Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Neben der „illegalen Migration“ (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-regierungsbefragung-1067380, Bundesminister des Innern, Herr Alexander Dobrindt) unter Berufung auf das Asylrecht, ist auch der Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen ein das Ausmaß der Zuwanderung nach Deutschland maßgeblich mitbestimmender Faktor. So wurden in den Jahren von 2016 bis 2024 mit Ausnahme des COVID-Jahres 2020 immer jeweils über 100 000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt (vgl. Migrationsbericht der Bundesregierung 2023, S. 128 und Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1641, Frage 1). Der überwiegende Teil des Familiennachzuges entfällt dabei auf den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen und darunter wiederum zu anderen Drittstaatenangehörigen (Bundestagsdrucksache 21/1641, Antwort der Bundesregierung auf Frage 7). Hierin zeigt sich insbesondere ein Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung, die dann in den Folgejahren einen anwachsenden Familiennachzug aus den Hauptherkunftsländern mit sich bringt. So bildeten beispielsweise die Syrer, welche von 2014 bis 2024 durchgehend auf Jahressicht die meisten Asylbewerber stellten (vgl. jeweils S. 3 der Dezemberausgabe „Aktuelle Zahlen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Jahre 2014 bis 2024), im Jahr 2024 auch die größte Nationalität unter den nachziehenden Familienangehörigen (vgl. Kurzfassung des Migrationsberichts der Bundesregierung 2024, S. 9).
Besonders problematisch ist aus Sicht der Fragesteller der unter deutlich abgesenkten Voraussetzungen gewährte Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, bei dem gemäß § 29 Absatz 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG sowohl von den Erfordernissen der Lebensunterhaltssicherung als auch eines ausreichenden Wohnraums abgesehen wird. Diese Zuwanderung erfolgt somit ohne Rücksicht auf den in vielen Kommunen fehlenden Wohnraum und unter Inkaufnahme einer weiteren Belastung der Sozialsysteme. Auch die berufliche Qualifikation und die Integrationsfähigkeit dieser nachziehenden Familienangehörigen spielen keine Rolle, und entbehrlich sind schließlich selbst einfache Sprachkenntnisse (vgl. § 30 Absatz 1 S. 3 Nr. 1 AufenthG).
Diese Problematik hat die amtierende Regierungskoalition zumindest insoweit anerkannt, als sie unter Verweis auf die überlasteten Ressourcen in Deutschland den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für 2 Jahre suspendiert hat (Bundestagsdrucksache 21/321, S. 1, 2). Allerdings bleiben Möglichkeiten, diese Einschränkung zu umgehen, wie etwa mittels Hochstufung über einen Asylfolgeantrag oder eine erfolgreiche Klage auf individuellen (statt des subsidiären) Flüchtlingsschutz. So dürfte sich nach Einschätzung der Fragesteller auch der Anstieg von Asylfolgeanträgen afghanischer Asylbewerber um 1 900 Prozent im Jahr 2025 (vgl. S. 4 der Dezemberausgabe 2025 „Aktuelle Zahlen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) zumindest teilweise mit der Absicht, über einen verbesserten Flüchtlingsstatus den Familiennachzug zu ermöglichen, erklären. Eine weitere Möglichkeit liegt in der auch für lediglich subsidiär Schutzberechtigte fortbestehenden Option, sich unter den in der letzten Legislaturperiode abgesenkten Voraussetzungen (nur noch 5 Jahre Voraufenthalt, Hinnahme der Mehrstaatigkeit u. a.) einbürgern zu lassen und anschließend den Regeln für den – erleichterten – Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern zu unterliegen. Im Jahr 2025 haben die Einbürgerungszahlen mit 309 852 vorläufig gemeldeten Einbürgerungen seit Einführung der einheitlichen Statistik im Jahr 2000 einen Rekordstand erreicht, wobei Syrien als wichtigstes Herkunftsland gilt (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a10044eaf9f246e564109d1/deutsche-staatsbuergerschaft-einbuergerungen-steigen-auf-neuen-rekordwert.html?icid=search.product.onsitesearch).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Visa wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 zwecks des Familiennachzuges von Drittstaatenangehörigen zu a) deutschen Staatsbürgern, b) Ausländern erteilt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Visa im Sinne von Frage 1) erteilt wurden (bitte mit Angabe der auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen)?
