Unterstützung des autoritären Regimes in Marokko und Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Wir sind alle Ägypter“ und „Nieder mit der Diktatur, es lebe die Freiheit“ haben die Menschen in mehreren Städten Marokkos, etwa in Rabat, Fez und Tanger, am 20. Februar 2011 gerufen. In den Folgetagen flammten immer wieder Proteste auf. Hunderte von Menschen demonstrierten für Demokratie und gegen die große Armut in Marokko. Die soziale Schere klafft in Marokko noch weiter auseinander als in Tunesien oder in Ägypten. Während 3,8 Prozent der Tunesier und Tunesierinnen unter der Armutsgrenze leben, sind es in Marokko 15 Prozent. In Tunesien können etwa 74 Prozent aller über 14-Jährigen lesen und schreiben. Im Nachbarland Algerien sind es knapp 70 Prozent. Marokko bildet dagegen mit einer Alphabetisierungsrate von nur 52 Prozent (dpa vom 14. Januar 2011) das Schlusslicht in der Region. Mindestens ein Viertel der Jungakademiker und Jungakademikerinnen in Marokko sind arbeitslos und 20 Prozent müssen mit weniger als einem Euro am Tag auskommen (Die Presse, Print-Ausgabe, 3. Februar 2011).
Die marokkanische Polizei löste, wie schon in der Vergangenheit, friedliche Kundgebungen umgehend auf. Seit Jahren kommt es regelmäßig zu willkürlichen Inhaftierungen und Anklagen. Hinsichtlich der Inhaftierten berichtet Amnesty International über systematische Folter, für die der marokkanische Geheimdienst bekannt sei (www.amnesty.de/jahresbericht/2010/marokko-undwestsahara) sowie über Misshandlungen, Inhaftierungen über Monate ohne Kontakt zu Anwälten oder zur Familie und Todesurteile nach unfairen Verfahren. Proteste gegen das autoritäre Regime sind im Reich von König Mohammed VI. genauso unerwünscht wie eine kritische Berichterstattung. Der arabische TV-Sender „Al-Dschasira“ wurde Ende Oktober 2010 aus Marokko verbannt.
Der König, der seit 1999 auf dem Thron sitzt und als „Partykönig“ tituliert wird, beherrscht mit seiner Holding ONA viele Wirtschaftszweige. Laut „Forbes“ besitzt er ein Privatvermögen von geschätzten 2,5 Mrd. US-Dollar. Er ist der siebtreichste Monarch der Welt und hat seit der Thronübernahme sein Vermögen verfünffacht (www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/demokratie-allein-reichtnicht/). Die Korruption blüht. Korrupte Praktiken existierten zwar schon unter König Hassan. Nach Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform WikiLeaks, die dies aus einem vertraulichen Bericht der US-Botschaft zitiert (www.faz.net/s/RubA24ECD630CAE40E483841DB7D16F4211/Doc~E9DFF630F70AB47E2906C109887E8AADC~ATpl~Ecommon~Scontent.html), ist die Korruption unter Mohammed VI. noch weiter institutionalisiert worden.
Statt Forderungen der marokkanischen Bevölkerung nach Demokratisierung und sozialer Absicherung zu unterstützen, wird das Regime in Marokko durch die Begünstigungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, des „fortgeschrittenen Status“ (advanced status) und des Assoziierungsabkommen durch EU und Mitgliedstaaten stabilisiert und eine demokratische Entwicklung in Marokko zugunsten ausschließlich eigener ökonomischer und geopolitischer Interessen behindert. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) drängt derzeit auf eine rasche Finalisierung des EU-Aktionsplans mit Marokko. Das solle ein Signal an Marokko sein. Allen Ernstes wird behauptet, jetzt differenzieren und Marokko mit dem Aktionsplan unterstützen zu müssen, um nicht auch dort noch die Krise zu befördern. Offenkundig soll eine Krise verhindert werden, die in Ländern wie Tunesien und Ägypten autoritäre Regime ins Wanken gebracht und deren Diktatoren gestürzt hat.
Eskalationspotential gibt es in Marokko nicht allein durch die sozialen Spannungen in Folge der Hoffnungslosigkeit insbesondere bei der jungen Generation. Vor allem der Konflikt in der von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara schwelt weiter. Während im Herbst 2010 die EU mit Marokko über die Fortführung des EU-Fischereiabkommens verhandelte, errichteten tausende Sahrauis in der Wüste „Lager der Würde“. Sie protestierten damit friedlich gegen ihre soziale Benachteiligung – der Besitz von Häusern und das Betreiben von Geschäften ist ihnen verwehrt, der Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen wird erschwert – und gegen die massiven Menschenrechtsverletzungen durch die marokkanischen Sicherheitsbehörden. Bis zur gewaltsamen Räumung am 8. November 2010 gab es etwa 6 400 Zelte, in denen ca. 20 000 Menschen gegen ihre miserable soziale Situation und Marginalisierung protestierten. Bereits Ende Oktober 2010 wurde dabei ein 14-jähriger Junge von den marokkanischen Sicherheitskräften erschossen. Bei der brutalen Räumung sollen laut der Presseagentur AFP vom 10. November 2010 11 Personen getötet worden sein, weitere 723 Personen wurden verletzt und 159 werden seit dem Angriff vermisst.
