Transparenz von Fehlanreizen der Pflegebudgets im Krankenhauswesen
der Abgeordneten Gerrit Huy, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Achim Köhler, Lukas Rehm, Carina Schießl, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske, Claudia Weiss, Kai-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Pflegebudget deckt die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen pauschal ab (www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/Positionspapier_Pflegebudget_Final.pdf).
Seit die Selbstkostendeckung für Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen im Jahr 2020 durch die Herauslösung aus den DRG-Fallpauschalen eingeführt wurde, ist das Pflegebudget von 15,2 Mrd. Euro (2020) auf 26,1 Mrd. Euro (2024) gestiegen. Für 2025 lag der Anstieg bei 8 Prozent gegenüber 2024. Die Forderungen der Krankenhäuser für das Jahr 2026 (Stand: Februar 2026) liegen 12 Prozent über dem für 2025 vereinbarten Wert (https://idw-online.de/de/news866139).
Sechs Jahre nach Einführung der Selbstkostendeckung ist die angekündigte Verbesserung der Pflege bisher nicht messbar, stattdessen treten die Fehlanreize immer deutlicher zutage (www.aok.de/pp/gg/pflege/selbstkostendeckung-pflege/). Beispielsweise beauftragen Kliniken ihr Pflegepersonal inzwischen häufig mit nicht-pflegerischen Aufgaben Betten machen, Essen verteilen, Verwaltung- und Dokumentationsaufgaben.
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte (qualifiziertes Pflegepersonal, umgerechnet auf eine volle tarifliche Jahresarbeitszeit) knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_292_231.html).
Im Jahr 2024 versorgten 408 599 Pflegevollkräfte knapp 17,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle (www.bdpk.de/fileadmin/user_upload/BDPK/Service/Studien/2025/Anlage_Krankenhausstatistik_2024.pdf).
In sieben Jahren (2017 bis 2024) stiegen somit die Pflegevollkräfte trotz sinkender Fallzahlen (-10 Prozent) um 24 Prozent. Die Produktivität (Fälle/Pflegevollkräfte) sank um 28 Prozent, und der Aufwand pro Fall (Pflegevollkräfte/Fall) stieg um 38 Prozent.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass ab 2025 im Pflegebudget nur noch die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt werden, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind. Servicekräfte dürfen somit seit Anfang 2025 nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden. Dies ist jedoch lediglich eine Finanzierungsmaßnahme und keine gesetzliche Regelung zu exklusiven Aufgaben oder zur Delegation nicht-pflegerischer Tätigkeiten. Da eine klare Abgrenzung fehlt, müssen Pflegefachkräfte weiterhin nicht-pflegerische Aufgaben übernehmen.
Personaluntergrenzen (PuG) zwingen Kliniken, Personal priorisiert auf regulierte Stationen (bettenführenden Stationen) zu verlegen – nicht regulierte Stationen (Funktions-/Ambulanzbereiche) leiden dadurch unter Mangel (Verschiebungseffekt).
Die WIdO-Analyse (e-Paper des Wissenschaftlichen Instituts der AOK vom Februar 2026) zeigt auf, dass es im Zuge der Einführung des Pflegebudgets einen beachtlichen Anstieg von Altenpflegekräften gab, die in den Krankenhäusern eingestellt worden sind: Die Zahl der ausgebildeten Altenpflegekräfte in den Kliniken hat sich seit 2019 um das 2,5‑fache erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der Vollkräfte in den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten seit der Einführung des Pflegebudgets deutlich langsamer gewachsen als in den Jahren davor.
Aus Sicht der Fragesteller fördert die Selbstkostendeckung im Pflegebudget zwar kurzfristig den politisch intendierten Personalaufbau, langfristig verschärft sie jedoch Zielkonflikte: zwischen Sektoren (die Krankenhäuser ziehen Pfleger aus anderen Bereichen, beispielsweise Pflegeheime oder Pflegedienste ab, weil sie dort bessere Bedingungen oder mehr Geld bieten können), zwischen Personalaufbau und Produktivität (statt dass mehr Personal zu besserer Pflege führt, wird es teurer und träger), sowie zwischen Kostendynamik und Systemzusammenhang (die Kosten schießen hoch, ohne dass das System insgesamt besser läuft – alles wird teurer für die Krankenkassen und Versicherten) (www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Forschung_Projekte/Krankenhaus/wido_kra_pflegebudget_0226.pdf).
