2022_aufl2.pdf).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
In der Antwort auf eine frühere Anfrage zu geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen hob die Bundesregierung die Rolle der durch den Bund geförderten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) hervor. Zu den Zielen der AVB gehöre die frühzeitige Identifizierung von vorliegenden Vulnerabilitäten, die mit Zustimmung der betroffenen Personen an das BAMF oder die obersten Landesbehörden übermittelt werden könnten. Im Rahmen der AVB seien auch Projekte der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende förderfähig, deren Beratungsangebot sich etwa an Frauen oder Mädchen oder an Betroffene von geschlechtsspezifischer Verfolgung oder von Menschenhandel richten (Bundestagsdrucksache 20/8032, Antwort zu Frage 10). Mitte März 2026 wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium die Mittel für die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ab dem Jahr 2027 streichen will (www.rnd.de/politik/asyl-streit-ministerium-will-beratungs-foerderung-streichen-verbaende-fassungslos-DNH32QTXHRGNLED72JQCWATKYE.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Frauen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 einen Asylantrag in Deutschland gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, zwischen unter und über 18‑Jährigen differenzieren und die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)?
Über wie viele Asylanträge von Frauen hat das BAMF 2023, 2024 und 2025 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstiges sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den oben genannten Altersstufen differenzieren)? Wie lautete in den genannten Zeiträumen die Gesamtschutzquote des BAMF in Bezug auf weibliche Asylsuchende, und wie lautete jeweils die um formelle Entscheidungen bereinigte Gesamtschutzquote?
Wie viele Frauen haben 2023, 2024 und 2025 einen Schutzstatus im Rahmen des Familienasyls erhalten (bitte nach Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz differenzieren)? Wie viele dieser Frauen waren unter 18, wie viele über 18 Jahre alt?
Welchen Anteil machte der Familienschutz 2023, 2024 und 2025 gemessen an allen als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannten Frauen aus (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Frauen wurden 2023, 2024 und 2025 wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung beim BAMF als Flüchtlinge anerkannt (bitte nach Jahren, Alter – unter 18, über 18/Summe – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure differenzieren), und wie hoch war in dem genannten Zeitraum der Anteil geschlechtsspezifischer Verfolgung bei GFK-Anerkennungen von weiblichen Asylsuchenden (bitte wie in der ersten Teilfrage differenzieren)?
Wie hoch war 2023, 2024 und 2025 der Anteil weiblicher Asylsuchender an der Gesamtzahl aller als geschlechtsspezifisch verfolgt anerkannten Menschen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wie viele Sonderbeauftragte gibt es im BAMF, die für Frauen und Mädchen zuständig sind, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden (bitte wenn möglich nach Standorten und Geschlecht aufschlüsseln)? Inwieweit stehen diese in allen Organisationseinheiten des BAMF zur Verfügung?
Wie wird sich der laut Presseberichten geplante Wegfall der Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung auf die Chancen und Möglichkeiten geflüchteter Frauen und Mädchen und anderer vulnerabler Gruppen, sich auf das Asylverfahren vorzubereiten und dort ihre Rechte geltend zu machen, auswirken?
Wie kann, sollte die unabhängige Asylverfahrensberatung wegfallen, gewährleistet werden, dass etwa Betroffene von geschlechtsspezifischer Verfolgung oder Menschenhandel künftig eine angemessene Unterstützung bekommen, um sich auf das Asylverfahren vorzubereiten?