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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausländische Streitkräfte in Deutschland

Stationierung ausländischer Truppen in den Bundesländern, Kosten, NATO-Truppenstatut, Verhinderung des Missbrauchs von Rechten, Planungen der NATO-Staaten, Kontrolle der Aktivitäten ausländischer Streitkräfte, militärische Operationen, Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Unterbindung von Angriffskriegen, Umweltauflagen für ausländische Streitkräfte, Lärmschutz, Strafermittlungen gegen Angehörige ausländischer Truppen, völkerrechtlich geächtete Waffen, US-amerikanische Atomwaffen auf deutschem Territorium<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/527924. 03. 2011

Ausländische Streitkräfte in Deutschland

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Aufenthaltsabkommen von 1954 und dem NATO-Truppenstatut von 1951 wurde die Grundlage für den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland geschaffen. Seitdem wurden zusätzliche Vereinbarungen wie das Zusatzprotokoll zum NATO-Truppenstatut, die deutsch-amerikanische Vereinbarung über die Stationierung von Atomwaffen oder das Streitkräfteaufenthaltsgesetz beschlossen, die die Rechte und Pflichten der ausländischen Streitkräfte und der Bundesregierung festlegen. Bis heute gibt es keine umfassende regelmäßige Unterrichtung der Bundesregierung über den Aufenthalt und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in Deutschland sowie über die gewährten Sonderrechte. Diese Unterrichtung fehlt, obwohl davon weite Teile der Bevölkerung in der Umgebung der Liegenschaften und Übungsgebiete direkt betroffen sind – wie die zahlreichen Klagen von Anwohnerinnen und Anwohner von US-amerikanischen und britischen Militärstandorten über massive Lärmbelastung und Umweltschäden belegen. Zudem wird durch diese Abmachungen der Bundeshaushalt belastet und werden zentrale Fragen zur Durchsetzung des Grundgesetzes, der Einhaltung des Völkerrechts und der Souveränität Deutschlands unmittelbar davon berührt.

In den letzten 10 Jahren wurde insbesondere durch die US-Streitkräfte deutlich vor Augen geführt, wie groß die Defizite in der Transparenz und Kontrolle der Aktivitäten der ausländischen Streitkräfte sind. Die Nutzung des deutschen Luftraums durch die USA für illegale Verschleppungen mutmaßlicher Terroristen sowie die Verschiebung von Truppen für den Angriff auf den Irak ohne Mandat der Vereinten Nationen, die Unklarheiten bezüglich der Menge der in Deutschland stationierten Atomwaffen, die Einrichtung und der Betrieb von Führungsstäben für unilaterale US-Militärinterventionen, wie z. B. United States African Command (AFRICOM) bei Stuttgart für Afrika, und nicht zuletzt die Sonderrechte für militärische Übungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit regelmäßig hierüber zu informieren und darüber Auskunft zu geben, wie die rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Truppen aus welchen Staaten waren zwischen 2001 und 2011 in welchen Bundesländern dauerhaft stationiert, und welchen Umfang hatte jeweils das zivile Gefolge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, ausländischen Streitkräften und Bundesland)?

2

Wie viele dieser Truppen waren zum Zeitpunkt ihrer Stationierung der NATO zugewiesen und hielten sich auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts in Deutschland auf?

3

Wie viele Truppen aus welchen Staaten hielten sich zwischen 2001 und 2010 für militärische Übungen in welchen Bundesländern auf (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)?

4

Wie viele Truppen aus welchen Staaten nutzten zwischen 2001 und 2010 Deutschland als Zwischenstopp bzw. Transitland?

5

Wie erfasst und kontrolliert die Bundesregierung die Aktivitäten und Personalstärke ausländischer Streitkräfte in Deutschland, und welche regelmäßigen Berichtspflichten gibt es seitens der ausländischen Streitkräfte über ihre in Deutschland stationierten Truppen?

6

Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, etc.) werden welchen ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Januar 2011 dauerhaft zur Verfügung gestellt (bitte mit Angabe der Größe der Liegenschaften)?

7

Welche Übungsplätze wurden seit 2001 von ausländischen Streitkräften in Deutschland genutzt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Nutzerstaaten und der Häufigkeit der Nutzung)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zukünftigen Planungen der NATO-Staaten für ihre militärische Präsenz in Deutschland?

a) Welche Liegenschaften sollen von welchen NATO-Streitkräften in den nächsten 10 Jahren abgegeben werden?

b) Wie wird sich die Personalstärke der NATO-Streitkräften in Deutschland in den nächsten 10 Jahren entwickeln?

9

Welche Kosten sind der Bundesregierung, ihren untergeordneten Behörden, den Bundesländern sowie den Kommunen jeweils zwischen 2001 und 2010 für die Stationierung ausländischer Soldaten in Deutschland angefallen

a) für Baumaßnahmen,

b) für Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der genutzten Liegenschaften,

c) für die Wasser- und Energieversorgung,

d) für die Beseitigung von Schäden,

e) für sonstige Verwendungen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Streitkräften)?

10

In welcher Höhe wurden die in Frage 9 zwischen 2001 und 2010 angefallenen Kosten mit anderen Leistungen der NATO-Staaten für die Bundeswehr verrechnet?

11

Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit 2005 Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, u. a. durch Artikel 72 Absatz 4 des Nato-Truppenstatut-Zusatzabkommens (ZA-NTS) eingeräumt (bitte jeweils unter Angabe der Tätigkeiten in Deutschland und der Dauer und Art der gewährten Vergünstigung)?

12

Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass die Tätigkeiten dieser Unternehmen sich nicht auf militärische Dienstleistungen erstrecken, die mit dem Auftrag der NATO in Deutschland nichts zu tun haben?

