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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

05.05.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/551522.04.2026

Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele

der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Nach Ansicht der Fragestellenden ist das Klimaschutzprogramm 2026 unzureichend. Dem Emissionsbericht 2025 und den Projektionsdaten 2026 des Umweltbundesamts zufolge (www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2026-ergebnisse-kompakt) vergrößert sich die Klimaschutzlücke bis 2030 auf 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (weiter nur Mt CO2), in den Sektoren Verkehr und Wärme beträgt sie insgesamt sogar 225 Mt CO2. Das im Klimaschutzgesetz verankerte Klimaschutzziel für 2030 ist nur mit zusätzlichen Maßnahmen erreichbar, während das Klimaziel im Landnutzungssektor für 2030 nicht mehr zu erreichen ist. Die absehbare Verfehlung der Klimaziele im Gebäude und Verkehrsbereich hat sich innerhalb eines Jahres um 29 Mt CO2 erhöht. Die gesetzlich gesteckte Klimaneutralität im Jahr 2045 ist mit bestehenden Maßnahmen kaum zu erreichen (ebenda). Auch die Vorgaben der EU Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre von 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2026 überschritten, wodurch die Notwendigkeit, zusätzliche Emissionszertifikate zu kaufen, wahrscheinlicher wird.

Auch der Expertenrat für Klimafragen veröffentlichte am Tag des Beschlusses des Klimaschutzprogramms, dass dieses nachgebessert werden muss, um im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz die Emissionsminderungsziele zu erreichen (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026). Dabei seien Maßnahmen wie das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Verschiebung des Neuzulassungsverbots für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 angekündigt, die die Klimaschutzwirkung des Klimaschutzprogramms weiter schwächen würden. Die bestehenden und im Klimaschutzprogramm 2026 geplanten Klimaschutzmaßnahmen reichen deshalb nicht aus, um die Bedrohung unserer Lebensgrundlagen abzuwenden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Handlungsbedarf. Womöglich sind weitere erfolgreiche Klagen gegen die Bundesregierung zu erwarten, wie auch gegen das Klimaschutzprogramm 2023 (www.bverwg.de/pm/2026/05).

Im März 2026 wurden außerdem mehrere Analysen zur Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz veröffentlicht (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoegens-zweckentfremdet.html; www.ifo.de/pressemitteilung/2026-03-17/regierung-95-prozent-neue-schulden-infrastruktur-2025-zweckentfremdet; https://zukunft-klimasozial.de/analyse-des-laender-sondervermoegens-in-bezug-auf-klimaschutz-beispiele-brandenburg-und-schleswig-holstein/). Sie zeigen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen bisher größtenteils zweckentfremdet wurden und weder für zusätzliche Investitionen, noch für den Klimaschutz ausgegeben werden. Zudem fließen die Mittel nicht mal zur Hälfte ab. Auch in den Ländern, konkret Brandenburg und Schleswig-Holstein, zeichnet sich ab, dass die für die Länder vorgesehenen Mittel nicht für Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassung ausgegeben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Hält die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 für ausreichend, die Klimaziele auch nach 2030 und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen?

2

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen zum Klimaschutzprogramm 2026, laut dem a) dieses eine unzureichende Treibhausgasminderungswirkung aufweist und b) die Bundesregierung seine Treibhausgasminderung deutlich überschätzen könnte?

3

Wann wird die Bundesregierung die fehlenden Angaben zur Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 ergänzen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung, dass ihr Klimaschutzprogramm 2026 bis 2030 eine Emissionslücke von 27,1 Mt CO2 schließen soll, während das Umweltbundesamt eine Lücke von 30 Mt CO2 prognostiziert?

5

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die bisherigen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz und ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Vorhaben, die kostenloste Zuteilung von Emissionszertifikaten innerhalb des Emissionshandels ETS 1 zu verlängern?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele den Vorschlag der EU-Kommission, das sog. Verbrenner-Aus über das Jahr 2035 hinaus zu verschieben und welche Position wird sie auf EU-Ebene diesbezüglich vertreten?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommissionvorschlag für die „Clean Corporate Vehicles Directive“ zu unterstützen?

9

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch das Gebäudemodernisierungsgesetz Treibhausgasemissionen einzusparen und in welcher konkreten Höhe?

10

Welche umwelt- und klimaschädlichen Subventionen (www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0) wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele abschaffen, um aus den Mitteln stattdessen z. B. den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Fahrrad- und Fußwege zu finanzieren?

11

Wann soll aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein Erdgasausstieg vollendet werden und wann legt die Bundesregierung einen verbindlichen Ausstiegspfad vor?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Beendigung des Ausbaus weiterer LNG-Infrastruktur?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Verzögerung des Anschlusses von Windparks (Agora Energiewende: Die Energiewende in Deutschland – Stand der Dinge 2025)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Aus der Förderung privater Solarstromeinspeisung in der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, durch das gemeinsame Erdgasvorkommen erschlossen werden sollen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele mögliche Gasbohrungen vor Usedom und in Bayern?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Erhöhung der erneuerbaren Wärmevorgaben auf 100 Prozent erneuerbarer Energien für Ein- und Zweifamilienhäuser und 75 Prozent für Mehrfamilienhäuser bei gleichzeitiger Auflegung progressiv wirkender Förderprogramme für den Heizungstausch?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Stärkung der Klimaanpassungsfähigkeit der Kommunen, indem die Finanzierung der kommunalen Klimaschutzmanager aufgestockt, die kommunalen Förderprogramme vereinfacht, der kommunale Eigenenteil abgeschafft und die Kommunen entschuldet werden?

19

Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten fünf Monaten unternommen, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen und wann ist mit weiteren konkreten Schritten seitens der Bundesregierung in dieser Hinsicht zu rechnen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Auflegung eines auf Dekarbonisierung des Verkehrs und Gute Arbeit ausgerichteten Sofortprogramms für die Automobil- und Automobilzuliefer-, Stahl- und Chemieindustrie?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Einführung von Kerosinsteuer und ein Verbot von Privatjets?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Reduktion der Viehbestände?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche Produkte?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Schaffung einer Nationalen Strategie mit konkreten Flächenzielen und einen eigenständigen Haushaltsposten zur Wiedervernässung von Mooren, der wichtigsten und effektivsten Kohlenstoffsenke an Land?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein verbindliches Flächenreduktionsziel, um zügig eine Netto-Entsiegelung zu erreichen?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine deutliche Anhebung der Haushaltsmittel für natürlichen Klimaschutz?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Einrichtung und finanzielle Absicherung eines Klimafolgenfonds, um Betroffenen von Extremwetterereignissen schnell finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine künftige Prüfung von Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit planetaren Grenzen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele Ökozid, also die Zerstörung von Ökosystemen, als Straftatbestand einzuführen?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung des Umweltbundesamtes, um für mehr Personal und Ausstattung zu sorgen und der voranschreitenden Klimakrise gerecht zu werden?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung der wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung?

Berlin, den 13. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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