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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt aus dem ersten Gleichstellungsbericht nutzen

Maßnahmen für flexible Arbeitszeitmodelle mit Rückkehrmöglichkeiten zur Vollzeitbeschäftigung, familienfreundliche Tarifvertragsregelungen, steuerliche Anreize, Maßnahmen gegen Niedriglohn in sog. Frauenberufen, Ausweitung der Kinderbetreuungsangebote, Angaben zum Betreuungsgeld, Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetz-Neuregelungsgesetzes, familienfreundliche Regelungen in Bundesministerien und Bundesbehörden<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

16.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/491924. 02. 2011

Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt aus dem ersten Gleichstellungsbericht nutzen

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 25. Januar 2011 wurde das Sachverständigengutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Der Sachverständigenbericht enthält neben einer genauen Analyse detaillierte Vorschläge, wie die Arbeitswelt familienfreundlicher gestaltet werden kann. Neben der Frage um familienfreundliche Arbeitszeiten geht es dabei um die Fragen der Kinderbetreuung und gesellschaftlich determinierte Anreize, an tradierten Familienformen festzuhalten.

Der Wunsch vieler Eltern nach familienfreundlichen Arbeitszeiten ist seit Langem bekannt. Mütter und Väter haben Interesse daran, ihre Arbeitszeitvolumina anzugleichen und die vorhandenen Unterschiede zu reduzieren. Die Bundesregierung möchte ihrerseits mit der „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ und der „Initiative Familienfreundliche Arbeitszeiten“ die Bedingungen verbessern, setzt dabei aber vor allem auf freiwilliges agieren der Akteure auf der bestehenden Rechtslage.

Der Gleichstellungsbericht fordert hingegen auch gesetzliche Regelungen, um zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und einer familienfreundlicheren Arbeitswelt zu gelangen, da lediglich 10 Prozent der Betriebe in der Privatwirtschaft mittels tariflichen-, betrieblichen Vereinbarungen oder eigenen Initiativen sich der Problematik annahmen.

Aber auch die hinreichend untersuchten und bekannten Begebenheiten, wie der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oder der unterschiedlichen Erwerbssituation von Männern und Frauen in Familien mit den daraus häufig resultierendem Festhalten an traditionellen Rollenbildern sind bei weitem nicht behoben, wie der Gleichstellungsbericht zeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wird die Bundesregierung Anstrengungen außerhalb der Initiative „Familienbewußte Arbeitszeiten“ unternehmen, um die Attraktivität von Teilzeitarbeitsmodellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu steigern und somit eine familienfreundlichere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu erreichen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigenberichts, wonach eine so genannte kurze Vollzeitbeschäftigung im Korridor zwischen 30 und 35 Wochenstunden einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und familienfreundlicher Arbeitszeiten leisten könnte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte begründen)?

3

Wird die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dahingehend verändern, dass insbesondere eine erleichterte Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung ermöglicht wird, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassender zu ermöglichen, wie es viele Eltern wünschen und der Gleichstellungsbericht vorschlägt, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

4

Warum hält die Bundesregierung an dem Ansatz des freiwilligen Agierens der Wirtschaft fest, um zu familienfreundlicheren Arbeitszeiten zu gelangen, wie die aktuelle Charta für familienbewusste Arbeitszeiten zeigt, wo doch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, dass mit Freiwilligkeit alleine nur partiell Verbesserungen erreicht werden von denen ca. 80 Prozent der erwerbstätigen Eltern nicht profitieren (bitte begründen)?

5

Sind der Bundesregierung Tarifverträge bekannt, die familienfreundliche Arbeitszeiten zum Gegenstand haben, und wenn ja, auf welche Instrumentarien wird dabei zurückgegriffen (bitte aufschlüsseln nach Region und Branchen)? Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen in den Geltungsbereich dieser Tarifverträge (absolut und relativ)?

6

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die bestehenden Anreize (z. B. Lohnsteuerregelungen, Minijobs) für eine Einschränkung der Erwerbsarbeit von (verheirateten) Frauen/Müttern zu reduzieren?

7

Wird die Bundesregierung wirksame Schritte unternehmen, um den Niedriglohnbereich, von dem vor allem Frauen betroffen sind, wirkungsvoll einzudämmen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

8

Welchen Einfluss wird die Bundesregierung ausüben, um die traditionell niedrigere Bezahlung von typischen Frauenberufen aufzuheben und somit die Einkommensunterschiede (Lohnlücke) zwischen Müttern und Vätern zu reduzieren, um die daraus resultierenden Anreize für ein Festhalten an einem klassischen Familienbild (Vater: Ernährer, Mutter: Hausfrau) zu reduzieren (bitte begründen)?

9

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bis 2013 für 35 Prozent der unter dreijährigen Kindern ein Kindergartenplatz vorhanden ist?

10

Auf welcher Basis kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass ein Quorum von 35 Prozent ausreichend ist, um die gesetzlichen Vorgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch bezüglich der Kinderbetreuung von unter dreijährigen Kindern 2013 zu erfüllen, wo es doch bereits deutliche Hinweise gibt, dass der Betreuungsbedarf größer ist?

11

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Anzahl der Betreuungsplätze auch über 2013 hinaus zu steigern, beispielsweise wenn die dann vorhandenen 35 Prozent nicht ausreichen werden?

12

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Öffnungszeiten der Kindergärten und Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen auf den zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern abzustimmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?

13

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung eines Betreuungsgeldes einen positiven Einfluss auf die Erwerbsquote von Müttern und damit auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben wird, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die die Einführung eines Betreuungsgeldes rechtfertigen (bitte ausführen)?

15

Wie viele Väter werden nach Einschätzung der Bundesregierung ein Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?

16

Welche Projekte existieren derzeit, um Eltern, insbesondere aber den Müttern, den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern, und wie werden diese Projekte finanziert (bitte aufschlüsseln nach Region und Tätigkeit des Projektes)? Wie viele der Betroffenen nutzen diese Projekte (bitte aufschlüsseln nach Region und Tätigkeit des Projektes)?

17

Wie werden die bestehenden Projekte evaluiert, und welche Erkenntnisse haben sich der Bundesregierung daraus ergeben?

18

Wird die Bundesregierung die verbesserte Haushaltslage dazu nutzen, das UVG-Neuregelungsgesetz (UVG: Unterhaltsvorschussgesetz), welches unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze der Kinder um zwei Jahre beinhaltet, nun doch umzusetzen? Falls nicht, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, mittels des Vergaberechts bei der Vergabe und Gestaltung öffentlicher Aufträge betriebliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Vereinbarkeit von Sorgearbeit mit der Erwerbsarbeit mit zu berücksichtigen, um damit entsprechende Anreize zu schaffen und das Bewusstsein in der freien Wirtschaft für diese Problematik zu schärfen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

20

Gibt es Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) für die Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundesbehörden, welche familienfreundliche Arbeitszeiten und familienfreundlicher Arbeitsgestaltung zum Gegenstand haben, und wenn ja, welche, und wenn nicht, warum nicht (bitte aufschlüsseln)?

21

Wann wird eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Gleichstellungsbericht vorliegen?

Berlin, den 24. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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