Dies gibt den Fragestellern Anlass zur Frage, ob die Einführung des Pflegebudgets zur Fehlallokation von Finanzmitteln geführt hat, insbesondere ob bei Vorsorge, an der Physiotherapie, an ambulanten Behandlungen gespart wird – und das Geld stattdessen für lukrativere, nicht immer notwendige aufwendige stationäre Eingriffe im Krankenhaus ausgegeben wird, die wiederum viel Pflegepersonal binden (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/pflege-ist-schlechter-vor-zehn-jahren-experte-erklaert-woran-das-liegt-accg-110832565.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchen Bereichen stammen die zusätzlich entstandenen ca. 80 000 Pflegevollkräfte in den Kliniken zwischen 2017 und 2024 genau (beispielsweise Altenpflegeheime, Ausbildung, Ausland), und wie hoch ist davon die Quote derer, die nach 2 bis 3 Jahren den Beruf wieder verlassen (bitte ausführlich auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung, dass sich die Versorgungslage für Patienten und Personal trotz eines Zuwachses von 80 000 Pflegevollkräften von 2017 bis 2024 und einer parallelen Senkung der stationären Fälle um 2 Millionen nicht verbessert hat?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung, aus der Tatsache, dass sechs Jahre nach Einführung der Selbstkostendeckung für die Pflege im Krankenhaus die Kosten eklatant gestiegen sind, dennoch die angekündigte Verbesserung der Pflege bisher nicht messbar ist (www.aok.de/pp/gg/pflege/selbstkostendeckung-pflege/)?
Welche spezifischen Fehlanreize sieht die Bundesregierung ggf. im Mechanismus der Selbstkostendeckung seit 2020?
Inwieweit hat aus Sicht der Bundesregierung die Trennung der Pflegekosten aus der Finanzierung der Fallpauschalen ggf. dazu geführt, dass Kliniken Pflegefachkräften zusätzliche nichtpflegerische Aufgaben wie Reinigungs- oder Verwaltungsarbeiten übertragen, um Kosten zu sparen (www.aok.de/gp/krankenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter/zu-risiken-und-nebenwirkungen-des-pflegebudgets)?
Wird die Bundesregierung klare gesetzliche Regelungen zu den exklusiven Aufgaben von Pflegefachkräften einführen, um nicht-pflegerische Tätigkeiten wie Bettenmachen oder Essenverteilen an Hilfskräfte zu delegieren und wenn ja, wann?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. gegen die Verschiebung von Pflegepersonal von nicht regulierten Stationen zu regulierten Bereichen aufgrund der niedrigen Personaluntergrenzen nach den Gesetzen der ehemaligen Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach?
Wie viele Fälle von unlauteren Praktiken, wie beispielsweise dem parallelen Einplanen einer Pflegekraft auf zwei Stationen zur Erfüllung von Abrechnungsmodalitäten, sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 bekannt, und welche Sanktionen gibt es dagegen?
Welche Initiativen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, um die überdurchschnittlich hohe Zahl unnötiger Operationen in deutschen Kliniken zu reduzieren, die den Pflegebedarf unnötig steigern und Ressourcen binden (www.focus.de/gesundheit/ratgeber/push-sportmediziner-klaert-auf-millionen-ops-sind-unnoetig-welche-fragen-sie-vorher-stellen-sollten_31a63412-ed14-4696-bdba-d69083c596de.html)?
Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Neugestaltung des Pflegebudgets ggf. erarbeitet, um Fehlanreize zu eliminieren, den Mitteleinsatz transparenter und effizienter zu gestalten, die Produktivität zu steigern und Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte zu verhindern?