Stand des Aufbaus der afghanischen Polizei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutsche Polizisten sind seit mehreren Jahren in Afghanistan tätig, um dort beim Aufbau einer Polizei mitzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. hat schon mehrfach kritisiert, dass es dabei faktisch darum gehe, eine zweite Streitkraft für den Bürgerkrieg aufzubauen. Die Afghanische Nationalpolizei (ANP), insbesondere die Bereitschaftspolizei, wird regelmäßig in Gefechte gegen Aufständische geschickt und weist größere Verluste auf als die afghanische Armee. Der quasimilitärische Charakter der Polizei wird von den an den Ausbildungsprogrammen beteiligten Nationen ausdrücklich gewollt. Von Seiten deutscher Polizeiorganisationen gibt es daran zunehmend Kritik. So äußerte sich der Hauptpersonalrat der Bundespolizei im vergangenen Sommer mit den Worten: „Man darf nicht denken, dass wir dort unten Polizeiarbeit machen“, es handle sich eher um eine leichte Soldatenausbildung. Auch von Seiten der Gewerkschaft der Polizei wie auch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter werden immer wieder der militärisch relevante Charakter der Arbeit deutscher Polizisten und ihr Einsatz inmitten eines Kriegsgebietes kritisiert.
Im Januar 2011 hat die Bundesregierung einen „Fortschrittsbericht“ zu Afghanistan vorgelegt, der nach Ansicht der Fragesteller diese Bezeichnung nicht verdient. Probleme wie Korruption und systematische Verletzung der Menschenrechte durch die afghanische Polizei werden darin allenfalls kursorisch gestreift. Der einzig erkennbare „Fortschritt“ besteht im quantitativen Zuwachs der ANP, wohingegen sich die Qualität der Polizeiarbeit kaum verbessert hat.
Berichte von Polizisten, die aus Afghanistan zurückkehren, aber auch von Journalisten und selbst Stellungnahmen der NATO-Ausbildungsmission NTM-A zeigen vielmehr, dass die afghanische Bevölkerung „ihrer“ Polizei kein Vertrauen entgegenbringt, sondern sie als Teil des Sicherheitsproblems wahrnimmt. Dem NTM-A-Kommandeur General William Caldwell zufolge erscheint die Polizei vielen Afghanen als Ansammlung „gesetzloser bewaffneter Männer“ (The Independent, 21. November 2010).
„The New York Times“ (NYT) berichtete am 29. Januar 2011, der rasche Aufbau des Polizeiumfanges habe dazu geführt, dass viele minderjährige Jungen rekrutiert wurden, die von Offizieren als Sexsklaven gehalten würden. Das sei der UNO schon lange bekannt, ebenso der Regierung Hamid Karzais, die es aber jahrelang verschwiegen habe. Auch im „Fortschrittsbericht“ der Bundesregierung findet sich kein Wort hierüber.
Seit Sommer vorigen Jahres werden im Rahmen des Versöhnungs- und Friedensplans (APRP) Angehörige von Milizen in Polizeiuniformen gesteckt und als „Afghanische Lokale Polizei“ eingesetzt. Ein Bericht der vom US-Verteidigungsministerium autorisierten Zeitung „Stars and Stripes“ vom 29. September 2010 vergleicht diese Praxis mit dem Anheuern von Gangsterbanden. Eine solche Praxis widerlegt die Behauptung der in Afghanistan tätigen ausländischen Mächte, es gehe ihnen um den Aufbau eines Rechtsstaates.
Der „Quick-fix“-Ansatz, also der rasche Aufbau eines zahlenmäßig großen Apparates, sei kein Weg, den Aufstand zu bekämpfen, sondern vielmehr dafür, Gründe für ihn zu liefern, heißt es in einem Bericht des Afghanistan Analysts Network (AAN) vom 18. November 2010. Auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. muss der Versuch, durch den Aufbau der Polizei den Krieg zu gewinnen und das Land zu beherrschen, als gescheitert betrachtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Veröffentlichungen der Polizeigewerkschaften, aber auch von Experten wie dem AAN, der Afghanistan Research and Evaluation Unit usw. feststellen, dass die afghanische Bevölkerung „ihre“ Polizei verbreitet als Wegelagerer, Schmuggler und Erpresser wahrnimmt, und warum geht sie in ihrem „Fortschrittsbericht“ hierauf nicht ein?
Welche Schlussfolgerungen für die bisher vollbrachte Ausbildungsarbeit lässt aus Sicht der Bundesregierung die Einschätzung des Kommandeurs des NTM-A, General William Caldwell, von November 2010 zu, dass die große Mehrheit der ANP nach wie vor nicht die Gesetze kenne, die sie durchsetzen solle, und dass die meisten Afghanen in der ANP eine Ansammlung „gesetzloser bewaffneter Männer“ sähen (THE INDEPENDENT, 21. November 2010)?
