Entwicklung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Struktur der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Inland haben innenpolitisch relevante Tätigkeiten der Bundeswehr ihren Ausnahmestatus verloren. Der Einfluss des Militärs auf kommunale und regionale zivile Behörden wurde institutionalisiert. Bundesweit wurden in sämtlichen Regierungspräsidien, Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils zwölf Dienstposten für Reservisten eingerichtet, die in kurzer Zeit mobilisierbar sein und als Berater den Behörden zur Seite stehen sollen. Damit, so heißt es, solle der Katastrophenschutz effektiver gestaltet werden. Eine sachliche Notwendigkeit für diese neue Struktur ist den bisherigen Ausführungen der Bundesregierung (insbesondere die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 28. August 2009, Bundestagsdrucksache 16/13970) allerdings genauso wenig zu entnehmen wie ein Beleg dafür, dass der proklamierte Zweck auch tatsächlich erreicht wurde. Somit drängt sich der Verdacht auf, dass hier Militärstrukturen aufgebaut werden, die eher einem anderen Zweck dienlich sind, wie etwa einer Militarisierung der Innenpolitik.
Denn eine der Funktionen der Reservistenkommandos ist offenbar diejenige von Repressionsberatern. Deutlich wurde dies etwa dadurch, dass die ZMZ-Strukturen auch anlässlich von Polizeieinsätzen gegen Globalisierungsgegner und Antimilitaristinnen und Antimilitaristen eingesetzt wurden und die Polizei über die Einsatzpotentiale der Bundeswehr beraten haben. Beim NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg/Baden-Baden und noch deutlicher beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm haben sich die ZMZ-Kommandos als Teil repressiver Herrschaftspraxis erwiesen. Nur in rund der Hälfte der Fälle, bei denen die ZMZ-Kommandos tätig wurden, handelte es sich um klassische Katastrophenabwehr wie etwa bei Hochwasser, heftigem Schneefall usw. Die anderen Einsätze erfolgten anlässlich größerer Menschenansammlungen, bei denen eine Präsenz der Bundeswehr nach Einschätzung der Fragesteller nicht erforderlich ist und auch nicht erforderlich werden sollte. Sollte es tatsächlich Defizite beim zivilen Katastrophenschutz geben, müssten diese abgestellt werden, schon weil die Kapazitäten der Bundeswehr nicht verlässlich einplanbar sind.
Der Verdacht, die ZMZ-Kommandos hätten eine wichtige Funktion gleichsam als Vorposten langfristig geplanter (und vom Weißbuch der Bundeswehr geforderter) Inlandseinsätze des Militärs, wird weiterhin durch einige Antworten der Bundesregierung bestätigt, die die Einsätze anlässlich von Streiks und Demonstrationen nicht ausschließen will. Der Kontext der ZMZ zur Kriegspolitik wurde von der Bundesregierung implizit eingeräumt, indem sie unter Berufung auf das Weißbuch 2006 ausführte, „effiziente Landesverteidigung“ erfordere die ZMZ.
Drucksache 17/5584 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
An welchen Übungen sowie Einsätzen zur Bewältigung von Naturkatastrophen, Großereignissen, Demonstrationen und anderen Ereignissen haben sich die Bezirksverbindungskommandos (BVK)/ Kreisverbindungskommandos (KVK) seit Erstellung der auf Bundestagsdrucksache 16/13970 erschienen Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. beteiligt (bitte vollständig und einzeln unter Angabe von Anlass, Ort und Datum auflisten)?
Wie viele Dienstposten sind derzeit in den einzelnen Landeskommandos sowie im Standortkommando Berlin für Aufgaben in Zusammenhang mit der ZMZ eingerichtet, und wie viele hiervon sind derzeit besetzt (bitte jeweils einzeln angeben)?
Wie viele und welche Bezirks- und wie viele Kreisverbindungskommandos sind derzeit eingerichtet, und wie viele der beabsichtigten zwölf Dienstposten sind jeweils besetzt (bitte jeweils einzeln angeben)?
Wie viele und welche ZMZ-Stützpunkte mit welchen Schwerpunktfähigkeiten sind derzeit aufgestellt, und wie viele Dienstposten sind hierfür ausgeplant und besetzt?
Wie viele mobile ZMZ-Kommandos sind derzeit aufgestellt, und wie viele Dienstposten sind hierfür ausgeplant und besetzt?
Wie hoch ist dabei durchschnittlich die Bedarfsdeckung bei den Offizieren, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Wert?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zusammensetzung und den Aufgaben der Koordinierungsgremien machen, die in manchen Bundesländern zur Begleitung der ZMZ eingerichtet worden sind (bitte einzeln angeben)?
Über welche Arbeitsmittel verfügen die KVK und BVK bzw. die jeweiligen Beauftragten der Bundeswehr, und wer kommt für die damit verbundenen Kosten auf, und wie hoch sind diese?
