Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der aktuellen globalen Energiekrise werden – neben strukturellen Maßnahmen – kurzfristige Entlastungen für die Breite der Gesellschaft diskutiert. Seit März 2025 existiert mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) ein Instrument, das es dem Bund ermöglicht, allen Bürgerinnen und Bürgern direkt und unkompliziert Geld zu überweisen.
Nach der Fertigstellung durch die Vorgängerregierung sollte (laut BMF-Monatsbericht April 2025) an wesentlichen Funktionalitäten und Infrastrukturertüchtigungen weitergearbeitet und eine einkommensdifferenzierte Auszahlung an Teilgruppen der Bevölkerung ermöglicht werden. Diese Weiterentwicklung hin zu einer nach Einkommen differenzierten Auszahlungsmöglichkeit ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein sehr wichtiger Schritt: So könnte bürokratiearm eine gezielte Entlastung derjenigen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die am stärksten von der Energiekrise betroffen sind und die Krisenpolitik sozial gerecht gestaltet werden.
In der aktuellen Krise hat sich die Bundesregierung für allgemeine steuerliche Maßnahmen, wie eine (vom Bundesrat jedenfalls zunächst abgelehnte) vom Arbeitgeber zu zahlende, jedoch steuer- und sozialabgabenfreie 1 000‑Euro-Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit gegen die Aktivierung des DAM entschieden. Medialen Berichten zufolge lag dieser Entscheidung auch die Sorge zugrunde, dass es bei der Auszahlung über den DAM zu Verzögerungen kommen könne (www.spiegel.de/wirtschaft/service/direktzahlungen-warum-deutschland-auch-in-dieser-krise-seinen-buergern-kein-geld-ueberweist-a-96511aea-2c21-4dd4-98a2-7b6bb2ca340f). Direktzahlungen werden nur dann eine Option sein, wenn der DAM zuverlässig funktioniert.
Mit der Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion den aktuellen Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus erfahren, um nachvollziehen zu können, weshalb in der aktuellen Energiekrise keine Direktauszahlungen beschlossen wurden und wie der DAM in absehbarer Zeit konkret angewendet werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In welchen Referaten und Ministerien wird an der Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (DAM) gearbeitet und wie viele Vollzeitäquivalente werden in der Bundesregierung und im nachgeordneten Bereich dafür eingesetzt?
Welche datenhaltenden Behörden sind bereits in der Lage, die schnittstellenoffene Konzeption des DAM zu nutzen und in welchen Vorhaben sind diese Anbindungen vorgesehen?
Welche Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung wurden bei den bestehenden und geplanten Weiterentwicklungen des DAM mitgedacht?
Welche Änderungen wären in welchen Gesetzen notwendig, um eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung zu ermöglichen?
Welcher finanzielle, infrastrukturelle und personelle Erfüllungsaufwand für die Finanzämter oder andere Stellen wäre zu erwarten, wenn der Gesetzgeber eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung beschließen würde?
Unter welchen Bedingungen wären zusätzliche Personengruppen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung erhalten würden, welche Personengruppen und wie viele Personen würde eine durch eine Direktauszahlung hervorgerufene Abgabepflicht betreffen?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine einkommenssteuerpflichtige Direktauszahlung im Lohnsteuerabzug durch Arbeitgeber zu berücksichtigen, um bei abhängig Beschäftigten eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur aufgrund der Zahlung einer einkommenssteuerpflichtigen Leistung über den DAM zu umgehen? Wenn ja, mit welchem zeitlichen Vorlauf?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher Aufwände, eine Direktauszahlung über den DAM als einkommenssteuerpflichtig zu normieren?
Welche Optionen sieht die Bundesregierung, um eine einkommensdifferenzierte Direktauszahlung zu ermöglichen und welche rechtlichen und technischen Umsetzungsschritte werden gerade vom Bundesfinanzministerium bei der einkommensdifferenzierten Direktauszahlung geprüft (www.zdfheute.de/politik/deutschland/entlastung-klimageld-auszahlung-mechanismus-100.html)?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung für einkommensdifferenzierte Auszahlungen und wie setzt sie sich zusammen?