Inwiefern will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kritik ziehen, die Organisationen wie die bundespolizeigewerkschaft – verbund innere sicherheit, die Gewerkschaft der Polizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter am militärisch relevanten Charakter des Polizeiaufbaus in Afghanistan und generell am Einsatz deutscher Polizeibeamter inmitten eines Kriegsgebietes äußern?
Haben neben dem Land Brandenburg, das bereits seinen Ausstieg aus der Polizeiausbildung in Afghanistan erklärt hat, noch weitere Bundesländer signalisiert, dass sie demnächst keine Polizeibeamten für das bilaterale Ausbildungsprojekt GPPT (Deutsches Polizei Projekt Team) abstellen werden, und wenn ja, welche?
Wie kommt die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ auf die Zahl von 113 000 Polizisten, die es derzeit in Afghanistan gebe, angesichts der Tatsache, dass sie in der Vergangenheit stets drauf hingewiesen hat, es gebe überhaut keine verlässlichen Zahlen, weil die Angaben der afghanischen Regierung stark überhöht seien und eine „aussagefähige Kopfzählung“ erst noch durchgeführt werden müsse (Reisebericht des damaligen Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vom 26. April 2010)?
a) Ist diese Kopfzählung mittlerweile durchgeführt worden, und wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Ergebnis?
b) Umfasst die Zahl von 113 000 die eingerichteten oder die tatsächlich besetzten Dienstposten, und wenn ersteres, wie viele von diesen sind tatsächlich besetzt?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Widersprüche hinsichtlich der Zahlen zur Abgangs- bzw. Verlustrate der afghanischen Polizei, die laut „Fortschrittsbericht“ bei der Gendarmerie (Bereitschaftspolizei) über 2 Prozent im Monat betrage, wohingegen NTM-A in ihrem Jahresbericht (Year in Review, 2009 bis 2010) von einem durchschnittlichen Wert von 5,2 Prozent pro Monat spricht und der Leiter der US-Mission, General William Caldwell, am 13. Januar 2011 laut Agenturmeldungen geäußert hat, die Verluste seien so groß, dass man 133 000 Beamte ausbilden müsse, um am Ende wenigstens 50 000 zu haben?
a) Worauf stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Zahlenangabe?
b) Welche weiteren Zahlen gibt es von Seiten der NTM-A, des International Police Coordination Board (IPCB), des afghanischen Innenministeriums oder anderer, mit dem Polizeiaufbau befasster Einrichtungen, und für wie verlässlich hält die Bundesregierung diese Zahlen?
Gibt es mittlerweile verlässliche Zahlen darüber, wie viele jener Polizisten, die von deutschen Polizeiausbildern ausgebildet worden sind, tatsächlich im Dienst verbleiben (wenn ja, bitte angeben), und wenn nicht, wie will die Bundesregierung ohne solche Zahlen jemals die Effektivität und Nachhaltigkeit der Ausbildung bemessen können?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass trotz Alphabetisierungsbemühungen sowohl von Seiten der GTZ/GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – als auch NTM-A die Zahl der illiteraten afghanischen Polizisten immer noch extrem hoch ist?
a) Hält die Bundesregierung die Einschätzung im Jahresbericht von Ende 2010 von NTM-A für zuverlässig, derzufolge die Analphabetenquote bei den unteren Dienstgraden der Polizei 89 Prozent beträgt (und damit höher ist als die von der Bundesregierung im August 2010 in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/2878, genannte Quote von 70 bis 85 Prozent und selbst bei den Unteroffizieren noch 65 Prozent)? Wenn nein, welche Einschätzung hat sie diesbezüglich, und wie begründet sie diese?
b) Trifft es zu, dass die Lese- und Schreibfähigkeiten jener Polizisten, die als alphabetisiert gelten, dem eines Schulbesuches bis zur dritten Klasse entsprechen (NTM-A-Zeitschrift The Enduring Ledger, Juni/Juli 2010) (bitte ggf. korrekte Entsprechung angeben)?
c) Ist angestrebt, dass Polizisten, die Kurse des NTM-A sowie der GIZ besuchen, nach deren Abschluss in der Lage sind, selbständig Protokolle zu verfassen und Sachverhalte schriftlich zusammenzufassen sowie den Inhalt schriftlicher Berichte vollumfänglich zu erfassen? Wie viele der als alphabetisiert geltenden Polizisten sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung hierzu tatsächlich in der Lage?
d) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung darüber, wie viele Polizisten nach Abschluss eines Alphabetisierungsprogramms im Polizeidienst verbleiben oder ihn quittieren, um sich nach einer anderen Arbeit umzusehen, angesichts der Tatsache, dass Schreib- und Lesekenntnisse auf dem afghanischen Arbeitsmarkt ein Herausstellungsmerkmal sind?
