Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz für Cannabisbesitz
der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Über 21 000 Menschen haben bis zum 26. Januar 2011 die Petition zur „konsequenten Entkriminalisierung konsumbezogener Cannabisdelikte“ unterschrieben. In der Begründung zur Petition wird angeführt:
- Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss. In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100 000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt. Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher! Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wird die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Spezifizierung von „geringen Mengen“ in §§ 29 Absatz 5 und 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Für welche Betäubungsmittel wurde in der Vergangenheit für den Besitz geringer Mengen von der Bestrafung bzw. Verfolgung abgesehen (gemäß §§ 29 Absatz 5 oder 31a BtMG)?
Wie viele Gerichtsurteile sind der Bundesregierung bekannt, in denen von einer Bestrafung gemäß § 29 Absatz 5 BtMG abgesehen wurde?
Wie verteilt sich dies auf die einzelnen Bundesländer im Verhältnis zu den Urteilen, in denen von der Bestrafung nicht abgesehen wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung regional unterschiedliche Rechtspraxen dazu?
Um welche Mengen von welchem Betäubungsmittel handelte es sich jeweils?
Welche Vorgaben für Staatsanwaltschaften sind der Bundesregierung bekannt, in denen diese von einer Verfolgung gemäß § 31a BtMG absehen haben?
Um welche Mengen von welchem Betäubungsmittel handelte es sich jeweils?
Welche regionalen Unterschiede in der Praxis sind der Bundesregierung dazu bekannt, und wie beurteilt sie diese, insbesondere auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?
Für welche Bundesländer sind keine Vorgaben bekannt?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch der Anbau von Hanfpflanzen entkriminalisiert wird, bspw. nach dem Vorbild von Anbauvereinen wie sie in Spanien existieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für einen Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) für den Straßenverkehr, analog zur Alkoholkontrolle, einsetzen, welcher wissenschaftlich nachvollziehbar ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der Ermittlung zum Besitz und Anbau kleiner Cannabismengen zum Eigenverbrauch von schweren Grundrechtseingriffen wie Hausdurchsuchungen und der erkennungsdienstlichen Behandlung abgesehen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich der überwiegende Teil der polizeilichen Ermittlungsarbeit gegen Cannabiskonsumenten und nicht gegen Händler richtet?
Wenn nein, warum nicht, und welche Zahlen untermauern diese Einschätzung?
Hält die Bundesregierung das Vorgehen der Polizei für sinnvoll, und geht die Polizei bei der Verfolgung von BtMG-Verstößen mit anderen Substanzen genauso vor?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Cannabiskonsumenten in Deutschland entkriminalisiert sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen sowie stattfindende Gerichtsprozesse und Verurteilungen, jeweils aufgrund des Besitzes geringer Mengen Cannabis?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diejenigen, die Hanfpflanzen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf anbauen, diese dem Schwarzmarktumsatz entziehen und damit kriminellen Strukturen schaden?