Welche KVK und BVK verfügen über Büroinfrastruktur, bei welchen steht ständig ein Büroraum zur Verfügung, handelt es sich dabei um eigene oder gemeinschaftlich mit zivilen Kräften genutzte Räume, und wer kommt für dabei anfallende Kosten auf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der kommunalen Verwaltungen, die ZMZ-Kommandos zu Zusammenkünften und Besprechungen sowie zur Teilnahme an Übungen einzuladen?
a) In welchen Kommunen war dies bislang nicht der Fall, und worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
b) Welche Kommunen haben explizit eine ständige Zusammenarbeit mit den ZMZ-Kommandos abgelehnt, und wie wurde diese begründet?
Wie viele Reservisten aus den BVK und KVK haben
a) zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2009,
b) im Jahr 2010
an Ausbildungen und Lehrgängen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) teilgenommen, und inwiefern haben sich die Ausbildungsinhalte dort seit August 2009 verändert? Wie lauten die entsprechenden Zahlangaben für zivile Kräfte des Katastrophenschutzes?
Warum ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, dass zivile Katastrophenschutzkräfte aus den Kommunen die „neue Sicherheitsstrategie“ Deutschland kennenlernen, und handelt es sich hierbei um jene Strategie, wie sie unter anderem im Weißbuch 2006 der Bundeswehr beschrieben ist, und die u. a. zur Legitimierung militärischer Auslandseinsätze sowie der Forderung nach Inlandseinsätzen dient?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „verschiedenen Arbeitsweisen, Definitionen und Sprachregelungen der ZMZ im Inland“ (Anlage 5 zu Bundestagsdrucksache 16/13970), die in den AKNZ-Kursen vermittelt werden sollen (bitte soweit möglich vollständig wiedergeben, alternativ die wesentlichen Unterschiede nennen)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele der gegenwärtigen Mitglieder von BVK/KVK und wie viele der Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) solche Lehrgänge besucht haben?
Wie viele Reservisten aus BVK/KVK haben bislang an Ausbildungen bzw. Lehrgängen/Kursen an der Feldjägerschule der Bundeswehr teilgenommen, und was sind gegenwärtig die Ausbildungsinhalte? Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele der Angehörigen von BVK/KVK und wie viele der BeaBwZMZ solche Lehrgänge besucht haben?
Was war Inhalt und Ziel des Pilotprojektes, das für 60 Teilnehmer an der Führungsakademie der Bundeswehr eingerichtet worden war?
a) Welche Ergebnisse brachte das Projekt?
b) Inwiefern wurden Nachfolgeprojekte begonnen oder sind noch vorgesehen (bitte Angaben zum Inhalt, Dauer, Ziel, Häufigkeit des Angebots und vorgesehenen Teilnehmerzahlen machen)?
Welche weiteren Kurse/Lehrgänge oder Projekte werden von Seiten des Bundes oder, soweit bekannt, anderer Seite für Angehörige der BVK/KVK unterbreitet (zumindest bei Bundeskursen bitte detaillierte Angaben zu Inhalt, Dauer, Ziel, Häufigkeit des Angebots und Teilnehmerzahlen)?
Inwiefern werden in Eigenregie durchgeführte Veranstaltungen der BVK/ KVK an die Landeskommandos gemeldet, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu solchen Veranstaltungen machen (bitte, soweit möglich, vollständig angeben unter Nennung des jeweiligen BVK/KVK, des Charakters, Datums, Inhaltes der Veranstaltungen, der Referenten und Teilnehmerzahl)?
Auf welche Literatur stützt sich in den Kursen an der Feldjägerschule der Bundeswehr sowie der AKNZ die Darstellung der rechtlichen Grundlagen der ZMZ sowie der Regelungen des Grundgesetzes zu Inlandseinsätzen (bitte detailliert angeben)? Welche weiteren Materialien werden zur Vermittlung der Rechtsgrundlagen verwendet?
Wie bewertet die Bundesregierung das womöglich gerade in Zeiten knapper Kassen zunehmende Risiko, dass die Kapazitäten der Bundeswehr, insbesondere Personal und Gerät, von Ländern und Kommunen, die an Ausgaben für eigene Katastrophenschutzfähigkeiten sparen wollen, ausgenutzt werden und die Kommunen dafür an eigenen Ausgaben für Katastrophenschutzfähigkeiten sparen, und welche Möglichkeiten nutzt sie, um dieses Risiko zu minimieren?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, der zivile Katastrophenschutz sei in Deutschland gut aufgestellt, und wenn ja, worin genau soll dann die Notwendigkeit der ZMZ liegen, angesichts der Tatsache, dass die ausnahmsweise Bereitstellung von Gerät oder Personal auch schon nach den früheren Verfahrensweisen nach Artikel 35 des Grundgesetzes möglich war?