13

In wie vielen Fällen wurden dabei Verstöße festgestellt?

14

Dürfen sich in Deutschland aufgrund des NATO-Truppenstatutes stationierte Einheiten an militärischen Interventionen beteiligen, die nicht von der NATO beschlossen worden sind,

a) und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen?

b) und wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Beteiligung dieser Einheiten auszuschließen?

15

Dürfen sich in Deutschland stationierte Einheiten an militärischen Interventionen beteiligen, die nicht auf Grundlage eines Mandates der Vereinten Nationen erfolgen,

a) und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen?

b) und wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Beteiligung dieser Einheiten auszuschließen?

16

Unter welchen Bedingungen ist die Vorbereitung und Durchführung militärischer Operationen, die außerhalb der NATO stattfinden, durch in Deutschland stationierte ausländische Streitkräfte mit dem Grundgesetz vereinbar?

17

Über welche rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen von deutschem Territorium aus oder unter Nutzung des deutschen Luftraums zu unterbinden?

18

Wie will die Bundesregierung in Zukunft gewährleisten, dass die im Rahmen des NATO-Truppenstatutes und der Zusatzabkommen in Deutschland stationierten Streitkräfte sich nicht an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen und anderen militärischen Interventionen außerhalb der NATO beteiligen und auch nicht die vorhandene Infrastruktur für die Vorbereitung und Durchführung nutzen?

19

Trifft es zu, dass die nach NATO-Truppenstatut und Zusatzprotokoll gewährten Rechte für ausländische Streitkräfte nur dann gelten, wenn deren Anwesenheit und Auftrag der Erfüllung der NATO-Doktrin dienen?

20

Wie ist das Aufgabenspektrum der rein US-amerikanischen Führungskommandos United States European Command (EUCOM) und AFRICOM in Stuttgart, die der Koordination von unilateral durchgeführten militärischen Interventionen der USA in Europa und Afrika dienen und keinen NATO Auftrag haben, vereinbar mit den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts?

21

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die im NATO-Truppenstatut und den Zusatzprotokollen eingeräumten Rechte für die ausländischen NATO-Streitkräfte in Deutschland nicht missbraucht werden?

22

In wie vielen Fällen ist die Bundesregierung seit 2000 aufgrund von Verstößen gegen diese Vereinbarungen aktiv geworden (bitte unter Nennung des Anlasses)?

23

Gelten für die ausländischen Streitkräfte, die sich auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzabkommen in Deutschland dauerhaft oder temporär aufhalten die gleichen Umwelt- und Lärmschutzauflagen bzw. die gleichen Gesetze wie für die Bundeswehr, und wenn nicht, warum nicht (bitte jeweils unter Angabe der Abweichungen von den Auflagen für die Bundeswehr)?

24

Wie kontrolliert die Bundesregierung die Einhaltung der Umwelt- und Lärmschutzbestimmungen in und um die Standorte und Truppenübungsplätze der NATO-Truppen?

25

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, haben die Bundesländer und Kommunen, die Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Lärmschutzbestimmungen durchzusetzen?

26

Wie häufig wurden zwischen 2001 und 2010 umweltrelevante Untersuchungen/Messungen an den von ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften durchgeführt?

a) In wie vielen Fällen wurde eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte festgestellt?

b) In wie vielen Fällen erfolgte eine Beseitigung der Ursache bzw. Behebung der Missstände?

27

In wie vielen Fällen wurden gegen Angehörige ausländischer Streitkräfte in Deutschland Strafermittlungen aufgenommen und Anzeige erstattet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und betroffenen Streitkräften)?

28

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung nach Artikel VII und VIII NATO-Truppenstatut sowie den entsprechenden Ausführungsbestimmungen im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, u. a. Artikel 19 ZA-NTS, darauf verzichtet, das Verfahren vor ein deutsches Gericht zu bringen?

29

Welche Vorgaben gibt es für die Nutzung des deutschen Luftraumes durch Drohnen anderer NATO-Staaten bzw. des deutschen Territoriums für deren Bodenstationen, und welche Genehmigungen sind hierfür erforderlich?

30

Welche Drohnen welcher NATO-Staaten haben seit 2001 den deutschen Luftraum für Flugbewegungen genutzt, und lag dafür jeweils immer eine Genehmigung vor?

31

Welche zivilen deutschen Flughäfen werden von NATO-Staaten für den Transport von Material und Personen für ihre Streitkräfte genutzt?

32

In welchem Umfang wurden diese Flughäfen seit 2001 von welchen Staaten für den Transport von Material und Personal genutzt?

33

Welche NATO-Staaten sind im Besitz einer Dauergenehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums?

34

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit 2001 welchen Unternehmen, die im Auftrag von NATO-Staaten für den militärischen Personal- und Materialtransport den deutschen Luftraum durchqueren und Flughäfen nutzen, eine Einzelgenehmigung erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

35

Wie wird von Seiten der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt, dass völkerrechtlich geächtete Waffen (z. B. Minen, Streumunition), bei denen sich Deutschland verpflichtet hat, selbst die Lagerung und den Transfer nicht zuzulassen, nicht von ausländischen Streitkräften hier gelagert werden oder durch Deutschland transportiert werden?

36

Welche Abkommen und Verträge regeln die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Territorium und wann wurden diese zwischen wem vereinbart?

37

Zu welchen Leistungen hat sich die Bundesregierung verpflichtet, um die Sicherheit der US-Atomwaffen in Deutschland zu gewährleisten und die Vertragsvereinbarungen zu erfüllen?

38

Ist es möglich, diese Abkommen und Verträge zu beenden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen?

Berlin, den 24. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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