Konsequenzen der Digitalisierung für Kulturgüter und -institutionen und die Vermittlung von Kultur und Wissen
der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Ulla Schmidt (Aachen), Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Digitalisierung verändert die Bewahrung, Sicherung und Zugänglichmachung von Kulturgütern. Auf europäischer Ebene wurde im November 2008 die europäische digitale Bibliothek Europeana als Teil der Initiative der Europäischen-Kommission für ein integriertes Gesamtkonzept im Hinblick auf die Informationsgesellschaft und die audiovisuelle Politik der Europäischen Union (i2010-Initiative) ins Leben gerufen. Ziel der Europeana ist es, das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas für alle über das Internet zugänglich zu machen. Jedes Mitgliedsland ist für die Einbindung der Inhalte selbst verantwortlich.
Am 2. Dezember 2009 wurden die Gemeinsamen Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer „Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)“ als Beitrag zur „Europäischen Digitalen Bibliothek (EDB)“ sowie das Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und den Ländern über die Errichtung und den Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder und dem Bundeskabinett beschlossen. Darin ist auch die Schaffung eines Kompetenznetzwerkes DDB vorgesehen.
Neben der Digitalisierung der Kulturgüter stellt die Veränderung der Kultur- und Wissensvermittlung einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Kommunikations- und Medienformen (Web 2.0 etc.) erheblichen Einfluss auf die Vermittlung von Kultur und Wissen nehmen werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich eine Reihe von Fragen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Kulturinstitutionen in Deutschland, insbesondere die vom Bund geförderten Einrichtungen, diese neuen Vermittlungsformen in ihre Arbeit integrieren können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Digitalsierung von Kulturgütern
Fragen28
Ist der in einer ersten Ausbaustufe geplante Betriebsbeginn der Deutschen Digitalen Bibliothek Ende 2011 einzuhalten? Wenn ja, welche wesentlichen Funktionen werden zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum kann der geplante Betriebsbeginn nicht eingehalten werden?
Sind die für die Weiterentwicklung der Infrastruktur der DDB ab 2012 vorgesehenen finanziellen Mittel ausreichend?
Plant die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme aller bereits vorhandenen Digitalisate in deutschen Kultureinrichtungen?
Plant die Bundesregierung, einen Masterplan oder eine nationale Digitalisierungsstrategie, wie beispielsweise vom Deutschen Bibliotheksverband e. V. gefordert, zu erarbeiten bzw. durch die DDB erarbeiten zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kulturgüter (Sparten) sollen – nach jetzigem Stand der Planungen und unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine nationale Digitalisierungsstrategie entwickelt – mit welcher Priorität hinsichtlich der zeitlichen Dimension, ihrer Bedeutung, ihrer urheberrechtlichen Zugänglichkeit usw. digitalisiert werden?
Welche Qualitätsmerkmale sollen die Digitalisate erfüllen (einfache Kopie/ Kopie mit Register/Suchmöglichkeiten/Edition/bei Text Volltextsuche etc.)?
Auf welcher Grundlage und durch wen werden Prioritäten für die Digitalisierung erarbeitet?
In welchem Etat des Bundeshaushalts wurden welche finanziellen Mittel Deutsche Digitale Bibliothek bisher wofür verwendet?
Welchen finanziellen Beitrag leistet der Bund über die DDB hinaus für die konkrete Digitalisierung von Kulturgütern (Digitalisierungsarbeit) insgesamt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., dass jährlich für die Digitalisierungsarbeit 30 Mio. Euro notwendig sind?
