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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluation

Verfassungswidrigkeit des Nichtanwendungserlasses des BMI, EU-Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Unterzeichnung des "Harmonisierungspapiers zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornographische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien", Angaben zur Evaluierung der Löschungsbemühungen, Meldungen strafbarer Inhalte beim BKA, Sperrinfrastruktur in anderen Ländern<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/542806. 04. 2011

Zum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluierung

der Abgeordneten Lars Klingbeil, Burkhard Lischka, Christine Lambrecht, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl, Ute Kumpf, Caren Marks, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Marianne Schieder (Schwandorf), Sonja Steffen, Christoph Strässer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Dörner, Kai Gehring, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten (BGBl. I 78). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde vereinbart, das Zugangserschwerungsgesetz zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und nach einer Evaluierung des Gesetzes eine Neubewertung vorzunehmen. Vor Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt (BKA) abgeschlossenen Verträge über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt werden.

Dementsprechend wurde das BKA durch Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2010 aufgefordert, den „in § 1 Abs. 2 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben.“

Diese per Erlass gegebene Anweisung, keine Sperrlisten zu führen und an die Provider zu übermitteln, verstößt gegen zwingendes, höherrangiges Recht, da § 1 Absatz 1 des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG) keinen Beurteilungsspielraum eröffnet. Die Anordnung der Nichtanwendung durch Ministererlass verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) und ist damit klar verfassungswidrig. Diese Auffassung wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes am 10. November 2010 von den Sachverständigen mehrheitlich bestätigt.

Bis heute ist nicht erkennbar, ob, und wann die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit der verstärkten Löschbemühungen erfolgen wird. Konkrete Antworten hierzu ist die Bundesregierung bislang trotz zahlreicher parlamentarischer Anfragen schuldig geblieben. So ist weiterhin völlig offen, von wem auf welcher Grundlage und mit welcher Methode innerhalb welchen Zeitraumes eine Evaluierung erfolgen soll. Eine Einigung der Bundesregierung ist nicht in Ansätzen erkennbar. Da der derzeitige Rechtszustand nicht länger hinnehmbar ist, fragen wir die Bundesregierung:

Zur rechtlichen Bewertung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2010, mit dem das BKA aufgefordert wird, den „in § 1 Abs. 2 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben“?

2

Ist der Erlass des BKA befristet, und wenn ja, bis wann? Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Erlasses vorzugehen?

3

Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass das durch den Erlass vorgegebene Verfahren im Laufe des letzten Jahres mehrfach geändert wurde, auf die Gültigkeitsdauer des Erlasses und den Beginn der einjährigen Evaluierungsfrist?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die faktische Nichtanwendung des Gesetzes verfassungswidrig ist, weil § 1 Absatz 1 ZugErschwG keinen Beurteilungsspielraum für eine Nichtanwendung des Gesetzes eröffnet? Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Zustand zu unternehmen? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung in den aktuellen Beratungen zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Ratsdok 8155/10) im Rat der Europäischen Union, und wie bewertet die Bundesregierung den Kompromissvorschlag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, der sich mit breiter Mehrheit gegen eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Sperren von Webseiten ausgesprochen hat?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene – eine entsprechende Infrastruktur immer wieder auch für die Bekämpfung anderer Straftaten im Internet, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen oder Glücksspielangeboten, gefordert wird?

Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene

7

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden haben wann und auf welcher Ebene mit welchen Behörden bzw. Stellen im Ausland – insbesondere in den USA und Russland – Gespräche geführt, um eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden aber auch den Beschwerdestellen und Selbstregulierungseinrichtungen zu erreichen, und welche Ergebnisse konnten hier erzielt werden?

8

Welche Behörden und welche Stellen auf nationaler und internationaler Ebene werden – seit wann, und in welchem Zeitraum – durch das BKA und durch die Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen innerhalb welcher Verfahren über Fundstellen mit Inhalten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zeigen, benachrichtigt?

9

Wann haben – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, der zufolge Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft, den deutschen Internetbeschwerdestellen sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung entsprechender Seiten betreiben sollen – Gespräche mit dem BKA und den deutschen Beschwerdestellen und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden? Wer war für die Bundesregierung an diesen Gesprächen beteiligt?

