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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schlussfolgerungen für den Katastrophenschutz aus dem atomaren Unfall im Atomkraftwerk Fukushima

Ausreichende Katastrophenvorsorge und Einschätzung der Gefahren der Kernenergie angesichts der atomaren Katastrophe in Japan, Kapazitäten zur Bewältigung nuklearer Unfälle: Reaktorreparaturen, Versorgung der Bevölkerung in kontaminierten Gebieten, Krankenhausbetten, Bevorratung von Trinkwasser, Lebensmitteln, Treibstoffen und Medikamenten, Dekontamination; Maßnahmen zur Schließung von Lücken im Katastrophenschutz<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/534904. 04. 2011

Schlussfolgerungen für den Katastrophenschutz aus dem atomaren Unfall im Atomkraftwerk Fukushima

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Dorothee Menzner, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ging in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/2662) von der Unmöglichkeit eines mit Tschernobyl vergleichbaren Nuklearunfalles an einem deutschen Atomkraftwerk aus. Die Ereignisse in Japan zeigen, dass auch unwahrscheinlichste Ereignisse eintreten können und Technologien, im Falle des Versagens, in den Auswirkungen auf Mensch und Natur beherrschbar bleiben müssen.

Bezüglich der Gesetzgebungskompetenzen und der unmittelbaren Gefahrenabwehr hat der Bund keine Zuständigkeiten, sondern die Bundesländer. Andererseits ist der Bund über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemäß §13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ergänzend wirksam. 2007 wurde ein Ausstattungskonzept bezüglich chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-Lagen) Lagen zwischen Bund und Ländern vereinbart. Weiterhin ist der Bund über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) sowie über das Technische Hilfswerk in die Katastrophenschutzplanung in der Bundesrepublik Deutschland involviert.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/2662 und 17/2871 wird nahegelegt, dass Gefahrenabwehr und Risikovorsorge nicht an einem Maßstab ausgerichtet sein könne, der sich an Schadensereignissen misst, welche die Bundesregierung für ausgeschlossen hielt. Viele Analysen und Gutachten der letzten Jahre belegten die Möglichkeit von atomaren Katastrophen auch in hochentwickelten Industrieländern, wurden aber von der Bundesregierung ignoriert.

Der zivile Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland war bisher nicht auf ein Schadensereignis im Ausmaße des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima ausgerichtet. Die Frage ist, welche Mittel nötig sind, um bis zur vollständigen Abschaltung aller Atomkraftwerke in und um Deutschland auf solche Großschadensfälle optimal vorbereitet zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Katastrophenvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des atomaren Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima ausreichend, und welche Schlussfolgerungen zieht sie in Bezug auf den Katastrophenschutz?

2

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der atomaren Katastrophe in Japan die Gefährlichkeit der Atomenergie?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland bei der Bewältigung einer potentiellen atomaren Katastrophe im Ausmaße des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima?

4

Welche Kapazitäten sind laut Bundesregierung zur Schließung eines geborstenen Reaktordruckbehälters notwendig?

5

Haben die für die Bewältigung von nuklearen Unfällen zuständigen Betreiber der Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland, nach Ansicht der Bundesregierung, die notwendigen Kapazitäten zur Schließung von Lecks eines Reaktordruckbehälters?

6

Welche gesetzlichen Vorschriften verpflichten die Betreiber der Atomkraftwerke die notwendigen Kapazitäten vorzuhalten, und wie werden die Betreiber daraufhin kontrolliert?

7

Wer wird die Rettung und Versorgung der Bevölkerung in kontaminierten Gebieten übernehmen, in denen die Dosisrichtwerte der Feuerwehr- Dienstvorschrift 500 überschritten sind?

8

Welche Regeln gelten in der Bundesrepublik Deutschland bei einem vergleichbaren atomaren Unfall wie dem im Atomkraftwerk Fukushima für die Einrichtung von Evakuierungszonen?

9

Welche Transportkapazitäten zur Evakuierung der Bevölkerung um ein verunglücktes Atomkraftwerk werden in der Bundesrepublik Deutschland bei Stufe 6 der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES-Skala) vorgehalten bzw. geplant, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

10

Welche Kapazitäten an Notunterkünften für evakuierte Personen um ein verunglückten Atomkraftwerk werden in der Bundesrepublik Deutschland bei Stufe 6 der INES-Skala vorgehalten bzw. geplant, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

11

Welche Kapazitäten an Krankenhausbetten zur Behandlung von radioaktiv kontaminierten Patienten werden in der Bundesrepublik Deutschland vorgehalten bzw. geplant, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

12

Welche Vorräte an Trinkwasser, Lebensmitteln, Treibstoffen, Jodtabletten und Krankenhausmaterialien werden in der Bundesrepublik Deutschland vorgehalten bzw. geplant, um eine atomare Katastrophe zu bewältigen, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

13

Welche Transportkapazitäten und wie viele Helfer werden vorgehalten bzw. geplant zur Verteilung von Trinkwasser, Lebensmitteln, Treibstoffen, Jodtabletten und Krankenhausmaterialien, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

14

Welche Kapazitäten zur radiologischen Analyse und zur Dekontamination radioaktiv verseuchter Personen und verseuchter Flächen werden in der Bundesrepublik Deutschland vorgehalten bzw. geplant, um eine atomare Katastrophe zu bewältigen, und sind diese angesichts der Ereignisse in Japan ausreichend?

15

Welche Zeiträume bezüglich der Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Treibstoffen, Jodtabletten und Krankenhausmaterialien, der Bereitstellung von Unterkünften für Evakuierungen, der Bereitstellung von Helfern zur Verteilung lebenswichtiger Güter werden in den Bundesrepublik Deutschland angesetzt bzw. geplant, um eine atomare Katastrophe zu bewältigen?

16

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um mögliche Lücken im Katastrophenschutz bezüglich der Bewältigung einer atomaren Katastrophe im Ausmaße des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima zu schließen?

Berlin, den 1. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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