Wie ist der Zeitplan für die Weiterentwicklung des DAM für einkommensdifferenzierte Auszahlungen?
Inwiefern ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, Pendler über eine Direktauszahlung mit progressivem Verlauf zu entlasten, wie von Bundeswirtschaftsministerin Reiche vorgeschlagen wurde (www.rtl.de/news/katherina-reiche-direkte-finanzhilfen-fuer-pendlerinnen-und-pendler-moeglich-id30700719.html)?
Inwiefern werden andere staatliche und/oder private Akteure an Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des DAM beteiligt, insbesondere um eine zeitnahe Einbindung von Einkommensdaten zu ermöglichen, die eine Grundlage für die einkommensdifferenzierte Auszahlung sein könnten?
Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der steuerlichen Identifikationsnummer, vorausgesetzt der Gesetzgeber würde die rechtliche Grundlage dafür schaffen?
Was wäre notwendig, um auch die von der sogenannten Abgeltungssteuer umfassten Einkommensbestandteile, die regelmäßig nicht Teil des veranlagten Einkommens sein müssen, in die Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens mit der steuerlichen Identifikationsnummer im Sinne der Frage 14 einzubeziehen?
Wäre es technisch und rechtlich möglich, folgenden Datenpunkte für eine Auszahlung mit Antragsverfahren mit der steuerlichen Identifikationsnummer zu verknüpfen: a) Jahreseinkommen, b) Lohnsteuerklasse, c) Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule, d) Auszubildendenstatus, e) Selbstständigkeit und f) Rentenbezug?
Wie viele Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen Identifikationsnummern wurden bisher hergestellt (bitte nach Verknüpfungsart wie über das Elster-Portal, BZSt IBAN+‑App, Hausbank oder Familienkasse bei Kindergeld-Empfangenden aufschlüsseln)?
Wie viele steuerliche Identifikationsnummern wurden insgesamt vergeben, und wie viele davon sind bisher nicht mit einer Bankverbindung verknüpft?
Welche Möglichkeit besteht bereits, ein Konto für Auszahlungen an Minderjährige zu ermitteln, wenn keine aktuelle Kontoverbindung über ein bei der Familienkasse hinterlegtes Kindergeldkonto verfügbar ist?
Welche Optionen gibt es, vom Gesetzgeber beschlossene Leistungen auch an Personen auszuzahlen, bei denen keine Verknüpfung der Bankverbindung und steuerlichen Identifikationsnummer vorliegt?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen Identifikationsnummern zu erhöhen?
Welche Banken sind der Bundesregierung bekannt, die eine Beauftragung zur Übermittlung der IBAN an das BZSt durch die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ermöglichen (bitte mögliche Arten der Beauftragungsmöglichkeit je Bank nennen, sofern bekannt)?
Wie schnell wäre der DAM einsatzbereit bzw. würde Geld auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger eintreffen, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende antragslose Leistung beschließen würde?
Entstünden laut Einschätzung der Bundesregierung personelle Engpässe, wenn der Gesetzgeber eine antragslose Leistung über den DAM an alle Bürgerinnen und Bürgerbeschließen würde?
Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Aussage aus dem BMF-Monatsbericht April 2025 (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmechanismus-fertiggestellt.html) noch als realistisch ein, dass im Falle einer antragsbasierten Leistung bis zu 85 Millionen Leistungsanträge innerhalb von zwei Monaten verarbeitet und ausgezahlt werden können?
Wie schnell wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Kapazitätsausweitung für eine antragsbasierte Leistung über die im BMF-Monatsbericht April 2025 genannte Kapazität von „bis zu 140 Anträge pro Sekunde“ bzw. „max. 5 Mio. Anträge pro Tag“ hinaus möglich?
Beschäftigt sich die Bundesregierung mit ähnlichen Verfahren und bestpractices aus anderen Ländern, und wenn ja, mit welchen?
Mit welchen Kosten pro Überweisung rechnet die Bundesregierung im aktuellen Umsetzungsstand des DAM?