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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

15.06.2026

Aktualisiert

17.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/649615.06.2026

Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos

der Abgeordneten Max Lucks, Deborah Düring, Claudia Roth, Boris Mijatović, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Kuba ist geprägt von Menschenrechtsverletzungen, staatlicher Repression sowie den Folgen einer massiven Versorgungskrise. Letztere wurde durch die von US-Präsident Trump mit der am 29. Januar 2026 erlassenen Executive Order 14380 eingesetzten Ölblockade noch deutlich zugespitzt. Die US-Regierung hat zuletzt den Druck auf die kubanische Regierung unter Präsident Miguel Díaz-Canel stark erhöht und wiederholt grundlegende wirtschaftliche und politische Reformen gefordert. Zugleich erwog Präsident Donald Trump in der ihm eigenen Rhetorik mehrfach öffentlich, Kuba zu übernehmen. Zudem hat er jüngst weitere Gespräche zwischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern beider Länder angekündigt (www.reuters.com/world/us/trump-says-cuba-is-seeking-help-will-hold-talks-2026-05-12/), nachdem die offenbar im Frühjahr geführten Gespräche keine sichtbaren Ergebnisse zur Folge hatten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich öffentlich klar gegen eine mögliche US-amerikanische Intervention in Kuba ausgesprochen und angemahnt, für Themen wie Freizügigkeit, offene Grenzen und Menschenrechte das Gespräch zu suchen (www.reuters.com/de/hauslich/merz-es-gibt-keinen-grund-fr-us-intervention-auf-kuba-2026-04-20/).

Die Ölblockade hat weitreichende Folgen für den Inselstaat und dessen Bevölkerung, die ohnehin seit Jahrzehnten mit den Folgen des US-Handelsembargos, aber auch mit systematischer Misswirtschaft und zunehmender Repression konfrontiert ist. Unter Verweis auf die nationale Sicherheit der USA, die durch Kuba bedroht sei, sieht die Executive Order 14380 hohe US-Zölle für Länder vor, die Kuba mit Rohöl oder Derivaten beliefern und stellt dadurch eine deutliche Verschärfung des seit 1962 bestehenden US-Wirtschaftsembargos dar (www.whitehouse.gov/presidentialactions/2026/01/addressing-threats-to-the-united-states-by-the-government-of-cuba/). Zwar gab es seit März 2026 vereinzelt Rohöl-Lieferungen durch mindestens einen Tanker unter russischer Flagge (www.nytimes.com/2026/03/29/world/americas/cuba-russian-oil-tanlker.html), auf die humanitären Auswirkungen der Ölblockade dürfte der Effekt allerdings vernachlässigbar sein. Am 1. Mai 2026 hat die US-Regierung die Sanktionen gegen Kuba per Dekret zudem weiter verschärft (www.whitehouse.gov/presidential-actions/2026/05/imposing-sanctions-on-those-responsible-for-repression-in-cuba-and-for-threats-to-united-states-national-security-and-foreign-policy/). Der Fokus der neuen Strafmaßnahmen liegt auf Personen, die sich in Kuba schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Korruption schuldig gemacht hätten, sowie auf ausländischen Akteuren in Schlüsselbranchen der kubanischen Wirtschaft wie dem Energie-, Verteidigungs-, Bergbau-, Finanzdienstleistungsoder Sicherheitssektor. Außerdem kündigten die USA an, auch Banken und andere Unternehmen weltweit zu sanktionieren, wenn sie weiterhin Geschäfte mit den betroffenen Akteuren machten.

