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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.05.2026

Aktualisiert

15.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/591713.05.2026

Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026

der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfallstor). Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle. Seit Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität" um das Unterthema „Islamfeindlichkeit" (Bundestagsdrucksache 18/10322). Für das gesamte Jahr 2025 erfasste das BKA vorläufig insgesamt 1 543 islamfeindliche Straftaten, darunter 53 Angriffe auf Moscheen (Bundestagsdrucksache 21/4441). Die anhaltend große Diskrepanz zwischen BKA-Daten und zivilgesellschaftlichen Dokumentationen – CLAIM zählte für 2024 bereits 3 080 Vorfälle gegenüber 1 848 BKA-Fällen – verweist auf ein strukturelles Dunkelfeld, das die Überwachung der Quartalsentwicklung umso notwendiger macht. (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM; www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierendejahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/, PMK‑2024 Übersicht | BMI; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche und wie viele islamfeindliche oder muslimfeindliche Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsche, Mahnwachen) einschließlich Proteste gegen Moscheenbauprojekte oder gegen eine angeblich drohende „Islamisierung“ fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 statt (bitte alle Veranstaltungen mit mindestens zehn Teilnehmenden sowie alle Veranstaltungen mit explizit islamfeindlicher Programmatik unabhängig von der Teilnehmerzahl angeben (jeweils mit Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass, Thema und Veranstalter aufschlüsseln), und wenn keine Veranstaltungen bekannt sind, welche Bundes- oder Landesbehörden sind für die Erfassung derartiger Veranstaltungen zuständig, und erfolgt diese Erfassung systematisch)?

2

Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten Straftaten wurden im ersten Quartal 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte mit Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt, Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen und Anzahl der Opfer aufschlüsseln sowie das Angriffsziel Moschee einzeln ausweisen)?

3

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

4

a) Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei islamfeindlichen Straftaten im ersten Quartal 2026 (bitte mit Tatdatum, Tatort, Schadenshöhe, Delikt und Bundesland aufschlüsseln)?

b) Falls der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen: Plant die Bundesregierung angesichts der allein im vierten Quartal 2025 (Bundestagsdrucksache 21/4441) amtlich dokumentierten Sachbeschädigungen (§ 303 und § 304 StGB) sowie der vollendeten schweren Brandstiftung auf eine Moschee in Magdeburg vom 16. November 2025 (§ 306a StGB) eine Änderung ihrer Position zur Schadenserfassung im KPMD-PMK, und falls nein, wie begründet sie die fehlende Erfassungsnotwendigkeit bei derartigen Straftaten von offenkundig enormer materieller Schadensrelevanz?

5

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im ersten Quartal 2026 a) ermittelt, b) festgenommen, c) gegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen, d) wie verteilen sich die erfragten Tatverdächtigen auf die einzelnen Tatvorwürfe (bitte tabellarisch nach Bundesland, Delikt und Phänomenbereich und Geschlecht aufschlüsseln)?

6

Welche konkreten Fallzahlen zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen wegen islamfeindlicher Straftaten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der in ihrer Antwort Bundestagsdrucksache 21/4441 angekündigten, kurz vor der Veröffentlichung stehenden HateCrime-Statistik für das Berichtsjahr 2024 (bitte tabellarisch nach Bundesländern, Delikt/Tatvorwurf, Phänomenbereich, Einstellungsgründen sowie Art der Strafe aufschlüsseln)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass dem Parlament und der Zivilgesellschaft eine zeitnahe Überprüfung der justiziellen Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalttäter aufgrund der zeitlichen Verzögerung der HateCrime-Statistik (aktueller Vollstand laut Bundestagsdrucksache 21/4441: Berichtsjahr 2023) wesentlich erschwert wird, und plant sie vor dem Hintergrund der in der InRa-Studie geforderten Transparenz behördlicher Entscheidungen und justizieller Entscheidungsprozesse (vgl. InRa-Studie, Zentrale Handlungsempfehlungen Nr. 10, S. 12, S. 183) strukturelle Reformen zur zeitnaheren Erfassung von Verurteilungen in diesem Phänomenbereich?

8

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der strafrechtlichen Verfolgung (insbesondere Anklageerhebung, Verurteilung oder Verfahrenseinstellung) bei den durch das BKA im vierten Quartal 2025 amtlich erfassten schwersten islamfeindlichen Gewaltdelikten, namentlich dem zweifachen versuchten Mord in Friedberg vom 2. Oktober 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1) sowie der schweren Brandstiftung auf eine Moschee in Magdeburg vom 16. November 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1) und hat der Generalbundesanwalt in diesen Fällen die Ermittlungen aufgrund der besonderen Schwere und potenziell staatsgefährdenden Bedeutung an sich gezogen?

9

Welche bundesweiten oder länderübergreifenden Ermittlungskomplexe wegen islamfeindlicher Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion koordiniert?

a) Wie oft waren islamfeindliche Straftaten, Bestrebungen oder Netzwerke im ersten Quartal 2026 expliziter Gegenstand von Sitzungen oder Lagebesprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ihr ausweislich in ihrer Antwort Bundestagsdrucksache 21/4441 bundesweit keinerlei Erkenntnisse über koordinierte polizeiliche Maßnahmen gegen islamfeindliche Strukturen vorliegen, und inwiefern plant sie, die systematische Erfassung solcher Strukturermittlungen durch das BKA zu verbessern, um rechtsextreme und islamfeindliche Netzwerke effektiver aufhellen zu können?

10

Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktualisierten Gesamtfallzahlen wegen islamfeindlicher Straftaten für gesamten Jahre 2025 und 2024 zum aktuellen Stichtag dar (bitte tabellarisch nach Quartalen bzw. Gesamtjahr auflisten und lediglich die aktualisierten, absoluten Gesamtzahlen inklusive aller bisherigen Nach- und Änderungsmeldungen angeben)?

11

Wie viele islamfeindliche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) gab es im ersten Quartal 2026 sowie ganzjährig 2025 bundesweit zum aktuellen Stichtag (bitte analog zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4220 vorab die gebündelte Gesamtsumme der Taten im Onlinebzw. Offlinebereich für die erfragten Zeiträume explizit benennen sowie zusätzlich tabellarisch einzelfallbezogen mit Tattag, Tatort, Postleitzahl, Bundesland, Delikt, Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Opfer und der Kennzeichnung von Moscheenangriffen aufschlüsseln und dabei Taten im Onlinebereich, analog zu Anlage 4 der Bundestagsdrucksache 21/4441, in der Tabelle grau hinterlegen)?

12

Wie stellt das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung zum Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) sicher, dass fehlerhafte Ersteinschätzungen systematisch evaluiert werden können, wenn die Bundesregierung laut eigener Aussage (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4441, Antwort zu Frage 12) keinen revisionssicheren Nachhalt über geänderte PMK-Zuordnungen pflegt, und wie bewertet die Bundesregierung diese fehlende Nachverfolgbarkeit vor dem Hintergrund der in der InRa-Studie explizit geforderten kritischen Überprüfung behördlicher Kategorisierungsprozesse bei den Sicherheitsbehörden (vgl. InRa-Studie, Handlungsempfehlung: Kategorisierungsprozessen entgegensteuern, S. 68)?

Berlin, den 28. April 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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