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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder) in der Ortslage Berlin

Nachfrage zu BT-Drs 17/4548; Ausbauziele, Planungen für den Bereich des Bahnhofs Köpenick, Lärmschutzmaßnahmen, Auswirkungen der Rechtsprechung zum Lärmschutz auf die Planungen <br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

19.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/543108. 04. 2011

Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Frankfurt (Oder) in der Ortslage Berlin

der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Dr. Dagmar Enkelmann, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Thomas Nord, Petra Pau, Sabine Stüber, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4548 erklärte die Bundesregierung, dass sie bereits im April 2009 entschieden habe, die Planungsabschnitte 13 bis 15 (zwischen Rummelsburg und Köpenick (a)) nicht entsprechend den bisherigen Planungen auszubauen. Darüber sei die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr umgehend informiert worden. Weiter erklärte sie, dass daher auch der Ausbau des Bahnhofs Köpenick nicht im Rahmen der Mittel des Bedarfsplanes finanziert werden könne.

Dieser Aussage steht entgegen, dass der Berliner Stadtbezirk Treptow-Köpenick, das Eisenbahnbundesamt und die DB Netz AG noch im Februar 2010 die Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren und der entsprechenden öffentlichen Beteiligungsverfahren für den Ausbau dieser Planungsabschnitte samt Bahnhofsumbau vorantrieben. Noch im Juni 2010 erklärten Vertreter der Deutschen Bahn AG (DB AG) gegenüber Mitgliedern des Bürgervereins Friedrichshagen, dass die Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern aus den Anhörungsverfahren in die Planungen zum Bau des Bahnhofs Köpenick eingearbeitet würden. Zudem seien die Planungsunterlagen wegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Neuberechnung der Grenzwerte mehrfach überarbeitet worden.

Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auch dar, dass der Ausbau der Strecke bis zur Oderbrücke in Frankfurt (Oder) bis auf kleinere Maßnahmen weitgehend erfolgt sei (siehe die Antwort zu Frage 10).

Der Senat von Berlin antwortete demgegenüber auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin (Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 16/15026), dass ein Ausbau der Strecke von Köpenick bis Frankfurt (Oder) auf die Geschwindigkeit von 160 km/h weiterhin Bestandteil der Planung der DB AG sei. Darunter fallen mit den Ortsteilen Friedrichshagen und Rahnsdorf auch Gebiete im Berliner Stadtgebiet. Zugleich habe die DB AG zugesagt, den Regionalbahnsteig Karlshorst bis zur Eröffnung eines neuen Bahnhofs in Köpenick in Betrieb zu halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wann genau hat die Bundesregierung den Senat von Berlin über das reduzierte Ausbauziel für die Planungsabschnitte 13 bis 15 informiert?

2

Wann genau hat die Bundesregierung den Senat von Berlin darüber informiert, dass keine Mittel für den Bau des Regionalbahnhofs Köpenick von Bundesseite aus zur Verfügung gestellt werden?

3

Auf welcher Grundlage wurden im Frühjahr 2010 Bürgerbeteiligungsverfahren zur Planfeststellung im Bereich des Bahnhofs Köpenick durchgeführt, wenn der Ausbau dieses Abschnitts nach den Aussagen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr finanziell darstellbar war?

4

Hat die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Auswirkungen auf die Entscheidung der Bundesregierung, die genannten Abschnitte und den Bahnhof Köpenick nicht auszubauen?

Wenn ja, um welche Entscheidung handelt es sich?

5

Hat die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. Oktober 2006 Az. V ZR 2/06), die erweiterte Lärmschutzmaßnahmen für den Ausbau von Bahnstrecken vorsieht, Auswirkungen auf die Entscheidung der Bundesregierung, die genannten Abschnitte und den Bahnhof Köpenick nicht auszubauen?

6

Hat die Bundesregierung im Jahr 2009 mit dem Senat von Berlin und der DB AG über Möglichkeiten der anderweitigen Finanzierung des Ausbaus der Planungsabschnitte 13 bis 15 und des Bahnhofs Köpenick verhandelt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7

Aus welchen Baumaßnahmen resultieren die (wo) benannten Kostensteigerungen (bitte angeben welche), die zu einem reduzierten Ausbauziel in den genannten Abschnitten führen (bitte auflisten)?

8

Ist der Ausbau des Planungsabschnitts zwischen dem Bahnhof Köpenick (a) und dem Bahnhof Erkner (a) auf die Geschwindigkeit von 160 km/h weiterhin in Planung?

Wenn ja, wann soll dieser Ausbau erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für den Ausbau des Planungsabschnitts zwischen Köpenick (a) und Erkner (a) auf eine Geschwindigkeit von 160 km/h vorgesehen?

Berlin, den 8. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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