Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Jahr 2026
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 28. Januar 2026 stellte die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, im Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend die Vorhabenplanung ihres Hauses für das Jahr 2026 vor. Dabei kündigte sie unter anderem Reformen beim Elterngeld, die Digitalisierung von Familienleistungen, Regelungen zum Mutterschutz für Selbstständige, Maßnahmen im Bereich der Freiwilligendienste einschließlich eines möglichen „Bundesgesellschaftsdienstegesetzes“, Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, die „Weiterentwicklung“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, Maßnahmen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen sowie Vorhaben zur Einsamkeitsstrategie und zur Unterstützung pflegender Angehöriger an.
Mehrere dieser Vorhaben sind im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigt, liegen jedoch nach Kenntnis der Fragestellenden bislang nicht in konkretisierter Form vor. Daher ergeben sich Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung, zum Zeitplan, zur sozialen Treffsicherheit, zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu den Folgen für bestehende Programme und Strukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Weiterentwicklung des Elterngeldes und welche Zeitplanung verfolgt sie hierbei?
Welche konkreten Vereinfachungen sind mit der Ankündigung gemeint, das Elterngeld solle „einfacher“ werden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die partnerschaftliche Aufteilung von Elterngeldmonaten zu stärken, und ist eine Erhöhung der Partnermonate vorgesehen?
Wird im Rahmen der angekündigten Reform des Elterngeldes auch die im Koalitionsvertrag angekündigte spürbare Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)?
Wie soll die angekündigte stärkere Berücksichtigung der Belange von Selbstständigen im Elterngeld und Mutterschutz konkret ausgestaltet werden, und werden damit Verbesserungen für alle Selbstständigen oder nur für bestimmte Einkommensgruppen verbunden sein?
Wie soll die angekündigte Förderung der beruflichen Teilhabe von Müttern durch Anpassungen im Mutterschutzgesetz konkret aussehen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Mutterschutz für Spitzensportlerinnen?
Welcher Zeitplan ist für die vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Elterngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld vorgesehen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?
Welche konkreten Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform bezüglich des Unterhaltsvorschusses beabsichtigt die Bundesregierung umzusetzen, und teilt sie die Einschätzung der AWO, dass ein Wegfall des Parallelbezugs von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Leistungen zulasten betroffener Alleinerziehender gehen würde?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den Unterhaltsrückgriff gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen zu verbessern, und welche Erfolgsquoten erzielt der bisherige Unterhaltsrückgriffsvollzug in den Ländern?
Ist geplant, den Leistungsumfang oder die Anspruchsdauer beim Unterhaltsvorschuss im Rahmen der Sozialstaatsreform zu verändern, und falls ja, in welche Richtung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um Alleinerziehende und deren Kinder in Zukunft besser zu unterstützen?
Welche konkreten Inhalte soll die Integration des Kinderzuschlags in ein einheitliches Sozialleistungssystem haben, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass Familien, die bisher Kinderzuschlag bezogen haben, durch das neue System schlechtere Leistungen erhalten?
Wie soll im neuen Sozialleistungssystem sichergestellt werden, dass der Kinderzuschlag weiterhin einkommensarme Familien oberhalb der Grundsicherungsschwelle hält?
Welche konkreten Änderungen beim Anspruchsberechtigtenkreis und bei den Freistellungsmöglichkeiten sind im geplanten Gesetz zur Stärkung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgesehen, und profitieren davon auch geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige?
Warum ist das parlamentarische Verfahren erst für das Frühjahr 2027 geplant, obwohl die Belastung pflegender Angehöriger bereits jetzt als dringend gilt, und welche Übergangsmaßnahmen sind vorgesehen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem angekündigten „Bundesgesellschaftsdienstegesetz“ und welche Zeitplanung verfolgt sie hierbei?
Ist der geplante Bundesgesellschaftsdienst als freiwilliges oder als verpflichtendes Modell vorgesehen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine etwaige Verpflichtung nicht sozial selektiv wirkt, also Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen stärker trifft?
Welche Leistungen – einschließlich Vergütung, sozialer Absicherung und Anerkennung – sollen Teilnehmende des neuen Bundesgesellschaftsdienstes erhalten, und wie verhalten sich diese Leistungen zu denen im bestehenden Bundesfreiwilligendienst?
Wie viele Dienststellen sollen im neuen Bundesgesellschaftsdienst entstehen, und welche Haushaltsmittel sind für Aufbau und Betrieb vorgesehen?
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf bestehende Freiwilligendienste?
Mit welchen zusätzlichen Kosten für Bund (vor allem im BafzA) und Träger rechnet die Bundesregierung für Aufbau, Verwaltung und Umsetzung eines „Bundesgesellschaftsdienstegesetzes“?
In welchem Umfang bereitet die Bundesregierung Strukturen für einen möglichen Ersatz- oder Pflichtdienst vor?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung um das Ehrenamt besser zu unterstützen?
Welche konkreten Maßnahmen und welche Haushaltsmittel sind in der Vorhabenplanung 2026 für die Stärkung der Arbeit gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma vorgesehen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der nationalen Strategie gegen Antiziganismus im Jahr 2026?
Soll die Arbeit gegen Antiziganismus als eigenständiger Förderbereich im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder in einem anderen Programm verankert werden, und welche zivilgesellschaftlichen Akteure werden in die Gestaltung einbezogen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Einsamkeitsstrategie im Jahr 2026?
Mit welcher Begründung führt die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von älteren Menschen in ihrer Vorhabenplanung an, obwohl die Koalitionspartner sich im Koalitionsvertrag die Stärkung der Teilhabe von älteren Menschen sowie unter anderem die Schaffung neuer Regelungen gegen Altersdiskriminierung bei Digitalisierung und am Arbeitsplatz vornahmen (vgl. Ziffer 3280 des Koalitionsvertrags)?