Wie viele Visa im Sinne von Frage 1a) bzw. 1b) wurden jeweils an nachziehende Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 abgelehnt und wie viele neue Anträge wurden in den beiden Zeiträumen jeweils gestellt?
Wie viele Visaanträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen wurden nach Inkrafttreten der Aussetzung im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 noch neu gestellt?
Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 aus familiären Gründen erteilt an Drittstaatenangehörige als Angehörige von a) deutschen Staatsbürgern, b) EU-Bürgern und c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen?
Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6 a)–c) erteilt wurden (bitte mit Angabe der auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen)?
Wie viele Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6 a)–c) wurden jeweils an Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
Wie viele „Scheinehen“ mit Deutschen oder EU-Bürgern wurden im Jahr 2025 in der PKS erfasst?
Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurde als Eltern sowie als Geschwister von Minderjährigen im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 ein Aufenthaltstitel erteilt?
Wie viele Visa wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 an Angehörige von Schutzberechtigten (Asylberechtigte sowie Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus) zwecks Familiennachzug erteilt und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 aus familiären Gründen an Familienangehörige von Schutzberechtigten erteilt und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
Wie verteilen sich die Visa bzw. Aufenthaltstitel im Sinne der Fragen 11 und 12 auf Angehörige von a) Asylberechtigten, b) Personen mit Flüchtlingsstatus bzw. c) subsidiärem Schutzstatus?
Wie vielen Angehörigen von Personen mit subsidiärem Schutzstatus wurde im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 ein Visum bzw. ein Aufenthaltstitel gemäß § 22 AufenthG erteilt und wie viele Anträge hierauf wurden abgelehnt?
Wie viele Klagen wurden gegen abgelehnte Anträge erhoben und wie viele davon waren erfolgreich?
Können die Antragsteller bzw. Kläger auf Erteilung eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels gemäß § 22 AufenthG darauf verwiesen werden, dass eine Vereinigung der Familie auch am Aufenthaltsort der Nachzugswilligen oder in dem wieder sicheren Herkunftsland wie z. B. Syrien möglich und zumutbar ist und lehnt die Bundesregierung unter Verweis hierauf Anträge ab und billigen die Verwaltungsgerichte diese Argumentation?
Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der Zahlen für die Jahre 2019 bis 2025 durchschnittlich auf einen in Deutschland als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerber?
Wie viele Klagen von als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern auf Hochstufung auf individuellen Flüchtlingsschutz waren Ende des Jahres 2025 anhängig und wie viele solcher Klagen wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 neu erhoben?
Wie hoch war die Erfolgsquote der Klagen im Sinne der Vorfrage im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026?
Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 Aufenthaltstitel als Familienangehörige von Stammberechtigten aus Drittstaaten erteilt, die über den Aufenthaltstitel der Blauen Karte (Erwerbsmigration) verfügen?
Wie viele Asylfolgeanträge wurden im Jahr 2025 von bereits als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern mit dem Ziel einer Hochstufung auf einen individuellen Flüchtlingsstatus gestellt und erkennt die Bundesregierung insoweit einen Zusammenhang mit der derzeit unterschiedlich geregelten Möglichkeit des Familiennachzugs zu diesen beiden Gruppen?
Welche sind die fünf Nationalitäten, die am häufigsten einen solchen Asylfolgeantrag stellten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konsequenzen, welche subsidiär Schutzberechtigte und deren nachzugswillige Familienangehörige aus der Suspendierung des Familiennachzuges (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ziehen und gibt es insbesondere freiwillige Ausreisen von subsidiär Schutzberechtigten, um sich außerhalb Deutschlands mit der Restfamilie zu vereinen?
Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen wurden im Jahr 2025 und bislang im Jahr 2026 zurückgenommen und wie viele davon nach Bekanntwerden bzw. Inkrafttreten der Suspendierung?
Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen sind derzeit noch nicht beschieden und wären nach Auslaufen der Aussetzung wieder anhängig?
Wie viele Drittstaatenangehörige haben im Jahr 2025 und im ersten Quartal 2026 an der Sprachprüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts teilgenommen und wie hoch war die Bestehensquote?