Auch für dieses menschenverachtende Vorgehen soll die marokkanische Regierung nun belohnt werden, in dem das EU-Fischereiabkommen mit Marokko verlängert wird. Auf der Grundlage des Abkommens fließen jährlich 36,1 Mio. Euro an Marokko. Ein zentraler Kritikpunkt war, dass es keinerlei positive sozioökonomische Effekte des Abkommens für die Bevölkerung der Westsahara gibt, vor deren Küsten ein Großteil des lizenzierten Fischfangs erfolgt. Die von der marokkanischen Regierung angeforderten Informationen über den Mehrwert für die Sahrauis in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara wurden erst Mitte Dezember 2010 der EU-Kommission vorgelegt und waren erst am 18. Februar 2011 für die EU-Mitgliedstaaten zugänglich. Rückschlüsse auf positive sozioökonomische Auswirkungen auf die sahrauische Bevölkerung können daraus nicht gezogen werden.
Bereits 2002 stellte der UNO-Untergeneralsekretär und Vorsitzender im Büro für Rechtsfragen der UN, Hans Corell, die Rechtswidrigkeit der EU- Fischereiabkommen mit Marokko fest. Trotzdem behauptet die Bundesregierung nach wie vor, dass sowohl sie als auch die EU darauf achten würden, einer Festlegung des völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht vorzugreifen, indem die unveräußerlichen Rechte der Völker der Gebiete ohne Selbstregierung auf ihre natürlichen Ressourcen durch die Abkommen gesichert und garantiert seien. Dem widersprach 2009 aber auch der Juristische Dienst des Europaparlaments in einem Rechtsgutachten. Dieses vertritt die Rechtsauffassung, dass der Fischfang im Rahmen eines partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, weder in Konsultation mit der sahrauischen Bevölkerung der Westsahara stattfindet noch die Bevölkerung die Einnahmen aus der Verwertung ihrer eigenen reichen Fischbestände erhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, ist 2010 nach Marokko exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannten weniger letalen Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, nach Marokko?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die unter den Fragen 1 und 2 aufgelisteten Gegenstände, als von Deutschland an Marokko gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit den Protesten im Februar 2011 und bei der gewaltsamen Räumung der „Lager der Würde“ im November 2010 zur Anwendung gebracht wurden?
Erwägt die Bundesregierung angesichts der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara und der schweren Menschenrechtsverletzungen, die durch die marokkanischen Sicherheitskräfte begangen wurden, dem UN-Sicherheitsrat einen Resolutionsentwurf vorzulegen, der den Export von Waffen nach Marokko untersagt?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten nach Marokko zu sanktionieren, wie dies gegenüber Côte d’Ivoire (Verordnung des Rates 2010/656/GASP), Guinea (2010/368/GASP), Iran (2010/413/GASP), Libyen (2011/204/GASP), Myanmar/Birma (2010/232/GASP), Simbabwe (2011/101/GASP) bereits geschehen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Würde die Bundesregierung einer entsprechenden Verordnung, welche den Export zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten nach Marokko sanktioniert, grundsätzlich zustimmen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um eine Beteiligung deutscher Unternehmen am illegalen Abbau und Abtransport von in der Westsahara gewonnenen Rohstoffen auszuschließen und sofern notwendig strafrechtlich zu verfolgen?
Erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die Initiative zu ergreifen, um die Beteiligung von in den EU-Mitgliedstaaten registrierten Schiffen am Export von illegal in der Westsahara gewonnenen Rohstoffen zu sanktionieren?
Welche Rückschlüsse lassen sich konkret aus den seitens Marokkos im Dezember 2010 der EU-Kommission vorgelegten Informationen zur sozioökonomischen Wirkung des EU-Fischereiabkommens für die Bevölkerung in der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara durch die im Zuge der Verletzung der Souveränität des noch immer nicht dekolonisierten Gebiets der Westsahara gewonnenen Einnahmen ziehen?