10

Warum wurde das Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf Webseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen – welches seit dem Frühsommer 2010 im Entwurf vorliegt –, beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter e.V. (FSM), jugendschutz.net) sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bis heute nicht unterzeichnet, und wann ist mit der endgültigen Unterzeichnung des Harmonisierungspapiers zu rechnen?

11

Warum ist von Seiten der Bundesregierung eine Unterrichtung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages über den Inhalt des Harmonisierungspapiere bisher nicht erfolgt, obwohl der Deutsche Bundestag sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Themenkomplex auseinandergesetzt hat?

12

Welche technischen und rechtlichen Fragestellungen mussten – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/4740, warum das Harmonisierungspapier noch nicht unterzeichnet wurde, auf einen aus den „komplexen rechtlichen wie technischen Fragestellungen resultierenden erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten“ hingewiesen hat – geklärt werden?

13

Wird mit der Neufassung des Harmonisierungspapiers sichergestellt, dass alle Vertragspartner wechselseitig zeitnah über entsprechende Inhalte informiert werden und dass werktäglich eine Überprüfung der weiteren Verfügbarkeit bzw. zeitnah eine erneute Aufforderung zur Löschung erfolgt?

14

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der nationalen Beschwerdestellen mit den Behörden und den Internetserviceprovidern in Europa und im internationalen Bereich?

Zur ausstehenden Evaluierung

15

Haben sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung zwischenzeitlich über Durchführung und Ablauf der Evaluierung verständigt, und wenn ja, wie soll die Evaluierung unter welcher Federführung, von wem und in welchem Zeitraum durchgeführt werden? War das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, welches in der 16. Wahlperiode für das Zugangserschwerungsgesetz federführend zuständig war, an diesen Beratungen beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

16

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine unabhängige und wissenschaftlichen Kriterien genügende ergebnisoffene Evaluierung der Bewertung von Erfolg und Wirksamkeit der verstärkten Bemühungen um die Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, zu gewährleisten?

17

Werden von Seiten der Bundesregierung auch weiterhin Überlegungen angestellt, die Evaluierung der Löscherfolge von einem „fachlichen, unabhängigen Institut“ durchführen zu lassen, wie es die für das Gesetz zuständige damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes in Aussicht gestellt hat (SPIEGEL ONLINE vom 26. Mai 2009)? Wenn ja, gibt es bereits Überlegungen, von wem die Evaluierung konkret durchgeführt werden könnte und wie eine mögliche Formulierung des Evaluierungsauftrags aussehen könnte?

18

Auf welcher Datengrundlage soll die Evaluierung erfolgen, und erachtet die Bundesregierung die bisher zur Verfügung stehende Datengrundlage für eine dem Sachverhalt angemessene Evaluierung als ausreichend?

19

Inwieweit werden die Zahlen der Selbstkontrolleinrichtungen und der Beschwerdestellen, beispielsweise des eco oder von INHOPE, Eingang in die Evaluierung finden, und wie erklärt sich die Bundesregierung die anfängliche Diskrepanz zwischen den Zahlen des BKA und der Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen?

20

Inwieweit werden im Rahmen der geplanten Evaluierung – vor dem Hintergrund, dass es unerlässlich ist, genau nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen Löschbemühungen fehlgeschlagen sind – Daten zum Meldungsablauf, zum jeweiligen Ansprechpartner, zum Zeitraum bis zur Reaktion bzw. Löschung, zum spezifischen Inhalt der Missbrauchsdarstellungen und zu den jeweiligen technischen Kategorien des Angebots hinsichtlich Art und Ort des Hostings und der jeweiligen Zugänglichkeit erhoben?

Zu den bislang bekannten Ergebnissen

21

In wie vielen Fällen konnte seit Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes eine zeitnahe Löschung (bitte aufschlüsseln) derartiger Angebote nicht erreicht werden, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, warum eine Löschung nicht möglich war?

22

In welchen Intervallen wird überprüft, ob beanstandete Inhalte gelöscht wurden, und in welchen Intervallen erfolgt eine erneute Aufforderung bei Nichtlöschung und an wen?

