Maßnahmen der zivilen, gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der nachhaltigen Entwicklung zur Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses im Sudan
der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan, das vom 9. bis 15. Januar 2011 durchgeführt wurde, ist eine wichtige Entscheidung für die zukünftige Entwicklung im Sudan und der gesamten Region gefallen. Mit über 90 Prozent stimmten die Südsudanesinnen und Südsudanesen für die Bildung eines unabhängigen Staates.
In einer sechsmonatigen Übergangsphase sollen die Voraussetzungen für eine friedliche Abtrennung des Südsudan geschaffen werden. Ob es den Partnern des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement, CPA) gelingt, freundschaftliche, nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den beiden sudanesischen Staaten aufzubauen, ist angesichts der bis heute ungelösten Fragen der Grenzziehung, der Aufteilung der Staatsschulden, der Frage der Staatsbürgerschaft, des zukünftigen Status der Regionen Abyei, Blue Nile und Kordofan und der Aufteilung der Öleinnahmen unsicher. Zudem stellen der nach wie vor ungelöste Darfur-Konflikt, die Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) innerhalb des Südens und die zahlreichen ethnischen und Ressourcenkonflikte eine große Gefahr auch für den Nord-Süd-Friedensprozess dar. Eine friedliche Lösung hängt nicht zuletzt vom Engagement der internationalen Staatenakteure ab, auch von Deutschland.
Die internationale wie die deutsche Sudanpolitik war in der Vergangenheit vor allem auf die Umsetzung des CPA und vorrangig deren militärische Komponente ausgerichtet.
Zivile Konfliktprävention, gewaltfreie Konfliktbearbeitung und nachhaltige Entwicklungsförderung als Beiträge zur Friedenskonsolidierung wurden hingegen weitgehend vernachlässigt.
Trotz mehrmaliger Ankündigung, sich stärker für den innersudanesischen Dialog und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien einzusetzen, hat die Bundesregierung bis heute keine konkreten Initiativen dafür entwickelt. Die Mittelkürzungen im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und der humanitären Hilfe für das Haushaltsjahr 2011 lassen befürchten, dass Maßnahmen der zivilen Krisenprävention, der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der humanitären Hilfe auch in der künftigen Sudanpolitik keine hervorgehobene Rolle spielen werden.
Mit dem Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat die Bundesregierung die Möglichkeit, wichtige Impulse für die zukünftige internationale Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten zu setzen. Deutschland wird im kommenden Juli sogar die Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat innehaben, in dem Monat, in dem das Friedensabkommen ausläuft und die Unabhängigkeit der Republik Südsudan in Kraft tritt. Mit einem umfassenden politischen Konzept für die zivile Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses könnte sie im VN-Sicherheitsrat für eine Neuausrichtung der internationalen Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten werben. Doch auch hier hat die Bundesregierung bislang keinerlei Initiative erkennen lassen.
Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob sich die Bundesregierung über bloße Ankündigungen hinaus für „eine friedliche, sichere und nachhaltige Entwicklung im gesamten Sudan“ (Länderkonzept Sudan) einsetzen wird und welche Rolle dabei Maßnahmen im Bereich der zivilen Krisenprävention, der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der nachhaltigen Entwicklung einnehmen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche politische Strategie zur Unterstützung des Nord-Süd-Friedensprozesses verfolgt die Bundesregierung für den Zeitraum zwischen dem Referendum vom Januar 2011 und dem Auslaufen des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement, CPA) am 9. Juli 2011?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung entwickelt und umgesetzt, bzw. welche plant sie, um den Nord-Süd-Friedensprozess bis zum 9. Juli 2011
a) im Bereich der Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration,
b) im Bereich der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbearbeitung,
c) im Bereich des Nord-Süd-Dialogs und vertrauensbildender Maßnahmen,
d) in weiteren nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Bereichen zu unterstützen (bitte jeweils unter Angabe der Art und Dauer der Maßnahme und des finanziellen Volumens)?
Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen den beiden sudanesischen Staaten für die Zeit nach dem Auslaufen des CPA?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen den beiden sudanesischen Staaten für die Zeit nach dem Auslaufen des CPA bislang umgesetzt, und welche sind im Rahmen einer langfristigen Strategie geplant
a) im Bereich der Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration,
b) im Bereich der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbearbeitung,
c) im Bereich des Nord-Süd-Dialogs und vertrauensbildender Maßnahmen,
d) in weiteren nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Bereichen (bitte jeweils unter Angabe der Art und Dauer der Maßnahme und des finanziellen Volumens)?
Welchen Stellenwert haben bei diesen Maßnahmen Projekte, die auf Friedensdialog und Versöhnung ausgerichtet sind, und in welchen Provinzen/ Distrikten will die Bundesregierung diese umsetzen (bitte unter Angabe der einzelnen Maßnahmen, der Projektlaufzeit und des finanziellen Volumens)?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder unterstützt bzw. plant sie, um den Nord-Süd-Dialog zu fördern
a) auf Regierungsebene,
b) auf kommunaler Ebene,
c) auf zivilgesellschaftlicher Ebene?