Die Folgen des derart verschärften Embargos trägt zuvorderst die kubanische Zivilgesellschaft. Bereits Anfang Februar 2026 warnten die UN vor einem „humanitären Kollaps“ (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-executive-order-imposing-fuel-blockade-cuba). Zuletzt forderten drei UN-Sonderberichterstatterinnen und -berichterstatter die US-Regierung Anfang Mai 2026 eindringlich auf, ihre Taktik der „energy starvation“ ob ihrer desaströsen Effekte auf das Leben und grundlegende Menschenrechte der Menschen in Kuba umgehend zu beenden (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/05/united-states-must-end-energy-starvation-cuba-severe-human-rights-impacts-un). Die Bevölkerung Kubas leidet bereits seit langem unter einer sich nun immer weiter ausbreitenden akuten Ernährungsunsicherheit sowie massiven Energieengpässen, die mittlerweile fast alle Bereiche des täglichen Lebens eines Großteils der Bevölkerung massiv einschränken. Durch den stark limitierten Zugang zu Treibstoff kommt es immer wieder zu langanhaltenden Stromausfällen, die in vielen Regionen bis zu 20 Stunden täglich andauern können. Dies beeinträchtigt nicht nur Haushalte, sondern auch kritische zivile Infrastruktur: Krankenhäuser können nur eingeschränkt arbeiten, die Wasserversorgung und Abwassersysteme geraten unter Druck, und Kühlketten für Lebensmittel und Medikamente brechen zunehmend zusammen. Auch die Lebensmittelproduktion ist direkt betroffen. Treibstoffmangel erschwert die Bewässerung, die Ernte, den Transport und die Verteilung von Lebensmitteln erheblich. In der Folge steigen die Preise weiter an, während die Verfügbarkeit selbst von Grundnahrungsmitteln sinkt – eine Entwicklung, die insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen hart trifft (www.ft.com/content/78fb6ca6-2616-4561-b815-9ffedcaed6fa?syn-25a6b1a6=1; www.crisisgroup.org/qna/latin-america-caribbean/cuba-united-states/hunger-havana-can-us-cutoff-bring-change-cuba; www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2026/03/03/cuba-relentless-us-pressure-humansuffering). Die Ölblockade hat somit weitreichende sowohl humanitäre als auch menschenrechtliche Auswirkungen. Mitte Februar 2026 warnten mehrere UN-Expertinnen und -Experten davor, dass die Konsequenzen der Blockade eine Form kollektiver Bestrafung der Zivilbevölkerung darstellen könnten und damit unvereinbar mit internationalen Menschenrechten seien (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-executive-order-imposing-fuel-blockade-cuba). Da Kubas Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich vom Tourismus als Devisenquelle abhängen, tragen die Versorgungsengpässe und der drastische Einbruch der Touristenzahlen zu einer dramatischen Verschärfung der Einkommenslage im Land bei.

Während die US-Sanktionen die Versorgungskrise in Kuba weiter verstärken, leidet die Bevölkerung zusätzlich unter der schlechten Menschenrechtslage unter der Regierung von Präsident Miguel Díaz-Canel. Es kommt immer wieder zu systematischen, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere durch Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionelle berichten von Überwachung, Einschüchterung und willkürlichen Festnahmen. Die Pressefreiheit in Kuba gehört zu den am stärksten eingeschränkten weltweit, in der Rangliste zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen liegt Kuba 2026 auf Platz 160 von 180 (www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2026). Das seit 1959 regierende autoritäre Regime kontrolliert nahezu alle Medien. Kurzzeitig entstandene unabhängige Online-Medien werden seit 2021 zunehmend eingeschränkt. Ausländische Medien werden streng kontrolliert und Akkreditierungen selektiv vergeben. Kritische Berichterstattung kann zur Ausweisung führen. Willkürliche Festnahmen und Verhaftungen, die Androhung von Gefängnisstrafen, Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahmung oder Zerstörung von Arbeitsmaterialien sowie weitere Formen der Einschüchterung gehören zum Alltag von Journalistinnen und Journalisten, die nicht der offiziellen Linie folgen. Viele Journalistinnen und Journalisten sind deshalb ins Ausland geflohen.

Zudem werden die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv verletzt. Öffentliche Demonstrationen gegen die Regierung sind verboten. Nach den landesweiten Protesten im Jahr 2021, bei denen Tausende Menschen demonstrierten, wurden zahlreiche Personen verhaftet und zu teils langen Haftstrafen verurteilt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/kuba-2021). Die kubanische Justiz agiert dabei nicht unabhängig, deshalb sind faire Gerichtsverfahren gerade gegenüber Oppositionellen, Kritikerinnen und Kritikern nicht gewährleistet. Entsprechende Fälle wurden und werden von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig dokumentiert. Kubas Regierung hat im April 2026 als eine so bezeichnete „humanitäre Geste“ die Freilassung von ca. 2 000 Häftlingen angekündigt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-04/kuba-haeftlinge-freilassung-gefaengnisse). Ob dies auch politische Gefangene umfasst, ist nach Kenntnis der Fragestellenden unklar. Anfang April wurden mit den ersten Freilassungen begonnen, von denen Medienberichten zufolge ausschließlich Personen betroffen waren, die wegen gewöhnlicher Straftaten verurteilt wurden. Die US-Regierung hat auch unter Präsident Trump immer wieder die Freilassung von Häftlingen gefordert. (https://taz.de/Amnestie-auf-Kuba/!6168476/) Auf der US-Basis Guantanamo Bay in Kuba sind hingegen aktuell noch 15 Menschen inhaftiert, bislang ohne Verurteilung. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass die anhaltende Verzögerung des Prozessbeginns auch mit den teils massiven körperlichen Folgen von Folter durch US-Militärs einiger der Inhaftierten zusammenhängen könne (www.tagesschau.de/ausland/amerika/guantanamo-25-jahre-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Hat die Bundesregierung eine aktuelle Beurteilung der Menschenrechtslage in Kuba, wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen und staatliche Repressionen in Kuba, und wenn nein, warum nicht?

