Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Libyen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundeswehr am 26. Februar 2011 mit zwei Transall-Transportmaschinen einen Einsatz zur Evakuierung deutscher und anderer Staatsangehöriger aus Libyen durchgeführt. Die vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Einsatz wurde nach Angaben der Bundesregierung (Regierungspressekonferenz vom 28. Februar 2011; www.bundesregierung.de) unter Berufung auf § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG) wegen „Gefahr im Verzug“ nicht eingeholt. Auf den durch die Bundeswehr auf ihrer Website am 26. Februar 2011 zur Verfügung gestellten Pressebildern (www.bundeswehr.de) sind u. a. auch vermummte Soldaten mit Sturmgewehren in unmittelbarer Nähe dieser Flugzeuge sichtbar. Nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 26. Februar 2011 (www.spiegel.de/politik/ausland) nahmen an der bewaffneten Aktion auf einem Flughafen in der Nähe eines Ölfelds bei Nafurah auch Seedorfer Fallschirmjäger teil. Das Fallschirmjägerbataillon 373 aus Seedorf ist der Luftlandebrigade 31 in Oldenburg unterstellt. Bereits am 22. und 23. Februar 2011 wurden ebenfalls mit Transall-Maschinen der deutschen Luftwaffe Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten aus Libyen ausgeflogen. Zudem wurde am 23. Februar 2011 auch ein Airbus A310 der Flugbereitschaft Richtung Tripolis entsandt. Ob sich an Bord dieser Maschinen bewaffnete deutsche Streitkräfte befanden ist bislang ungeklärt.
Nach Angaben der deutschen Luftwaffe wurden die Maschinen zum Zwecke ihrer Einsätze in Libyen vorab auf Kreta stationiert und führten zumindestens den Einsatz am 26. Februar 2011 zusammen mit Spezialeinheiten verschiedener Teilstreitkräfte, die für militärische Evakuierungsoperationen (MilEvakOp) ausgebildet wurden, durch. Darüber hinaus wurde zur Unterstützung dieser Maßnahmen der Einsatzausbildungsverband der Deutschen Marine im Seegebiet Große Syrte stationiert. Der Verband besteht aus den Fregatten Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie dem Einsatzgruppenversorger Berlin.
Zwei weitere Transall-Maschinen aus den Lufttransportgeschwadern 62 und 63 sollen derzeit immer noch auf Malta stationiert sein. Insgesamt sollen nach Angaben der „Deutschen Presseagentur“ (dpa) vom 5. März 2011 bei den Evakuierungseinsätzen in Libyen sechs Transall-Maschinen der Bundeswehr mit insgesamt 156 Soldaten beteiligt gewesen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche bewaffneten Einheiten, die dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und/oder auch dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellt sind, nahmen in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, unter Einsatz welcher Transportmittel und in welcher Anzahl sowie unter Verwendung welcher anderen Fahrzeuge oder Hilfsmittel an Evakuierungsaktionen auf libyschem Staatsgebiet, in libyschen Hoheitsgewässern oder libyschem Luftraum seit dem 25. Januar 2011 teil (bitte geben Sie genau an, wann und welche Transportmittel mit welcher Zielortbestimmung benutzt wurden)?
Welche der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Einsätze dienten nicht ausschließlich der Evakuierung von Zivilpersonen?
Welche bewaffneten Einheiten des BMVg bzw. auch des BMI nahmen, in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, und unter Einsatz welcher Transport- und Hilfsmittel an Evakuierungsaktionen am 22./23. Februar 2011 und 26. Februar 2011 in Libyen teil?
Welche bewaffneten Einheiten des BMVg bzw. auch des BMI nahmen, in welcher Stärke, mit welcher Bewaffnung, an welchen Orten an weiteren Einsätzen auf libyschem Staatsgebiet bzw. in libyschen Hoheitsgewässern oder libyschem Luftraum seit dem 25. Januar 2011 teil, die nicht der Evakuierung von Zivilpersonen dienten?
Wer hatte das Kommando über die betreffenden Einsatztruppen bei den einzelnen Einsätzen in Libyen (bitte nach Einsätzen getrennt auflisten)?
Wer und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage koordiniert in der Bundesrepublik Deutschland die Zusammenarbeit der verschiedenen militärischen Verbände zu Lande, zur See und in der Luft seit dem 25. Januar 2011 im Zusammenhang mit den Ereignissen in Libyen?
Aus welchen militärischen Verbänden, an welchem Ort, in welcher Stärke und mit welchen Waffen ausgerüstet setzen sich die derzeit im Mittelmeer stationierten deutschen militärischen Kräfte zusammen, und zu welchem Zweck befinden sie sich dort?
Wann genau wurde die Notwendigkeit zur Evakuierung der bei den genannten Einsätzen ausgeflogenen deutschen bzw. ausländischen Staatsangehörigen durch die Bundesregierung erkannt?
Wann genau wurden erste Vorbereitungsmaßnahmen vor Ort in Libyen und in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung der genannten Evakuierungen eingeleitet?
Wann genau und in welcher Form hat die Bundesregierung zu den bei den genannten Evakuierungen ausgeflogenen Personen, die u. a. von Tripolis, Nafurah oder anderen Orten evakuiert werden sollten, Kontakt aufgenommen?
Auf welcher völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgte der bewaffnete Einsatz am 22./23. und 26. Februar 2011 sowie – falls zutreffend – andere Einsätze auf libyschem Staatsgebiet bzw. in libyschen Hoheitsgewässern oder libyschem Luftraum seit dem 25. Januar 2011?
Wer hat wann, in welcher Funktion und mit welcher Begründung über die genannten Einsätze in Libyen entschieden?