23

Wie viele Meldungen von strafbaren Inhalten nach 184b des Strafgesetzbuchs hat das BKA seit Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes im Februar 2010 an Strafverfolgungsbehörden im Ausland und an INHOPE-Partnerstellen weitergegeben (bitte aufschlüsseln nach Serverstandorten und Anlaufstellen), und welche Ergebnisse konnten hier erzielt werden?

24

Inwieweit liegen der Bundesregierung heute belastbare und verlässliche Informationen zu den Rechnerstandorten und den entsprechenden Löschzeiträumen vor, insbesondere vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/3364, in der es heißt, dass eine „Aufschlüsselung nach Rechnerstandorten bei den vorliegenden Angaben noch nicht verlässlich und belastbar möglich“ sei?

25

Wie viele Meldungen über Webseiten mit entsprechend identifizierten Inhalten, die im Ausland physikalisch vorgehalten werden, hat das BKA seit Juni 2010 erhalten, und wie viele dieser Meldungen stammen von den Landeskriminalämtern, von jugendschutz.net, FSM, eco oder anderen Beschwerdestellen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

26

In wie vielen Fällen hat das BKA keine Rückmeldung über die Aktivitäten des benachrichtigten Staates erhalten, und in wie vielen Fällen hat das BKA festgestellt, dass keine Maßnahmen zur Löschung der Inhalte ergriffen wurden oder diese nicht zum Erfolg geführt haben?

27

Wurde in diesen Fällen das Auswärtige Amt oder eine andere oberste Bundesbehörde eingeschaltet?

28

Wie lange dauert es durchschnittlich und je nach Ländern, bis Webseiten gelöscht sind? Wie erklären sich die unterschiedlich langen Löschzeiten nach Ansicht der Bundesregierung?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der niederländischen Beschwerdestelle für Missbrauchsbilder im Internet, Meldpunt Kinderporno op Internet, denen zufolge die Zahl der inkriminierten Webseiten 2010 seit Beginn der Meldetätigkeiten „drastisch“ zurückgegangen sei?

30

Liegen der Bundesregierung vergleichbare Erkenntnisse für Deutschland vor? Inwieweit ist die Annahme des Präsidenten des BKA in einem Pressebericht (FOCUS vom 28. März 2009), er gehe davon aus, dass „in jedem Fall 1 000, möglicherweise auch bis zu 5 000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten geblockt werden müssten“, noch zutreffend, und von welchen Zahlen geht die Bundesregierung heute aus, auch vor dem Hintergrund, dass heute bekannt ist, dass auf den Sperrlisten anderer Länder weitaus weniger Domains aufgeführt sind (Beispiel Dänemark 364 Domains, Stand 10. November 2010)?

31

Hat die Bundesregierung aussagekräftige Erkenntnisse über die Intensität von Strafverfolgungsmaßnahmen in Ländern, die über eine Sperrinfrastruktur verfügen, im Vergleich zu den Ländern, die keine Sperrung vornehmen? Lassen sich statistische Aussagen dahingehend treffen, dass die Strafverfolgung zu- bzw. abnimmt?

32

Kennt das BKA die Sperrlisten aus anderen Ländern, und bezieht es diese in seine Löschbemühungen mit ein?

33

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es Vertretern der Zivilgesellschaft wiederholt gelungen ist, Webseiten, die teilweise seit Jahren auf der dänischen Sperrliste geführt wurden bzw. dort immer noch geführt werden, innerhalb weniger Stunden durch eine einzige Nachricht an den Provider löschen zu lassen?

34

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Befürchtung, dass es durch das Führen von Sperrlisten möglicherweise zu einer verminderten internationalen Zusammenarbeit kommt, den Umstand, dass auf der dänischen Sperrliste zeitweise mehr als zehn Webseiten aus Deutschland aufgeführt waren und offenbar keine Hinweise darüber an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden?

35

Nutzt das BKA automatisierte Verfahren, um einschlägige Angebote zu überwachen, deren Standorte zu analysieren, die Inhalte zu kategorisieren, strafbare Inhalte aufzuspüren und Ähnliches? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

Berlin, den 6. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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