2

Unterstützt die Bundesregierung die demokratische kubanische Zivilgesellschaft vor Ort und in Deutschland, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie wirkt sich die US-amerikanischen Ölblockade gegen Kuba fast fünf Monate nach Erlass der Executive Order 14380 und der damit erfolgten Verschärfung des Embargos nach Kenntnis der Bundesregierung auf a) die Menschenrechtslage insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Wasser, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung sowie b) die humanitäre Lage in Kuba aus?

4

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Dauer der Ölblockade und der weiteren Sanktionen den gestiegenen Bedarf für humanitäre Hilfe in Kuba, reichen die bislang via EU und UN mobilisierten Gelder nach Einschätzung der Bundesregierung aus und wie plant sich die Bundesregierung hier weiter einzubringen?

5

Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung mehrere UN-Expert*innen an, dass die Ölblockade der USA gegen internationale Menschenrechte verstoßen könnte, und falls nicht mit welcher Begründung?

6

Welche Verantwortung trägt die Regierung Kubas nach Auffassung der Bundesregierung für die aktuelle massiv eingeschränkte Versorgungslage der kubanischen Zivilbevölkerung (bezüglich Nahrungsmitteln, medizinischer Versorgung, Wasserversorgung)?

7

Wie wird sich die humanitäre Lage in Kuba nach Einschätzung der Bundesregierung bei weiter bestehendem und durch zusätzliche Erlasse verschärftem Embargo kurz- und mittelfristig entwickeln und welche Effekte kann dies für die Region zeitigen?

8

Welche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kuba mit deutscher Beteiligung laufen aktuell noch nach Beendigung des Status als bilateraler Partner im Bereich a) bilaterale EZ, auch zivilgesellschaftlicher Art, b) wirtschaftliche Zusammenarbeit, c) europäische Zusammenarbeit, d) multilaterale Zusammenarbeit, auch der Entwicklungsbanken und VN, e) trilaterale Kooperation – zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder gemeinsam mit weiteren Gebern wie Brasilien?

9

Inwiefern gibt es Überlegungen auf europäischer und deutscher Seite die Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wieder aufzunehmen, um beispielsweise die Ernährungssouveränität zu verbessern oder den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern?

10

Welches Ziel verfolgen die USA unter Präsident Donald Trump nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem am 29. Januar 2026 per Executive Order verhängten Ölembargo gegen Kuba und mit deren Ergänzung um weitere Sanktionen am 1. Mai 2026?

11

Setzt sich die Bundesregierung aktuell gegenüber der US-Regierung für eine Änderung oder Rücknahme der Executive Order 14380 etwa aus humanitären Gründen ein sowie für ein Ende des Embargos, wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht?

12

Inwiefern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Erlass des Ölembargos durch die USA Öllieferungen in Kuba an und, falls dies der Fall ist, aus welchen Ländern lässt die US-Regierung Lieferungen zu und wie bewertet die Bundesregierung dies hinsichtlich der außen- und menschenrechtspolitischen Ausrichtung der USA und ihrer Implikationen auch für Deutschland und Europa?

13

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die USA offenbar den russischen Öl-Tanker Anatoli Kolodk in Kuba anlaufen ließ, welche Auswirkungen hatte dieser Schritt nach Auffassung der Bundesregierung auf die humanitäre Lage in Kuba und sind der Bundesregierung weitere Öl-Tanker bekannt, die anlaufen konnten?

14

Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Gespräche zwischen den USA und Kuba zur Beilegung des Konflikts statt und wie konstruktiv ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung das Treffen zwischen Vertretern und Vertreterinnen von US- und kubanischer Regierung im April 2026 in Havanna verlaufen?

15

Wie plant die Bundesregierung sich bilateral und auf europäischer Ebene für eine diplomatische Lösung auch im Interesse der humanitären und menschenrechtspolitischen Interessen der kubanischen Zivilbevölkerung einzubringen?

16

Thematisiert die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in Kuba in Gesprächen mit dem kubanischen Regime und wie setzt sie sich für die Freilassung der politischen Gefangenen ein?

17

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur aktuellen Situation von politischen Gefangenen in Kuba, gerade auch vor dem Hintergrund der angekündigten Amnestie von 2.000 Häftlingen, und wie hat sie sich seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode für deren Freilassung, insbesondere von Luis Manuel Otero Alcántara, Maykel Castillo, Loreto Hernández, Donaida Pérez, Roberto Pérez Fonseca und Félix und Sayli Navarro sowie dem 16-jährigen Jonathan David Muir Burgos, der seit dem 16. März 2026 in Ciego de Ávila festgehalten wird, eingesetzt?

18

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration für die Schließung des Gefangenenlagers auf dem US-Militärstützpunkt Guantánamo Bay Naval Base auf Kuba sowie die Freilassung nicht tatverdächtiger Gefangener beziehungsweise für faire, rechtstaatliche Gerichtsverfahren für die übrigen Gefangenen ein, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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