Wann und in welcher Form wurde welche zuständige Stelle des Deutschen Bundestages und mit welchem Inhalt über die am 22./23. und 26. Februar 2011 bzw. an anderen Tagen stattgefundenen Evakuierungsmissionen der Bunderegierung auf libyschem Staatgebiet seit dem 25. Januar 2011 unterrichtet?
Welchen Inhalt und Charakter hatten eventuell vorangegangene Abstimmungen über den Einsatz deutscher Evakuierungskräfte in Libyen, und welche Bundesministerien wurden wann und in welcher Form an diesen beteiligt?
Warum hat die Bundesregierung den nach ihrer Auffassung zunächst unter Berufung auf § 5 des ParlBG wegen „Gefahr im Verzug“ entbehrlichen Antrag auf Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Einsatz am 26. Februar 2011 nicht unverzüglich nachgeholt, wie es § 5 Absatz 3 Satz 1 ParlBG vorschreibt?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Wortlaut des § 5 Absatz 3 Satz 1 ParlBG, wonach der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz unverzüglich nachzuholen ist, für die zwingende Notwendigkeit einer nachträglichen Zustimmung des Deutschen Bundestages spricht? Wenn nein, warum nicht?
b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Sinn und Zweck der Vorschrift des § 5 Absatz 3 Satz 1 ParlBG ebenfalls zwingend für die Erforderlichkeit einer nachträglichen Zustimmung spricht, da nur eine zwingende Nachholung der Beteiligung des Parlaments ein Zurücktreten des Parlamentsvorbehalts zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einsatz rechtfertigen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 15/2742)? Wenn nein, warum nicht?
c) Spricht nach Auffassung der Bundesregierung nicht auch der Wille des historischen Gesetzgebers für die zwingende Notwendigkeit, die Zustimmung des Parlaments nachträglich einzuholen, da im Rahmen der nachträglichen Zustimmung auch die Gründe der Bundesregierung für das von ihr gewählte Verfahren überprüft werden sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 15/2742)? Wenn nein, warum nicht?
Wie hat die Bundesregierung das Risiko beurteilt, dass deutsche Bundeswehrsoldaten von libyschen Einheiten angegriffen und festgesetzt werden könnten?
Welche völkerrechtliche Bewertung hat sie für diesen Fall angestellt, um für einen internationalen Streit um deutsche Bundeswehrsoldaten vorbereitet zu sein?
Wann, durch wen und in welcher Form wurde eine ausdrückliche Zustimmung welcher libyschen Behörden zu einer Evakuierungsmission unter Einsatz bewaffneter deutscher Kräfte erteilt?
a) Wurden die zuständigen libyschen Behörden über die Art und den Umfang der bei diesen Einsätzen getragenen Bewaffnung unterrichtet? Wenn ja, durch wen? Wenn nein, warum nicht?
b) Im Falle, dass eine ausdrückliche Zustimmung der libyschen Behörden nicht eingeholt bzw. nicht erteilt wurde, auf welcher völkerrechtlichen Rechtsnorm und welcher inhaltlichen Begründung wurde der Einsatz der bewaffneten Kräfte, nachdem dieser bereits begonnen wurde, dennoch fortgesetzt?
c) Im Falle, dass eine ausdrückliche Zustimmung der libyschen Behörden nicht eingeholt bzw. nicht erteilt wurde, in welcher Form, welchen Inhalts und zu welchem Zweck erfolgte die Kommunikation zwischen deutschen und libyschen Behörden, nachdem der Einsatz bereits begonnen wurde?
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung die Durchführung ihrer militärischen Mission gegen einen Mitgliedstaat der Vereinten Nationen beschlossen, ohne gegebenenfalls die ausdrückliche Zustimmung libyscher Behörden einzuholen?
Fand nach Ansicht der Bundesregierung durch dieses Kommandounternehmen eine Verletzung der Souveränitätsrechte Libyens statt? Wenn nein, warum nicht?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf dem Land-, See- oder Luftweg ohne den Einsatz bewaffneter Kräfte evakuiert?
Wie viele deutsche Staatsbürger wurden vor dem 26. Februar 2011 ohne die Notwendigkeit des Einsatzes bewaffneter Kräfte evakuiert? Wieso war eine Evakuierung ohne bewaffnete Kräfte am Samstag, den 26. Februar 2011 bzw. falls der Fall, an anderen Tagen, nicht möglich?
Wie viele Personen mit welcher Staatsangehörigkeit wurden im Rahmen der genannten Evakuierungseinsätze und anderen Evakuierungsaktionen auf libyschem Staatsgebiet seit dem 25. Januar 2011 ausgeflogen?
Welcher Art war die Abstimmung mit den anderen Regierungen, deren Staatsbürger bei den genannten Einsätzen evakuiert wurden?
Haben andere Regierungen angeboten, die bei den in Frage stehenden Evakuierungsmissionen am 22./23. und 26. Februar 2011 ausgeflogenen Personen zu evakuieren, oder hat die Bundesregierung andere Staaten hierum gebeten? Wenn nein, warum nicht?
Warum wurden die bei den genannten Evakuierungseinsätzen ausgeflogenen Personen nicht früher evakuiert oder aufgefordert, sich an sicherere Orte zu begeben, an denen eine Evakuierung ohne die Beteiligung bewaffneter Kräfte möglich gewesen wäre?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Zweck des Aufenthalts der evakuierten Personen in Libyen, und waren hierunter auch Personen, die nach dem 25. Januar 2011 mit Kenntnis der Bundesregierung nach Libyen eingereist sind?
Wurden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder andere private Unternehmen in die genannten Evakuierungsmissionen einbezogen oder hierüber informiert? Wenn ja, wer, und in welcher Weise? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zusammenarbeit?