Auskunfteien und ihre Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
der Abgeordneten Christin Willnat, Doris Achelwilm, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Bonitätsbewertungen durch privatwirtschaftliche Auskunfteien wie die SCHUFA Holding AG, haben in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf zentrale Lebensbereiche. Sie werden in der Praxis routinemäßig bei der Entscheidung über Vertragsabschlüsse herangezogen und können darüber bestimmen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher Kredite erhalten, Wohnungen anmieten oder Verträge im Alltag abschließen können (www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-bei-schufa-co-12756).
Mit der Einführung eines neuen Scoring-Systems („NextGen Score 1.0“) wurde die Bewertungslogik der SCHUFA grundlegend verändert. Berichte zeigen, dass sich Bonitätseinstufungen infolge dieser Umstellung verändern können, ohne dass sich das tatsächliche Zahlungsverhalten der Betroffenen erkennbar geändert hat (www.test.de/Gewusst-wie-Schufa-Daten-pruefen-4530316-0/).
Diese Entwicklung verdeutlicht ein strukturelles Problem von Scoring-Verfahren: Die Bewertung der Kreditwürdigkeit basiert nicht ausschließlich auf individuellem Verhalten, sondern wesentlich auf statistischen Modellannahmen und deren Gewichtung. Zugleich bestehen weiterhin Risiken hinsichtlich der Datenqualität. Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass fehlerhafte oder veraltete Einträge in Auskunfteien vorkommen können und unmittelbare Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung haben, während die Korrektur solcher Daten für Betroffene häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist (www.vzbv.de/pressemitteilungen/fehlerhafte-bonitaets-scores-verbraucherzentrale-fordert-mehr-sorgfalt).
Insgesamt zeigt sich, dass das neue Scoringmodell bestehende strukturelle Probleme nicht auflöst, sondern die Abhängigkeit von schwer nachvollziehbaren Bewertungsverfahren fortbesteht. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Teilhabe wirft dies grundlegende Fragen hinsichtlich der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit des Systems auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die für die aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht erforderlich sind?
Welche Maßnahmen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass nicht mehr erforderliche Daten tatsächlich gelöscht werden?
Hält die Bundesregierung privatwirtschaftliche Auskunfteien grundsätzlich für ein geeignetes Instrument zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern? Wenn ja, warum?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass privatwirtschaftliche Unternehmen faktisch über den Zugang zu zentralen Lebensbereichen, wie Wohnraum oder Energieversorgung mitentscheiden?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass wirtschaftliche Teilhabe in erheblichem Maße von Bonitätsbewertungen privater Akteure abhängt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß fehlerhafter oder unzulässiger Einträge bei Auskunfteien vor?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit fehlerhaften Bonitätsdaten zu stärken?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Transparenz algorithmischer Bonitätsbewertungen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Kritikpunkte hat die Datenschutzaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Bonitätsbewertungen geäußert?
Welche staatlichen Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle von Auskunfteien zuständig und welche konkreten Befugnisse bestehen?
Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit alternative Modelle zur Organisation von Bonitätsbewertungen, insbesondere unter stärkerer öffentlicher Kontrolle oder staatlicher Trägerschaft möglich wären?
Für welche Vertragsarten ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine privatwirtschaftliche Bonitätsbewertung Grundlage von Entscheidungen zum Vertragsabschluss?