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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung"

Fraktion

AfD

Datum

21.05.2026

Aktualisiert

22.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/609421.05.2026

Finanzierung und Wirksamkeit der „behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“

der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond Scheirich, Lukas Rehm, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Rainer Galla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fraktion der AfD hat sich bereits mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/864 nach Trägern, Nutzerzahlen und Strukturen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erkundigt. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101076.pdf) lassen aus Sicht der Fragesteller jedoch weiterhin erhebliche Fragen hinsichtlich Mittelverwendung, Zielerreichung, Wirksamkeit, Trägerauswahl sowie Kontrolle der eingesetzten Haushaltsmittel offen.

Im Rahmen der Umsetzung migrations- und asylpolitischer Maßnahmen fördert die Bundesregierung seit mehreren Jahren Projekte zur Unterstützung von Asylsuchenden im Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB).

Nach Angaben der Bundesregierung wurden für den AWO Bundesverband e. V. im Zeitraum von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5 643 000 Euro (https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101076.pdf, Anlage 1, S. 3/41) bereitgestellt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2583 weitere erhebliche Förderungen für vergleichbare Projekte und Träger. So erhielt unter anderem der Deutsche Caritasverband e. V. Fördermittel in Höhe von 14 183 000 Euro (https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101076.pdf; Anlage 1, S. 6–7/41) sowie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. Fördermittel in Höhe von 16 332 000 Euro (https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101076.pdf; Anlage 1, S. 10–11/41). Zudem sind auch für das Haushaltsjahr 2026 weitere erhebliche Mittelansätze vorgesehen (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl06.pdf, S. 43).

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der politischen und gesellschaftlichen Bedeutung migrationspolitischer Maßnahmen besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der Zielerreichung, der Trägerauswahl sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes.

Berichten zufolge wurde innerhalb der Bundesregierung zuletzt zudem über Kürzungen oder eine mögliche Neuausrichtung der Finanzierung entsprechender Beratungsangebote diskutiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung?

2

Welche Organisationen, Verbände oder sonstigen Träger haben seit 2020 Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten (bitte nach Jahren, Organisation, Förderhöhe, Haushaltstitel, Kapitel, Einzelplan und bewilligender Behörde aufschlüsseln)?

3

Welche Fördermittel wurden dem AWO Bundesverband e. V. im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Zeitraum 2023 bis 2025 jeweils jährlich bewilligt und ausgezahlt?

4

Welche Fördermittel wurden dem Deutschen Caritasverband e. V. sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. jeweils seit 2020 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bewilligt und ausgezahlt?

5

Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgesehen (bitte nach Trägern, Haushaltstiteln und Fördersummen aufschlüsseln)?

6

Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Träger?

7

Inwieweit erfolgt die Vergabe der Fördermittel im Rahmen wettbewerblicher Verfahren, Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren?

8

Welche Anforderungen bestehen an die politische Neutralität der geförderten Organisationen?

9

Welche konkreten Nachweise oder Erklärungen zur parteipolitischen Neutralität müssen Antragsteller vor Bewilligung der Fördermittel vorlegen?

10

Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden im Rahmen der Förderungen jeweils umgesetzt (bitte mit Projekttitel, Laufzeit, Zielsetzung und Fördersumme angeben)?

11

Wie viele Asylverfahren wurden im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung seit 2020 insgesamt begleitet bzw. beraten?

12

Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren?

13

Welche Kostenbestandteile (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Sach- oder Mietkosten) flossen in die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren ein?

14

Welche Evaluierungen, Gutachten oder Wirkungsanalysen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vor bzw. wurden angekündigt oder erstellt, jedoch bislang nicht veröffentlicht (bitte Titel, Auftragnehmer, Kosten, Fertigstellungsdatum und Ergebnisse angeben)?

15

Welche konkreten Erfolgskriterien oder Zielvorgaben bestehen für die geförderten Projekte?

16

Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung bestehen bei den geförderten Organisationen?

17

In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Rückforderungen, Beanstandungen oder Kürzungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit Projekten der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgenommen?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Fördermittel ganz oder teilweise an Drittorganisationen weitergeleitet wurden, und wenn ja, an welche?

19

Welche Prüfungen hinsichtlich möglicher Doppelfinanzierungen mit EU-, Länder- oder kommunalen Fördermitteln erfolgen durch die Bundesregierung?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Vertreter geförderter Organisationen an Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen, Beiräten oder sonstigen Beratungsformaten der Bundesregierung beteiligt waren?

21

Auf welcher rechtlichen Grundlage nach § 12a Asylgesetz sowie §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung erfolgt die Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung aus Bundesmitteln, und welche konkreten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gelten hierbei für die Bewilligung der Fördermittel?

22

Gibt es nach Erkenntnis und Analyse der Bundesregierung Unterschiede zwischen Inhalt, Ausrichtung und Ergebnis der Beratung, je nachdem, ob diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung durchgeführt wird, und wenn ja, welche?

23

Gibt es Vorgaben dahingehend, dass Asylbewerber im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auf die Möglichkeit der Rücknahme des Asylantrages in Verbindung mit einer geförderten freiwilligen Ausreise hingewiesen werden?

24

Wie hoch ist jeweils der Prozentsatz der Rücknahme von Asylanträgen nach Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach Beratung durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung?

25

Führen Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen vor der Anhörung des Asylbewerbers im Durchschnitt zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens, und wenn ja, in welchem Umfang?

26

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte darüber vor, dass im Rahmen behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen Beratungen dahingehend erfolgt sind, welche Angaben für einen erfolgreichen Asylantrag oder die Herbeiführung der Zuständigkeit Deutschlands im Dublin-Verfahren hilfreich sind, unabhängig davon, ob diese Angaben auf den konkret beratenen Asylbewerber tatsächlich zutrafen?

27

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Beratungen durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen Einfluss auf die Zahl gerichtlicher Klageverfahren gegen ablehnende Asylbescheide haben?

28

Plant die Bundesregierung eine Fortführung, Kürzung, Verstetigung oder Neuausrichtung der Finanzierung behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen über das Jahr 2026 hinaus, und wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 20. 05. 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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