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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024

Fraktion

AfD

Datum

15.05.2026

Aktualisiert

09.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/593915.05.2026

Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024

der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert seit dem Jahr 2017 die Beschaffung und Einführung eines einheitlichen Enterprise Resource Planning Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) im Rahmen der entwicklungspolitischen Förderung politischer Stiftungen. Ein erstes Projekt (IATI-ID: DE-1-201728088) lief vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201728088?title=Resource+Planning+Systems+). Hierfür wurden Mittel in Höhe von 668 490 Euro bewilligt, wovon 667 298,11 Euro abgeflossen sind (a. a. O.).

Ziel der Maßnahme war die Unterstützung der im In- und Ausland ablaufenden Geschäftsprozesse der Stiftung durch ein einheitliches Finanzplanungs-, Abrechnungs- und Controllingsystem sowie die Anpassung der Software beispielsweise im Rechnungsworkflow (a. a. O.).

Unmittelbar daran schloss sich eine Folgemaßnahme an (IATI-ID: DE-1-202128403), für die weitere 350 000 Euro für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis zum 30. Dezember 2024 bewilligt wurden (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202128403?title=Resource+Planning+Systems+). Ziel dieser zweiten Phase war erneut die Unterstützung der Geschäftsprozesse durch das ERP-System sowie die Anpassung der Standardsoftware an spezifische Belange der Stiftung (a. a. O.). Insgesamt belaufen sich die bewilligten Mittel für dieses IT-Vorhaben damit auf über eine Million Euro aus dem Haushalt für Entwicklungszusammenarbeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele wurden mit der insgesamt achtjährigen Förderung einer internen Unternehmenssoftware (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung verfolgt, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einordnung dieser rein organisatorischen Maßnahmen über zwei Förderperioden hinweg als „entwicklungspolitisches Vorhaben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Warum war nach Abschluss des ersten Projekts im Jahr 2021 (Kosten ca. 667 000 Euro) eine Anschlussförderung von weiteren 350 000 Euro erforderlich, und worin unterschieden sich die Zielsetzungen des Folgeprojekts von der ursprünglichen Maßnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Wurden die insgesamt über eine Million Euro für beide Projektphasen zulasten der regulären Projektmittel des Titels „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben politischer Stiftungen“ finanziert, oder handelte es sich teilweise um überplanmäßige Zuweisungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den kumulierten tatsächlichen Mittelabfluss für beide Maßnahmen (DE-1-201728088 und DE-1-202128403) zum aktuellen Stichtag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten beider Maßnahmen exakt auf nach Lizenzgebühren für die Standardsoftware, Kosten für die individuelle Programmierung (Customizing), externe Beratungsleistungen sowie Personalschulungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

In welchem Umfang wurden aus den Mitteln beider Förderphasen Hardware-Komponenten (z. B. Server, Endgeräte für Mitarbeiter) beschafft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Welche detaillierten Verwendungsnachweise liegen dem BMZ für das abgeschlossene erste Projekt vor, und wurden diese bereits einer abschließenden Tiefenprüfung unterzogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Finanzierung einer insgesamt achtjährigen administrativen Binnenmodernisierung einer Stiftung aus Titeln, die primär für die Projektarbeit in Partnerländern vorgesehen sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Wurde vor der Bewilligung des Folgeprojekts (2021 bis 2024) geprüft, ob die HSS die weitere Einführung oder den Betrieb des Systems aus Eigenmitteln, Rücklagen oder anderen staatlichen Zuweisungen hätte finanzieren können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

In welcher Weise führt die seit 2017 geförderte Anpassung des „Rechnungsworkflows“ in der Münchener Zentrale der Stiftung zu einer messbaren Verbesserung der Lebensumstände von Zielgruppen im globalen Süden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Erfolgte nach Abschluss der ersten Phase (2021) eine Evaluierung, die den Bedarf für die zweite Phase begründete, und welche Effizienzsteigerungen wurden darin nachgewiesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Wie hoch war der von der Hanns-Seidel-Stiftung jeweils eingebrachte Eigenanteil an den Gesamtkosten der ERP-Einführung in beiden Projektphasen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Wie viele vergleichbare IT- oder Organisationsprojekte politischer Stiftungen mit einer Gesamtlaufzeit von über vier Jahren wurden seit 2017 über das BMZ gefördert (bitte nach Stiftung, Laufzeit und Gesamtsumme aufschlüsseln) (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die langjährige Finanzierung interner Verwaltungssysteme aus Projektmitteln die für die eigentliche Projektarbeit vor Ort zur Verfügung stehenden Gelder signifikant gemindert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um die zeitliche Dauer der Förderung von „Organisations- und Infrastrukturmaßnahmen“ zu begrenzen und diese von dauerhaften staatlichen Verwaltungskostenzuschüssen abzugrenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 12. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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