Förderung der Kernenergie im Ausland durch Hermesbürgschaften der Bundesregierung
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Dietmar Bartsch, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein schnellstmöglicher und endgültiger Ausstieg der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt aus der Nutzung der Kernkraft hätte großen Vorbildcharakter. Wenn Deutschland ohne Kernkraft auskommt, verstärkt dies auch den Druck auf andere Länder, ihre Energiepolitik zu überdenken. Die Bundesregierung vertritt dagegen die Auffassung, dass ein unverzüglicher Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft nicht sinnvoll ist, weil weltweit zahlreiche Staaten den Neubau von Atomreaktoren planen und die Bundesregierung diese Entscheidungen nicht beeinflussen kann.
Dabei verschweigt die Bundesregierung wohlweißlich, dass sie das seit 2001 geltende Atomausschlusskriterium bei der Vergabe von Hermesbürgschaften im Jahr 2009 ausgesetzt hat. Seitdem sichert Deutschland die Exportgeschäfte der deutschen Atomwirtschaft und somit die weltweite Weiterverbreitung der Kernenergie bis hin zum Neubau von Atomkraftwerken wieder mit deutschen Steuergeldern finanziell ab. Dabei fördert die Bundesregierung die deutsche Atomindustrie auch in Schwellenländern, deren Sicherheitsstandards und institutionalisierten Kontrollmechanismen weit hinter den japanischen zurückliegen. Statt auf diese Staaten Einfluss zu nehmen, aus der Kernenergie auszusteigen, beteiligt sich die Bundesregierung also aktiv am weltweiten Ausbau der Kernkraft, der laut Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bis 2050 zu einer Verdoppelung der Anzahl von Reaktoren auf dann bis zu 1 000 führen wird.
Zwar ist die risikomäßige Vertretbarkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei der Antragsprüfung für Hermesbürgschaften ein wichtiges Kriterium. Projekte, die mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden sind, sind laut BMWi von der Förderung ausgeschlossen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der konsequenten Umsetzung dieser Vorgaben bei etlichen Großprojekten. Dies gilt z. B. für die Unterstützung des Neubaus des veralteten Kernreaktors ANGRA 3 in Brasilien.
Drucksache 17/5277 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Warum hat die Bundesregierung das Atomausschlusskriterium bei der Vergabe von Hermesbürgschaften 2009 ausgesetzt?
Wie viele Anträge für die Übernahme von Hermesbürgschaften für welche Atomtechnologieexporte wurden seit 2009 eingereicht, und wie viele davon wurden angenommen bzw. abgelehnt oder zurückgezogen (bitte jeweils mit Begründung sowie Angabe des finanziellen Volumens, der Empfängerländer und der Partnerfirmen)?
Wie viele Anträge für die Übernahme von Hermesbürgschaften für Exporte von Gütern, die nur mittelbar für den Neubau von Atomkraftwerken verwendet werden können oder verwendet wurden, wurden seit 2009 eingereicht, und wie viele davon wurden angenommen bzw. abgelehnt oder zurückgezogen (bitte jeweils mit Begründung sowie Angabe des finanziellen Volumens, der Empfängerländer und der Partnerfirmen)?
Ist die im Februar 2010 gemachte Grundsatzzusage über eine Hermesbürgschaft in Höhe von 1,3 Mrd. Euro für die wieder aufgenommenen Bauarbeiten am brasilianischen Kernreaktor ANGRA 3 bereits rechtskräftig, und wenn nicht, was ist der aktuelle Stand?
Welche Hermesbürgschaften für Atomtechnologieexporte nach China hat die Bundesrepublik Deutschland bisher übernommen, in welchen Fällen musste die Bundesregierung diese einlösen (bitte unter Angabe des Wertes der Bürgschaft, des Exportunternehmens und des ggf. eingetretenen Ausfalls), und welche diesbezüglichen Anträge liegen der Bundesregierung seit 2009 vor?
Welche Hermesbürgschaften für Atomtechnologieexporte nach Südafrika hat die Bundesrepublik Deutschland bisher übernommen, in welchen Fällen musste die Bundesregierung diese einlösen (bitte unter Angabe des Wertes der Bürgschaft, des Exportunternehmens und des ggf. eingetretenen Ausfalls), und welche diesbezüglichen Anträge liegen der Bundesregierung seit 2009 vor?
Gilt das von der Bundesregierung ausgerufen dreimonatige Atom-Moratorium auch für die Bürgschaften zur Förderung von Atomtechnologieexporten, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung in dieser Zeit diesbezüglich, und wenn nicht, warum nicht?
Wie gewährleistet die Bundesregierung bei der Förderung des Neubaus von Atomkraftwerken in Schwellenländern, dass diese insbesondere aufgrund der neuen Erkenntnisse, die aus der Atomkatastrophe in Japan gewonnen wurden, modernsten sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen?
Wird die Bundesregierung vor der Zustimmung zu weiteren Bürgschaften die Überarbeitung des internationalen Rahmenwerks der International Atomic Energy Agency (IAEA) zur Reaktion auf Notfälle abwarten, das der IAEA Director General Yukiya Amano am 21. März 2011 angekündigt hat und dementsprechend handeln, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle nimmt bei der Vergabe von Hermesbürgschaften die Prüfung der gegenwärtigen und zu erwartenden Stabilität und Zuverlässigkeit von Institutionen zur Überwachung und Kontrolle der Kernkraftwerke (Atomaufsicht) in den Empfängerländern ein?
Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Vergabepraxis von Hermesbürgschaften einerseits und den Sicherheitskriterien im Falle von Nuklearanlagen, denen sich die osteuropäischen EU-Beitrittskandidaten unterziehen mussten andererseits, die dazu geführt hat, dass identische Reaktortypen, die in Bulgarien, Litauen und der Slowakei aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden mussten mithilfe deutscher Bürgschaften in Russland weiter in Betrieb gehalten werden können (Leningradskaja 3 und Novovoronezhkaja 4)?