Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes leitet sich für den Staat die Pflicht zur Daseinsvorsorge ab. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Arbeitsmarkt- und sozialer Aspekte sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch war die offizielle Anzahl Arbeitsloser, und wie hoch war die Arbeitslosenquote in Deutschland gesamt und in den 16 Bundesländern von 2005 bis 2010 (Bereich Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – und Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – getrennt)?
Wie viele der Bundesagentur für Arbeit bekannte offene Stellen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt standen der jeweiligen Anzahl offizieller Arbeitsloser in den Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern gegenüber?
Wie hoch war das durchschnittliche Arbeitslosengeld I in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern von 2005 bis 2010 (getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen)?
Wie hoch war die Zahl derjenigen, die niedriges Arbeitslosengeld I mit Leistungen nach dem SGB II in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern aufstocken mussten (getrennt nach Geschlecht bei Einpersonenhaushalten und nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?
Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der Aufstockung durch SGB-II-Leistungen in den genannten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Geschlecht bei Einpersonenhaushalten und nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?
Wie viele Haushalte mit Beziehenden von Leistungen nach dem SGB III haben in den Jahren 2005 bis 2010 Wohngeld in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern erhalten?
Wie hoch war die durchschnittlich gezahlte Wohngeldhöhe in den genannten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern für diese Haushalte?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern es spezielle Landesbeschäftigungsprogramme gibt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die dafür jeweils eingesetzten Mittel aus den Landeshaushalten in den Jahren 2005 bis 2010 waren?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen durch die erfragten speziellen Beschäftigungsprogramme in den genannten Jahren erreicht worden sind?
Wie hoch waren die eingesetzten Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rahmen des SGB III in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010?
Wie hoch war die Erfolgsquote der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III im Sinne der folgenden Aufnahme einer Erwerbsarbeit auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010 (getrennt nach Instrumenten)?
Wie viele Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB III erhielten aufstockende Leistungen nach dem SGB II in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Maßnahmentyp, nach Geschlecht bei Einpersonenhaushalten und nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?
Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen im Bereich des SGB III gab es zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Widerspruchsgrund)?
Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des SGB III zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht (getrennt nach Klagegrund)?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen im Rechtskreis des SGB III zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, der ganz oder teilweise zugunsten der Kläger entschieden wurde (getrennt nach Widerspruchs- und Klagegrund)?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen im Bereich des SGB III in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie hoch war zwischen 2005 und 2010 die Zahl der Sperrzeiten gegen Bezieher des Arbeitslosengeldes I in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Sperrzeitgründen und Dauer)?
Wie viele Widersprüche gegen Sperrzeiten gab es zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden gegen Sperrzeiten zwischen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen bezüglich Sperrzeiten in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010, die ganz oder teilweise zugunsten der Kläger entschieden wurden?
Wie hoch waren die Geldleistungen im Rahmen des SGB III in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, die durch Verhängung von Sperrzeiten in den Jahren 2005 bis 2010 eingespart worden sind?