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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2015 bis 2024

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.05.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/546821.04.2026

Tatverdächtige, Opfer und Deliktstrukturen ausgewählter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2015 bis 2024

der Abgeordneten Christopher Drößler, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Jochen Haug, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2366) vom 22. Oktober 2025 weist eine deutliche Steigerung der jährlichen Echtzählungen tatverdächtiger Personen (TV) aus zehn Asylherkunftsländern beim PKS-Schlüssel 890 000 (Straftaten insgesamt ohne 725 000) aus: von 14 526 TV im Jahr 2015 auf 64 780 TV im Jahr 2024. Besonders hohe Werte wurden für syrische (31 443 TV im Jahr 2024) und afghanische Staatsangehörige (18 941 TV im Jahr 2024) dokumentiert.

Ergänzende Angaben der Bundesregierung zu schweren Delikten (z. B. 12 512 Fälle von Gewaltkriminalität syrischer TV im Jahr 2024 beim PKS-Schlüssel 892 000) sowie zu Opferzahlen (z. B. 24 250 deutsche Opfer durch syrische TV im Jahr 2024) verdeutlichen in den Augen der Fragesteller die sicherheitspolitische Relevanz dieser Entwicklungen. Zugleich lehnt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Erstellung kumulativer Mehrjahresanalysen aus methodischen (Echtzählung, BSI-Anonymisierung) und datenschutzrechtlichen Gründen ab (ebd.).

Das Fehlen von Längsschnittdaten (z. B. zu Rückfällen oder Deliktkarrieren) sowie populationsadjustierten Raten (TV je 1 000 Einwohner unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, etwa nach Daten von Destatis) erschwert die Bewertung möglicher kriminogener Faktoren, insbesondere in Verbindung mit Migrations- und Zuwanderungsdynamiken. Moderne statistische Verfahren wie pseudonymisierte Fuzzy-Matching- oder Kohortenanalysen könnten bei ausreichender datenschutzrechtlicher Absicherung weiterführende, risikominimierte Auswertungen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Analyse auf weitere häufig in der PKS vertretene ausländische Staatsangehörigkeiten und zusätzliche Deliktbereiche auszudehnen sowie populationsbezogene Auswertungen zu berücksichtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele tatverdächtige Personen (TV; Echtzählung) mit den Staatsangehörigkeiten Bulgarien, Georgien, Indien, Kosovo, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine, staatenlos sowie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien wurden in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils beim PKS-Schlüssel 890 000 (Straftaten insgesamt ohne 725 000) erfasst (bitte nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen sowie zusätzlich die kumulierten Gesamtsummen über den Gesamtzeitraum ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße bitte nicht berücksichtigen)?

2

Wie viele Straftaten (Fälle) wurden durch die in Frage 1 genannten tatverdächtigen Personen in den Jahren 2015 bis 2024 begangen, differenziert nach den PKS-Schlüsseln 890 000 (Straftaten insgesamt ohne 725 000), 892 000 (Gewaltkriminalität), 892 500 (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen), 111 000 (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge), 210 000 (Raubdelikte), 222 000 (gefährliche und schwere Körperverletzung), 3***00 (einfacher Diebstahl), 4***00 (schwerer Diebstahl), 730 000 (Rauschgiftdelikte), 435*00 (Wohnungseinbruchdiebstahl) sowie 893 000 (Wirtschaftskriminalität) (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit und PKS-Schlüssel tabellarisch aufschlüsseln sowie zusätzlich die kumulierten Gesamtsummen ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße bitte nicht berücksichtigen)?

3

Verfügen jeweils das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesministerium des Innern (BMI) über statistische Verfahren oder technische Möglichkeiten, die eine kumulative Erfassung der in den Jahren 2015 bis 2024 in der PKS registrierten unterschiedlichen tatverdächtigen Personen ohne Mehrfachzählung ermöglichen (z. B. pseudonymisierte Längsschnittanalysen, Fuzzy-Matching-Verfahren oder andere Formen der Verknüpfung von BSI-Schlüsseln)?

a) Wenn ja, welche Verfahren werden derzeit angewendet und in welchem Umfang werden diese genutzt?

b) Wenn nein, welche fachlichen, technischen oder datenschutzrechtlichen Gründe stehen dem entgegen, und welche Maßnahmen werden ggf. geprüft oder vorbereitet, um entsprechende Auswertungen künftig zu ermöglichen?

4

Wie viele Opfer deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2015 bis 2024 Straftaten der in Frage 1 genannten tatverdächtigen Personen zugeordnet (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit der Opfer sowie Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Personen tabellarisch darstellen und – soweit möglich – nach den in Frage 2 genannten Deliktsbereichen differenzieren)?

5

Wie viele der in Frage 4 erfassten Fälle betreffen Konstellationen, in denen Opfer und tatverdächtige Personen dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (bitte nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen und – soweit möglich – nach Deliktsbereichen differenzieren sowie den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der erfassten Opferfälle ausweisen)?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Hinblick auf kumulative und populationsbezogene Auswertungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln?

a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen werden geprüft oder vorbereitet (z. B. Einführung oder Erweiterung pseudonymisierter Längsschnittanalysen, systematische Berechnung von Tatverdächtigen- und Fallzahlen je 1 000 Einwohner, verbesserte Erfassung von Mehrfach- und Intensivtätern), und welche datenschutzrechtlichen sowie methodischen Anforderungen sind hierbei zu berücksichtigen?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Anpassungen (einschließlich möglicher Änderungen der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik – Rili-PKS) werden in diesem Zusammenhang erwogen?

Berlin, den 17. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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