Sofern sich aus den unter Frage 9 erfragten Informationen keine konkreten Rückschlüsse auf die angeblich positive Bedeutung der Leistungen aus dem Abkommen für die sahrauische Bevölkerung in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara ziehen lassen, welche konkreten anderen Vorteile rechtfertigen die Verlängerung des verschiedentlich (siehe Vorbemerkung) als rechtswidrig eingestuften EU-Fischereiabkommens mit Marokko?
Inwieweit spielen die Auswirkungen für die Bevölkerung der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara überhaupt eine Rolle, wenn berücksichtigt wird, dass sich die marokkanische Souveränität grundsätzlich völkerrechtswidrig auf die besetzte Westsahara ausgedehnt wird, und wird nicht auf diese Weise die völkerrechtswidrige Besetzung und damit die marokkanische Souveränität durch die Hintertür legitimiert bzw. eingeführt?
Sofern sich die Bundesregierung hinsichtlich der 12-monatigen Verlängerung des EU-Fischereivertrags mit Marokko lediglich der Stimme enthalten hat, auf Grundlage welcher Erwägungen erhält Marokko nun für ein weiteres Jahr Gelder dafür, dass es rechtswidrig vor der Küste der Westsahara fischen darf, wenn schon allein die als Voraussetzung eingeforderten Informationen der marokkanischen Regierung nicht nur verspätet, sondern auch den Mehrwert für die sahrauische Bevölkerung in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara nicht belegen konnten?
Inwieweit hat die Kritik der EU-Kommissarin für Fischerei am Fehlen von Menschenrechtsklauseln im EU-Fischereiabkommen hinsichtlich der Verlängerung im Fischereiabkommen bereits Berücksichtigung gefunden, und wenn nicht, inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in solchen Abkommen eingesetzt?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben bei der Abstimmung der Verlängerung des EU-Fischereiabkommens mit Marokko
a) zugestimmt,
b) diese abgelehnt oder
c) sich enthalten?
Welche zentralen Argumente haben die EU-Mitgliedstaaten vorgebracht, die ausschlaggebend bei der Verlängerung des EU-Fischereiabkommens waren, und diese zur Grundlage ihrer
a) Zustimmung,
b) Ablehnung oder
c) Enthaltung gemacht haben?
Inwieweit ist der Bundesregierung der Brief des Präsidenten der Demokratischen Arabischen Republik Sahara (DARS), Mohamed Abdelaziz, vom 14. Februar 2011 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Kimoon, bekannt, in dem erneut darauf hingewiesen wird, dass die Ausbeutung der Fischressourcen der Westsahara durch EU-Schiffe ohne vorherige Absprache mit den bzw. Zustimmung der Repräsentanten der sahrauischen Bevölkerung, in direktem Widerspruch zum unveräußerlichen Recht der Sahrauis steht, souverän über die eigenen Naturressourcen zu entscheiden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die in dem vorgenannten Brief des Präsidenten der DARS geäußerte Befürchtung, die Verlängerung des EU- Fischereiabkommens mit Marokko komme einer wissentlichen Fortsetzung eines internationalen Rechtsbruchs gleich?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die in dem vorgenannten Brief des Präsidenten der DARS geäußerte Befürchtung, die Verlängerung des EU-Fischereiabkommens mit Marokko erhöhe das Risiko einer möglichen Destabilisierung der ohnehin instabilen Lage in der Westsahara, was die aktuellen Bemühungen der UNO um eine friedliche Lösung des Konflikts zu untergraben droht?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, mit welchem Wortlaut sich der UN-Generalsekretär bezüglich der Verlängerung des EU-Fischereiabkommens an die EU-Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und/oder die Bundesregierung gewandt hat?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass in dem für ein Jahr verlängerten EU-Fischereiabkommen mit Marokko zumindest eine Klarstellung aufgenommen wird, dass das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko keine Gebiete vor der Küste der Westsahara einschließen darf?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, wenn infolge der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara eine „Marokkanität der Westsahara“ völkerrechtlich nicht anerkannt ist, die Verfügung über Ressourcen der Westsahara durch Marokko ohne vertragliche Vereinbarungen und Zustimmung der sahrauischen Bevölkerung bzw. deren politischen Vertreter/Vertreterinnen ebenfalls völkerrechtswidrig ist und für diesen Fall allein schon die Forderung nach einer Verteilung des Gewinns aus diesem „Raub“ bzw. „Diebstahl“ an die sahrauische Bevölkerung einer Anerkennung dieses Völkerrechtsbruchs durch Marokkos gleichkommt?
Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die gewaltsame Auflösung des Protestcamps Anfang November 2010 und die Niederschlagung der anschließenden Demonstrationen zu verurteilen und eine internationale Untersuchung der Vorfälle einzufordern?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in einem jüngst erarbeiteten Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Europaparlaments zum Entwurf des EU-Agrarvertrages mit Marokko angemerkt wird, dass er „über keine Informationen darüber verfügt, ob und wie das vorgeschlagene Abkommen auf die Westsahara-Gebiete zur Anwendung kommen und ob es wirklich dem Wohle der ortsansässigen Menschen dienen wird“ und zudem Informationen darüber fehlen, „ob die weitere Liberalisierung dieser Güter mit den Wünschen und Interessen der Menschen in der Westsahara in Einklang steht“, so dass es dem Entwurf des EU- Agrarvertrages mit Marokko an Eindeutigkeit hinsichtlich der Westsaharafrage fehle?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das unter Frage 23 genannte Gutachten dem Europaparlament empfiehlt, diese Unklarheiten zu prüfen, bevor es seine Zustimmung gibt, und wie beurteilt die Bundesregierung die diesbezügliche (Un-)Klarheit des Abkommens?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für unabdingbar, bei Verträgen mit Marokko analog zur Praxis der USA als auch der EFTA (European Free Trade Association) die Gültigkeit dieser Verträge für die von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara explizit auszuschließen?
Welche Reformen, die zu angeblich stabilen Bedingungen in Marokko geführt haben sollen, erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach, als er in einer Pressemitteilung vom 8. Februar 2011 anlässlich der in Rabat gemeinsam mit dem marokkanischen Industrieminister, Ahmed Reda Chami, unterzeichneten Absichtserklärung zur Einrichtung einer Gemischten Wirtschaftskommission in Marokko: „Marokko hat frühzeitig Reformen angepackt. Daher herrschen hier jetzt stabile Bedingungen. Mit der Wirtschaftskommission geben wir zusätzliche Impulse für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern“?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit Marokko durch die Begünstigungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), des „fortgeschrittenen Status“ (advanced status), des Assoziierungsabkommen und des EU-Fischereiabkommens eine demokratische Entwicklung befördert und nicht ein autoritäres Regime stabilisiert wird?
Inwieweit trifft es zu, dass die marokkanische Energieministerin Amina Ben Khadra im Beisein des französischen Umweltministers, als sie im März 2010 in Paris ankündigte, bis 2020 für das Wüstenstrom-Projekt Desertec an fünf Standorten Solarkraftwerke zu errichten, auch auf Al-Aaiún und Cap Boujdour in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara als Standorte hinwies (www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33640/1.html)?
Von welchen konkreten Standorten hat der Aufsichtsratsvorsitzende der DESERTEC Foundation, Dr. Gerhard Knies, nach Kenntnissen der Bundesregierung in seinem Interview mit dem Anlegermagazin „Börse Online“ (Ausgabe 10/2011, EVT 3. März) gesprochen, in denen ab 2015 bis zu 500 Megawatt Strom produziert werden könnten?
Wer erhält die zusätzlichen 3 Mio. Euro, welche der Bundesminister des Auswärtigen Amts, Dr. Guido Westerwelle, anlässlich seines Besuches Mitte November 2010 – wenige Tage nach der gewaltsamen Räumung der Protestcamps – „für den marokkanischen Solarplan zur Verfügung“ stellte (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Marokko/101115-BM- Marokko.html), und welche Projekte werden hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert?
Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang klargestellt, dass sie eine Beteiligung an der Finanzierung von Projekten im Rahmen des nationalen Energieplanes in der Westsahara ablehnt, und wenn ja, auf welche Weise ist diese Klarstellung erfolgt?
Wenn nein, warum ist eine solche Klarstellung nicht erfolgt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Pläne Marokkos zur Nutzung der Kernenergie, und welche Stellung haben hierzu die EU und die Bundesregierung im Rahmen der ENP bezogen?
Enthält der gegenwärtig ausgehandelte Aktionsplan im Rahmen der ENP Klauseln zur Nutzung der Kernenergie?
Welche Themen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Assoziationsrates in Marokko besprochen worden, die am 24. und 25. März 2011 stattfand?
In welcher Höhe hat Marokko seit 2007 Mittel über das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Instrument zur Implementierung der ENP, wofür erhalten (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)?
Inwieweit hat Marokko in den letzten Jahren Mittel aus der 2008 geschaffene Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) erhalten, und sofern Marokko Mittel erhalten hat bzw. erhält, für welche Projekte sind Mittel nach Marokko geflossen (bitte nach Jahren auflisten)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei den Ende April 2011 anstehenden Beratungen im UN-Sicherheitsrat über die Lage in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara, die Beobachtung der Menschenrechte ins MINURSO-Mandat mit aufgenommen wird, wie das von der internationalen Zivilgesellschaft seit 2006 regelmäßig gefordert wird?
Wenn nein, warum nicht?