Wie bewertet die Bundesregierung folgende, an den Bund gerichteten Forderungen, die am 17. März 2011 in Berlin im Thesenpapier des Deutschen Bibliotheksverbands „Deutschland braucht eine nationale Digitalisierungsstrategie!“ vorgestellt wurden:
a) der Bund müsse zusätzlich zu der bewährten Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) einen Beitrag von etwa 10 Mio. Euro jährlich aufwenden, um jährlich weitere 200 000 Titel digitalisieren zu können,
b) es müsse eine rasche Regelung zu „verwaisten Werken“ auf nationaler und internationaler Ebene gefunden werden,
c) dass der Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten der Bibliotheken bei älteren (15. bis 18. Jahrhundert) und wertvolleren Werken (Künstlerbücher, Pressendrucke) liegen sollte?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Name „Deutsche Digitale Bibliothek“ ursprünglich als Arbeitstitel gedacht war und bei Archiven und Museen aufgrund der Bevorzugung der Bibliotheken auf Vorbehalte stoßen könnte, eine Änderung des Namens z. B. in „Digitales Kulturportal Deutschland“?
In welcher Arbeitsbeziehung steht die DDB zur Europeana, und welcher gemeinsame Nutzen kann aus einer Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Einrichtungen gewonnen werde? Besteht beispielsweise ein Austausch von Modulen und Wissen?
Wie hoch ist der Anteil der aus Deutschland stammenden Digitalisate für die europäische digitale Bibliothek Europeana? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Anteil, und was unternimmt sie, um diesen Anteil zeitnah deutlich zu erhöhen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ungleichgewicht zwischen digitalen Bildern, Texten, Tonaufnahmen und Bewegtbildern der deutschen Digitalisate in der Europeana, und was unternimmt die Bundesregierung, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen?
Welchen finanziellen Beitrag hat der Bund zur Finanzierung der Europeana geleistet?
Plant die Bundesregierung, sich für eine dauerhafte Förderung der europäischen Bibliothek Europeana ab 2014 auf europäischer Ebene einzusetzen?
Welche Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Europeana sieht die Bundesregierung, beispielsweise im Hinblick auf Funktionalität, Zugänglichkeit usw.?
Welche Anstrengungen werden seitens der Bundesregierung angesichts der Tatsache unternommen, dass neben der Digitalisierung auch der (automatisierten) Weiterverarbeitung der entstehenden Daten (Daten zu den digitalisierten Objekten, Verknüpfung von Objekten z. B. bei Personen oder Themen) eine besondere Rolle zukommt?
Welcher zusätzliche Nutzen werden datenliefernden Einrichtungen im Rahmen der DDB angeboten?
Archivierung und Vermittlung digitalisierter Inhalte
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, digitalisierte kulturelle Inhalte langfristig zu archivieren, ihre Zugänglichkeit zu erhalten und sie der Vermittlung von Kultur und Wissen und damit für die Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen? Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Kultur- und Wissensvermittlung unter Berücksichtigung neuer Medien und Kommunikationstechnologien, insbesondere des Internets, ein?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes unter Berücksichtigung neuer Medien und Kommunikationstechnologien ihre Vermittlungsaufgabe wahrnehmen können?
Nach welchen Kriterien und Maßstäben beurteilt die Bundesregierung, in welchem Umfang (in technischer und personeller Hinsicht) und in welchem Maße Kultur- und Bildungseinrichtungen des Bundes neue Medien und Kommunikationstechnologien einsetzen und das in den Einrichtungen vorhandene kulturelle Wissen mithilfe der Möglichkeiten neuer Medien und Kommunikationstechnologien vermitteln sollten?
Wie bewertet die Bundesregierung das in den Kultur- und Bildungseinrichtungen des Bundes vorhandene Wissen in Bezug auf die Kultur- und Wissensvermittlung digitaler kultureller Inhalte, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes in die Lage versetzt werden müssen, die Möglichkeiten der neuen Medien und Kommunikationstechnologien zu nutzen und damit die Vermittlungsaufgabe der Kultur- und Bildungsinstitutionen im Internet auszufüllen? Wenn ja, was unternimmt sie, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausbildung für zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes die technologischen und kommunikativen Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien und Kommunikationstechnologien (web 2.0-tools) umfassen sollte? Wenn, ja, was unternimmt sie, um dies zu fördern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die digitale Infrastruktur der Kultur- und Bildungsinstitutionen des Bundes auf den neuesten technischen Stand gebracht werden sollten, inklusive eines freien WLAN-Zugangs für ihre Besucher und ihre Mitarbeiter?