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen oder fremden Erhebungen zur durchschnittlichen Analphabetenrate der männlichen sowie weiblichen Bevölkerung Afghanistans vor?
Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im „Fortschrittsbericht���, die Gehälter der afghanischen Polizisten seien im Jahr 2010 „verdoppelt“ worden, angesichts der Tatsache, dass die einfachen Dienstgrade im Dezember 2009 durchschnittlich 200 Dollar monatlich verdienten (laut Reisebericht des Bundesministeriums des Innern von April 2010) und die Bundesregierung auch im August 2010 in der Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/2878) auf fast die gleichen Zahlen rekurierten (165 Dollar für einfache Streifenpolizisten sowie Durchschnittswert von 220 Dollar für die unteren Dienstgrade, wobei als Stand November 2009 angegeben worden war)?
a) Wie hoch war im Januar 2010 der Verdienst für afghanische Polizisten?
b) Wie waren die Vergleichszahlen von Januar 2011?
c) Wie hoch ist der gegenwärtige Verdienst (bitte bei den Buchstaben a bis c jeweils nach Dienstgraden sowie Zugehörigkeitsdauer zur Polizei sowie ggf. nach Polizeieinheiten differenzieren und ggf. diverse Zulagen getrennt angeben)?
d) Welche Veränderungen bei den Verdiensten sind für die Zukunft vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der afghanischen Polizei in der Provinz Badachschan, aus der deutsche Polizeiausbilder bis Ende des Jahres abgezogen werden sollen?
a) Wie viele Dienstposten der afghanischen Polizei gibt es dort, und wie viele hiervon sind tatsächlich besetzt (bitte nach den verschiedenen Polizeieinheiten untergliedern)?
b) Wie hoch ist die Analphabetenrate (bitte getrennt angeben nach Dienstgraden und Polizeieinheiten)?
c) Inwiefern findet nach dem Abzug der deutschen Ausbilder noch eine Bewertung oder Kontrolle des Agierens der afghanischen Polizisten statt?
d) Kann nach Ansicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass die Polizisten der Provinz Badachschan nunmehr rechtsstaatlichen Maßstäben genügen und es keine nennenswerten Probleme hinsichtlich möglicher Verletzungen rechtsstaatlicher Standards mehr gibt?
e) Inwiefern gibt es Pläne, deutsche Ausbilder aus weiteren Provinzen oder Distrikten abzuziehen (bitte ggf. angeben, welche Regionen zu welchem Zeitpunkt vorgesehen sind)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten (z. B. NYT, 29. Januar 2011), denen zufolge der rasche Aufbau des Polizeiumfanges dazu geführt habe, dass viele minderjährige Jungen rekrutiert wurden und es eine weit verbreitete Praxis auch unter Polizeioffizieren gebe, Jungen als Sexsklaven zu halten, und wenn ja, seit wann hat sie Kenntnis von diesem Problem?
a) Welchen Umfang nimmt diese Praxis ein?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zumindest innerhalb der von der Bundeswehr kontrollierten afghanischen Provinzen das Problem einzuschätzen und Abhilfe zu leisten?
c) Sind deutsche Polizisten oder Soldaten gehalten, Anzeige bei den zuständigen afghanischen Behörden sowie Meldung bei den deutschen Vorgesetzten zu erstatten, wenn sie Kenntnis von Kindesmissbrauch erhalten, und wenn ja, inwiefern wurde dies umgesetzt?
d) Ist das Problem des Kindesmissbrauchs innerhalb der afghanischen Polizei auf Besprechungen des IPCB oder anderer Koordinierungseinrichtungen besprochen worden, und wenn ja, welche Konsequenzen sind dabei besprochen worden?
e) Warum geht die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ mit keinem Wort darauf ein, dass der auch von ihr unterstützte zahlenmäßige Aufbau der Polizei zugleich dazu geführt hat, den zahlenmäßigen Umfang von Kindesmissbrauch zu erhöhen?
Wie genau gestaltet sich die Rekrutierung von Angehörigen der ANP?
a) Wer ist für Ausschreibung und Auswahl zuständig, und inwiefern haben deutsche Polizisten hierbei ein Mitspracherecht?
b) Wie wird gewährleistet, dass unter den Rekruten nicht eingeschleuste Angehörige von Milizen oder Kriegsverbrecher sind? Welche Möglichkeiten stehen zur Überprüfung zur Verfügung, und inwiefern ist hierbei die Mitwirkung des – von schweren Korruptionsvorwürfen betroffenen – afghanischen Innenministeriums erforderlich?
c) Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Anteil von Minderjährigen in den Reihen der ANP (bitte – soweit möglich – Altersangaben vornehmen), und welche Möglichkeiten bieten sich deutschen Polizeiausbildern, den Einsatz von Kinderpolizisten zu verhindern oder zu beenden? Wie oft wurde in der Vergangenheit von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht?
d) Wie lange dauert gegenwärtig die Ausbildung von ANP-Rekruten?
