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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Zukunft der Gleichbehandlung

Stand der Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Aufbau eines bundesweiten Beratungsnetzwerks, etwa als Bund-Länder-Programm; Maßnahmen für ein Antidiskriminierungsmainstreaming, Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, Beurteilung des AGG vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention <br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

29.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/554713. 04. 2011

Zur Zukunft der Gleichbehandlung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) infolge der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/43/EG (zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) in Kraft. Ziel des AGG ist es, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft bzw. der „Rasse“, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu unterbinden. Nach fast fünf Jahren seit dem Inkrafttreten des AGG, wird von Betroffenen und Verbänden resümiert, dass sich das AGG in der Praxis als „zahnloser Tiger“ erwiesen habe. Die Betroffenen von Diskriminierung scheuen den Rechtsweg. Denn die Frist, eine Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten rechtlich anzugehen, führt de facto zu einer Nichtgeltendmachung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz innerhalb der Probezeit. Auch scheuen die Betroffenen den Rechtsweg aufgrund der drohenden individuellen finanziellen Belastung. Betroffenenverbände, wie der Antidiskiminierungsverband Deutschland (advd) mahnten außerdem den Ausbau bzw. die Errichtung von staatlich finanzierten Beratungsnetzwerken an, da viele Betroffene ihr Recht schlicht nicht kennen.

Das Antidiskriminierungsbüro e. V. Sachsen kam nach zwei Jahren AGG zu dem Schluss: „Es fehlt an Biss, weil es Betroffenen im konkreten Fall oft schwer fällt, Diskriminierungen zu erkennen und nachzuweisen. Eine niedrigschwellige, professionelle Beratung vor Ort, die sie dabei unterstützen könnte, ist die Ausnahme“. An diesen Fakten, hat sich bislang nur wenig verändert.

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mahnte den dringenden Beratungsbedarf für die Betroffenen an: „Wir müssen langfristig erreichen, dass Deutschland flächendeckend Beratungsstellen schafft, um Menschen bei Diskriminierung zu helfen“, so Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110221).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie beurteilt die Bundesregierung bezogen auf die einzelnen Diskriminierungsmerkmale den aktuellen Stand der Rechtsdurchsetzung des im AGG verankerten Diskriminierungsschutzes?

2

Welche Maßnahmen bezogen auf einzelne Diskriminierungsmerkmale sieht die Bundesregierung als nötig an, damit von Diskriminierung Betroffene ihr Recht auf Gleichbehandlung geltend machen können?

3

Wie kann der Aufbau eines auf Antidiskriminierung spezialisierten und mehrdimensional ausgerichteten bundesweiten Beratungsnetzwerks durch die Bundesregierung vorangebracht werden?

4

In welcher Beziehung sollten dabei staatliche Antidiskriminierungsstellen und zivilgesellschaftliche, qualifizierte Antidiskriminierungsberatung zueinander stehen?

5

Welche Bedeutung hat die Einrichtung unabhängiger und qualifizierter Beratungsstellen für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung?

6

Welche Bedeutung hat die Einrichtung von lokalen Antidiskriminierungsnetzwerken wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sie im Rahmen ihrer „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ etablieren möchte?

7

Sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, diese Netzwerke über den Projektzeitraum hinaus zu unterstützen und bundesweit auszubauen? Was plant die Bundesregierung, um die Nachhaltigkeit der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ zu gewährleisten? Welche Folgeprojekte sind geplant?

8

Inwiefern wird sichergestellt, dass Mehrfachdiskriminierungen in der Beratungsstruktur berücksichtigt werden, damit Beratungen nicht nur eine einzelne Diskriminierung berücksichtigen?

9

Welche Kosten schätzt die Bundesregierung für die Etablierung effektiver Beratungsinfrastruktur, die wohnortnahe unabhängige Beratungsangebote beinhaltet?

10

Wie sollten diese Kosten zwischen der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene aufgeteilt werden?

11

Wie stellt die Bundesregierung ihre Verpflichtung zum Diskriminierungsschutz auf kommunaler Ebene sicher?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Idee eines Bund-Länder-Programms zur Etablierung und Förderung einer Beratungsinfrastruktur, wie es unter anderem der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) fordert?

13

Welches Bundesministerium ist für die Querschnittsaufgabe „Antidiskriminierung mit horizontalem Ansatz“ und die Entwicklung von Antidiskriminierungsstrukturen im Sinne von Netzwerken und spezialisierten Beratungsstellen zuständig?

14

Welche Einzelmaßnahmen bezogen auf die einzelnen und mehrfachen Diskriminierungsmerkmale plant die Bundesregierung, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich umzusetzen?

15

Welche Maßnahmen eines Antidiskriminierungsmainstreamings (anonymisierte Bewerbungsverfahren, Monitoring, Dienstvereinbarung, Einrichtung und Schulung von AGG-Beschwerdestellen etc.) werden in der Bundesverwaltung umgesetzt? Welche Mittel stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung?

16

Welche Auswirkungen auf das AGG hätte die Umsetzung der noch nicht beschlossenen Richtlinie zur Gleichbehandlung, die einen sogenannten horizontalen Ansatz verfolgt und einen Diskriminierungsschutz ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erwirken soll (KOM(2008) 426)?

17

Was sind die Gründe der Bundesregierung, der Richtlinie KOM(2008) 426 nicht zuzustimmen?

18

Wie ist der Stand des vom Europarat eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens, wegen der durch das AGG nur unzureichend umgesetzten EU-Richtlinie 2000/43/EG?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung das AGG vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland ist? Sieht sie hier Überprüfungs- und Änderungsbedarf?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung das im AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen, welches auf sogenannte Massengeschäfte beschränkt ist? Ist diese Einschränkung angesichts der UN-Behindertenrechtskonvention noch haltbar?

21

Inwiefern können betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die beispielsweise darin schulen, das AGG zu unterlaufen und damit Diskriminierung fördern, als steuerlich abzugsfähige Personal- bzw. Personalnebenkosten geltend gemacht werden, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?

Berlin, den 13. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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