Bemühungen der Bundesregierung um einen im US-amerikanischen Militärgefängnis Bagram (Afghanistan) inhaftierten deutschen Staatsangehörigen
der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Raju Sharma, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medien berichten über den deutschen Staatsangehörigen S., der sich seit mehr als sechs Monaten in Gefangenschaft im US-amerikanischen Militärgefängnis Bagram befindet:
S. wurde im Sommer 2010 in Kabul von US-amerikanischen Soldaten festgenommen (FAZ vom 11. Oktober 2010). Seit Juli 2010 ist er im Militärgefängnis Bagram inhaftiert (FAZ a. a. O.). Er wird von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden verhört. Im Oktober 2010 haben ihn Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Bagram befragt (FAZ-Sonntagszeitung vom 10. Oktober 2010).
S. war im Frühjahr 2009 zusammen mit mehreren anderen Personen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Pakistan ausgereist (WELT am SONNTAG vom 6. Februar 2011). Zu diesem Zeitpunkt wurden über ihn bereits seit mehreren Jahren durch deutsche Behörden personenbezogene Daten unter anderem wegen seiner Kontakte zur „radikal islamistischen Szene in Hamburg“ erhoben (vgl. WELT am SONNTAG vom 6. Februar 2011; stern vom 7. Oktober 2010). Telefongespräche, die er nach seiner Ausreise mit Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland geführt hat, wurden aufgezeichnet und abgehört (stern vom 7. Oktober 2010). Im Herbst 2009 hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen S. eröffnet, inzwischen besteht ein Haftbefehl gegen ihn (WELT am SONNTAG vom 6. Februar 2011).
Das US-amerikanische Militärgefängnis in Bagram ist aufgrund „harter Verhörmethoden“ und Schlafentzug bekannt geworden (The New York Times vom 13. September 2009). Anders als in Guantanamo haben die Gefangenen in Bagram regelmäßig keinen Zugang zu Anwälten (The New York Times a. a. O.). In der Vergangenheit hatten die Gefangenen nicht einmal das Recht zu erfahren, was ihnen vorgeworfen wird (The New York Times a. a. O.).
Ende Januar 2011 wurde ein weiterer Deutscher, der kurzfristig in Bagram inhaftiert war, nach einem Gespräch zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle und seiner US-Kollegin Hillary Clinton freigelassen (taz vom 31. Januar 2011).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum die USA den deutschen Staatsbürger S. seit mehr als sechs Monaten in Bagram inhaftiert haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange die USA noch beabsichtigen, S. in Haft, und insbesondere in Bagram, zu belassen?
Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Überstellung von S. nach Deutschland zu erwirken?
Hat insbesondere der Bundesminister des Auswärtigen auch im Fall S. mit seiner US-Kollegin Hillary Clinton telefoniert, und wenn ja, was war Inhalt dieses Gespräches?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Straftaten bezieht sich der Haftbefehl der Bundesanwaltschaft gegen S.?
Haben deutsche Stellen (z. B. Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz oder Landesverfassungsschutzämter) zeitlich vor der Verhaftung von S. Informationen über ihn an ausländische (insbesondere US-amerikanische) oder internationale Stellen weitergegeben?
Wenn ja:
a) Welche Stellen genau haben die Informationen weitergegeben?
b) An welche Stellen genau wurden die Informationen weitergegeben?
c) Welche Stellen genau haben diese Informationen generiert?
d) Ist die Informationsweitergabe nach Kenntnis der Bundesregierung kausal für die Verhaftung von S. geworden?
Welche Art des Zugangs hat die Bundesregierung zu S.?
Wenn kein vollwertiger konsularischer Zugang gemäß Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen besteht:
a) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um vollwertigen konsularischen Zugang zu S. zu erhalten?
b) Sieht die Bundesregierung in der Versagung eines vollwertigen konsularischen Zugangs einen Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (bitte begründen)?
c) Erwägt die Bundesregierung rechtliche Schritte einzuleiten, um eine vollwertige konsularische Betreuung von S. zu ermöglichen?
d) Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, einen im Ausland inhaftierten deutschen Staatsangehörigen durch Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz befragen zu lassen, solange der Bundesrepublik Deutschland konsularischer Zugang zu ebendiesem deutschen Staatsgehörigen versagt wird (bitte begründen)?
Welche deutschen Behörden haben S. in Bagram bislang befragt?
Wann genau haben diese Befragungen jeweils stattgefunden?
Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, ob S. in Bagram oder im Laufe seiner Festnahme und Verbringung gefoltert wurde, bzw. welchen Verhörmethoden S. in Bagram ausgesetzt war?
Hat S. während seiner Befragung durch deutsche Behörden in Bagram von Folter oder folterähnlichen Methoden in Bagram bzw. im Laufe seiner Festnahme und Verbringung berichtet?
Hat S. Zugang zu einem Anwalt?
Sind S. die Gründe seiner Inhaftierung mitgeteilt worden?
Liegen der Bundesregierung Protokolle, Vermerke oder sonstige Informationen über den Inhalt der Verhöre von S. durch US-amerikanische Stellen vor?
Liegen der Bundesregierung Protokolle, Vermerke oder sonstige Informationen über den Inhalt der Befragungen von S. durch deutsche Behörden vor?
Bestehen Widersprüche zwischen den Aussagen von S. gegenüber US-amerikanischen Stellen und den Aussagen von S. gegenüber deutschen Behörden?
Bestehen Widersprüche zwischen den Aussagen von S. gegenüber verschiedenen deutschen Behörden?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Widersprüche?
Wie wird innerhalb des Verantwortungsbereiches der Bundesregierung mit Informationen verfahren, bei denen der Verdacht bzw. die sichere Kenntnis besteht, dass diese durch Folter erlangt wurden?
a) Werden diese Informationen sofort gelöscht?
b) Werden diese Informationen für Zwecke der Nachrichtendienste verwendet, und insbesondere auch von den zuständigen Behörden an andere Stellen weitergegeben?
c) Werden diese Informationen für Zwecke der polizeilichen Gefahrenabwehr verwendet, und insbesondere auch von den zuständigen Behörden an andere Stellen weitergegeben?
d) Werden diese Informationen für Zwecke der Strafverfolgung verwendet, und insbesondere auch von den zuständigen Behörden an andere Stellen weitergegeben?
Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, die Ausreise von S. aus der Bundesrepublik Deutschland nach Pakistan zu unterbinden?
Wenn nein, warum nicht?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der zusammen mit S. aus der Bundesrepublik Deutschland nach Pakistan ausgereisten Personen bekannt?
a) Welche Staatsangehörigkeit besitzen diese Personen?
b) Welchen konkreten Aufenthaltsstatus haben diese Personen?
c) Wird gegen eine oder mehrere Personen staatsanwaltschaftlich ermittelt, und wenn ja, besteht ein Haftbefehl gegen eine oder mehrere dieser Personen?
Wenn ja, auf welche Straftatbestände werden die Ermittlungen bzw. Haftbefehle jeweils gestützt?
d) Haben deutsche Stellen über eine oder mehrere dieser Personen Informationen an ausländische (insbesondere US-amerikanische) oder internationale Stellen weitergegeben?
e) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um eine Tötung dieser Personen durch US-amerikanische Drohnen zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?