Was ist die Aufgabe der „Provincial Response Companies“, und inwiefern unterscheiden sich diese von den anderen Einheiten der ANP?
a) Welchen Umfang haben die PRC, und wie hoch ist der angestrebte Umfang?
b) Wer ist zuständig für Ausschreibung und Rekrutierung der PRC (Presidential Reserve Call-up)?
c) Wie lange dauert die Ausbildung der PRC, und wer ist an ihr beteiligt?
d) Versteht sich diese Ausbildungsdauer als zusätzlich zur „normalen“ ANP-Ausbildung?
e) Was sind die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung der PRC im Vergleich zur Ausbildung der ANP?
f) Inwiefern und mit welchem Aufwand beteiligt sich die Bundeswehr an der Ausbildung der PRC?
g) Inwiefern sind deutsche Polizisten in die Ausbildung der PRC eingebunden?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Alphabetisierungsgrad der PRC-Angehörigen?
i) Trifft es zu, dass die PRC vor allem für den militärischen Kampf gegen Aufständische eingesetzt werden sollen (DER SPIEGEL 3/2011)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Milizen ein, die im Rahmen des Afghanischen Programms für Wiedereingliederung und Frieden (APRP) unter der Bezeichnung „Afghanische Lokale Polizei“ (ALP) legalisiert werden?
a) Inwiefern steht die Schaffung der ALP in Übereinstimmung mit dem proklamierten Ziel, eine Polizei zu schaffen, die rechtsstaatlichen Kriterien entspricht?
b) Welchen zahlenmäßigen Umfang nehmen die ALP derzeit ein, welcher Gesamtumfang wird angestrebt, und sind diese Zahlen im oben abgefragten Gesamtumfang der ANP enthalten?
c) Wer ist für Ausschreibung und Rekrutierung zuständig?
d) Welche Nationen sind für die Ausbildung der ALP-Angehörigen zuständig, und inwiefern sind deutsche Stellen hierbei beteiligt?
e) Wie lange dauert die Ausbildung der ALP-Rekruten, und was sind die wesentlichen Unterschiede zur normalen Ausbildung der ANP?
f) In welchem Verhältnis steht die ALP zur ANP?
g) Wie viele ALP-Einheiten gibt es in den deutschen Einflussgebieten Afghanistans, und inwiefern sind deutsche Stellen mit Rekrutierung, Ausbildung oder Förderung der ALP befasst?
h) Inwiefern fließen die Gelder des APRP-Treuhandfonds, an dem sich die Bundesregierung mit 50 Mio. Euro (über fünf Jahre) beteiligt, auch in die Finanzierung der ALP, und für welche Zwecke genau (Soldzahlung, Ausrüstung, Bewaffnung usw.)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht „Manchmal ist das schon ein Scheißjob“ (Die Bundeswehr, März 2011), aus dem hervorgeht, dass ALP-Angehörige in der Provinz Baghlan bekanntermaßen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen („Wer nicht spurt, den peitscht er aus“ heißt es über einen ALP-Anführer), die Bundeswehr sich da aber raushalte?
a) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung legitim, deutsche Steuergelder solchen Polizisten zukommen zu lassen, von denen man weiß, dass sie Menschen auspeitschen?
b) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, Strafanzeige bei den zuständigen afghanischen Behörden zu stellen, wenn sie von schweren Menschenrechtsverletzungen durch afghanische Polizisten erfahren, und inwiefern ist dies im Fall des ALP-Führers Mullah Kahar geschehen?
c) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, an ihre Vorgesetzten Meldung über solche Menschenrechtsverletzungen zu erstatten, und inwiefern ist dies im beschriebenen Fall geschehen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit „Train-the-trainer“-Programmen gemacht, und welche Angaben kann sie darüber machen, wie stark die tatsächliche Präsenz der Trainer in den Ausbildungsabschnitten ist und wie viele der ausgebildeten Trainer im Polizeidienst verbleiben bzw. diesen nach kurzer Zeit quittieren?
Wie viele afghanische Polizisten wurden bislang von deutschen Polizisten zu Trainern ausgebildete Trainer, und wie viele von diesen sind noch heute als Trainer tätig?
Welche Überlegungen gibt es auf Seiten der Bundesregierung und bei den anderen am Polizeiaufbau beteiligten Nationen, wie auch über 2014 hinaus die Bezahlung der afghanischen Polizisten gewährleistet werden soll?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige „ethnische“ Zusammensetzung der afghanischen Polizei vor dem Hintergrund des angestrebten Ziels einer gleichberechtigten Multiethnizität, und welche Zahlen liegen ihr diesbezüglich vor?