Die Rolle der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin klagt gegen die Kündigung ihres Vertrags im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) (https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2025/bibliothek-des-konservatismus-wolfgang-fenske-wir-sind-keine-politische-einrichtung/, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).
Am 28. November 2025 veröffentlichte das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit einen Appell an die Direktorin des GBV, die Kündigung zurückzunehmen. Den Aufruf für einen Verbleib der Bibliothek im Bibliotheksverbund unterzeichneten 267 Wissenschaftler. Die Unterzeichner kritisierten den Ausschluss als einen „schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin in die Wissenschaftsfreiheit“ (https://openletter.earth/offener-brief-an-die-direktorin-des-gemeinsamen-bibliotheksverbundes-gbv-regine-stein-anlasslich-des-ausschlusses-der-bibliothek-des-konservatismus-aus-dem-gbv-1d4dd8b0 und www.welt.de/regionales/berlin/article6932e512bdb9c3d5970e51d8/streit-um-bibliothek-des-konservatismus-spitzt-sich-zu.html, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).
Die Verbundzentrale des GBV ist seit 2001 als niedersächsischer Landesbetrieb organisiert und steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Landesministeriums für Wissenschaft und Kultur. In ihrer Leitung sitzt auch ein Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert wird (www.gbv.de/informationen/Verbund/Verbundorganisation/Verbundorganisation_1843).
Die Aufgaben und Ziele des GBV sind gemäß Eigenbeschreibung: „Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken und für Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der beteiligten Länder und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie hat die Aufgabe einen Rahmen für eine abgestimmte Bibliotheksautomation zu schaffen, neuartige Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen zu entwickeln und deren Anwendung zu fördern. Der GBV ist offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ (www.gbv.de/informationen/Verbundzentrale/ueber_die_VZG/index#info1, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).
Mitte des vergangenen Jahres kündigte die Direktorin der VZG, Regine Stein, der Bibliothek des Konservatismus den Zugang zur Verbundkatalogisierung des GBV zum Jahresende 2025 (www.cicero.de/kultur/bibliothekenverbund-vs-bibliothek-des-konservatismus-niedersachsen-wissenschaftsminister, letzter Zugriff am 26. Januar 2026). Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Laut Darstellung der niedersächsischen Landesregierung erfolgte die Kündigung ohne Angabe von Gründen, da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag gehandelt habe. Die Verbundleitung habe in ihrer 62. Sitzung am 6. Mai 2025 auf Antrag eines Mitglieds den Beschluss einstimmig gefasst (Niedersächsische Landesdrucksache 19/9430: www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09430.pdf, letzter Zugriff am 26. Januar 2026). Die fehlende Begründung nach Jahren der Kooperation hat bei Beobachtern die Befürchtung aufkommen lassen, dass die neue Leitung des GBV die Kündigung aus rein politischen Motiven ausgesprochen haben könnte (www.welt.de/debatte/plus692424c9b524e0ce7f1c63fb/bibliothek-des-konservatismus-die-ausgeschlossenen-buecher.html, letzter Zugriff am 26. Januar 2026).). Die Bibliothek gilt mit einem Bestand von rund 35 000 Büchern als ein wichtiger Wissensstandort zur konservativen Denkrichtung. Die Ausgliederung aus dem Bibliotheksverbund hat diesen Fundus für Recherchen elektronisch unsichtbar gemacht und macht einen analogen Verleihbetrieb der Bibliothek praktisch unmöglich (s. o. Junge Freiheit).
Bislang beschränken sich die Erklärungen der GBV und des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums auf den Hinweis, dass bei dem „privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnis“ mit der BdK angeblich keine Pflicht zu einer Begründung der Kündigung bestanden hätte (s. o. Niedersächsische Landesdrucksache 19/9430).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Besitzt die Bundesregierung qua des Vertreters der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in der Verbundleitung (www.gbv.de/informationen/Verbund/Verbundorganisation/Verbundorganisation_1276) Kenntnisse bezüglich der Kündigung der Bibliothek des Konservatismus (BdK) aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV), und wenn ja, wie bewertet sie die Folgen der Kündigung für die Forschung zum Konservatismus im Deutschsprachigen Raum, insbesondere in Ostdeutschland?
Sieht die Bundesregierung in der unbegründeten Kündigung einer Spezial- und Forschungsbibliothek wie der BdK durch ein vom Bund gefördertes Katalogisierungs- und Dienstleistungszentrum für wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit?
a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet der Vertreter der SPK nach Kenntnis der Bundesregierung die Kündigung vor dem Hintergrund, dass die GBV gemäß Selbstbeschreibung „offen für die Teilnahme weiterer Bibliotheken und Institutionen“ sei (s. o.) und aus Steuermitteln, u. a. über Projektförderungen der vom Bund getragenen Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), finanziert wird?
Welches Mitglied hat nach Kenntnis der Bundesregierung in der 62. Sitzung der Verbundleitung des GBV am 6. Mai 2025 den „Antrag zur Kündigung des Vertrags mit der BdK“ eingereicht?
a) Wurde der Antrag mündlich oder schriftlich begründet?
b) Ist die Begründung des Antragsstellers im Protokoll vermerkt worden?
c) Wie lautet die Begründung des Antrags, die im Protokoll bzw. im Antrag angegeben wurde?
Hat der Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Verbundleitung des GBV der Kündigung des Vertrags mit der Bibliothek des Konservatismus zugestimmt?
a) Wenn ja, wieso hat dieser Vertreter einer Kündigung ohne Abgabe von Gründen zugestimmt?
b) Wenn nein, wie war das Abstimmungsverhalten des Vertreters der SPK und wie wird dieses begründet?
Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen, um den durch die Kündigung entstandenen Schaden für den Wissenschaftsstandort Deutschland wieder rückgängig zu machen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung über den Vertreter der SPK gegen die Kündigung des Vertrags anzugehen, und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?
Hat der GBV-Fachbeirat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Position zu der Kündigung formuliert, und wenn ja, welche?
Welche mittelbaren und unmittelbaren Bundesförderungen erhielt der GBV/VZG in den letzten zehn Jahren und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Geldgebern)?