Welchen Stellenwert für den Nord-Süd-Friedensprozess haben nach Auffassung der Bundesregierung vertrauensbildende Maßnahmen, und hier insbesondere solche, die die Grenzregion zwischen dem Norden und dem Süden betreffen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für besonders geeignet, und unterstützt, fördert oder plant die Bundesregierung?
Welche politische Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Unterstützung des Friedensprozesses innerhalb des Südsudans, und welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, bzw. welche plant sie, um den Friedensprozess innerhalb des Südsudans zu unterstützen?
Welchen Stellenwert erhalten bei diesen Maßnahmen Projekte, die auf Friedensdialog und Versöhnung ausgerichtet sind, und welche regionalen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung (bitte unter Angabe der einzelnen Maßnahmen, der Projektlaufzeit und des finanziellen Volumens)?
Welche Projekte zur Unterstützung des Friedensprozesses innerhalb des Südsudans werden von deutschen, staatlichen Organisationen (etwa der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) durchgeführt, sind geplant oder bereits bewilligt (bitte unter Angabe der Projektlaufzeit, des finanziellen Volumens und des geografischen Schwerpunktes)?
Welche Projekte zur Unterstützung des Friedensprozesses innerhalb des Südsudans, die von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, bzw. geplant sind, werden aus öffentlichen Mitteln finanziert oder bezuschusst (bitte unter Angabe der Projektträger, der Projektlaufzeit, des finanziellen Volumens und des geografischen Schwerpunktes)?
Wie viele Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung im Südsudan wurden bislang gefördert, und wie viele dieser Projekte werden fortgeführt oder ausgebaut (bitte unter Angebe der Personalstärke, der Projektlaufzeit und des finanziellen Volumens)?
Anhand welcher Kriterien und Evaluierungen bewertet die Bundesregierung den Erfolg der geförderten Projekte, zu welchen Schlüssen ist sie für die bislang geförderten Projekte gekommen, und welche zusätzlichen Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung werden von der Bundesregierung künftig gefördert bzw. sollen gefördert werden?
Inwieweit werden die Erfahrungen und Einschätzungen der in den Projekten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bewertung von Projekten einbezogen, und wie wird die Expertise dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Projektplanung einbezogen?
Welche Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung im Nordsudan wurden bisher von der Bundesregierung finanziell oder anderweitig unterstützt, und welche weiteren Projekte hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung im Länderkonzept Sudan entwickelt und umgesetzt, bzw. welche sind geplant (bitte unter Angabe der Projektträger, der Projektlaufzeit, des finanziellen Volumens und des geografischen Schwerpunktes)?
Plant die Bundesregierung, nach der Beendigung des ded-Projekts des Zivilen Friedensdienstes im Südsudan im Dezember 2010, die GIZ oder andere Träger für ein weiteres Engagement in der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbearbeitung im Südsudan neu zu gewinnen?
a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wie wertet die Bundesregierung die Probleme bei der Personalrekrutierung für Projekte in der zivilen Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbearbeitung im Südsudan aus, und welche Maßnahmen plant sie, um die Gewinnung von geeigneten Friedensfachleuten zu erleichtern bzw. zu fördern?
Welchen Einfluss auf die Entscheidung über die Förderung von Projekten hat die Tatsache, dass Projekte im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung im Sudan aufgrund der infrastrukturellen Situation erheblich höhere Kosten verursachen als in vergleichbaren afrikanischen Nachbarländern?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Ankündigung, sich stärker im Bereich der Friedenskonsolidierung im Sudan zu engagieren, mit den für das Haushaltsjahr 2011 vorgenommenen Kürzungen im Bereich der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittelkürzungen das angekündigte stärkere Engagement nicht beeinträchtigen?
Welche Rolle spielte in der Vergangenheit und spielt in der Gegenwart der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen aus dem Länderkonzept Sudan?
a) Wann hat sich der Ressortkreis in den letzten zwölf Monaten mit der Situation im Sudan beschäftigt?
b) Wann wird sich der Ressortkreis in den nächsten Monaten mit der Situation im Sudan beschäftigen?
c) Welche konkreten Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen hat der Ressortkreis für die Arbeit der einzelnen Bundesministerien und für die Koordination dieser Maßnahmen getroffen, und wie viele davon wurden umgesetzt?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Prozess der Verfassungsreformen in Nord- und Südsudan ein, und wie will sie diesen unterstützen?
Hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung Programme für die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Nord- und Südsudan entwickelt und entsprechende Mittel bereitgestellt?
a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, in welcher Höhe, für welche konkreten Projekte, für welche Projektlaufzeiten, und in welchen Regionen?
Hat die Bundesregierung, wie in ihrem Länderkonzept angekündigt, das Programm zur Entwicklung des städtischen Wassersektors im Südsudan ausgebaut, bzw. plant sie dies zu tun?
a) Wenn nicht, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, wo, seit wann und für wie lange?
c) Mit welchem finanziellen und personellen Umfang?
d) Durch wen werden diese Programme durchgeführt?
e) Wie evaluiert die Bundesregierung das Programm?
Unterhält bzw. unterstützt die Bundesregierung, wie in ihrem Länderkonzept angeführt, derzeit Programme, welche Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft im Südsudan zum Ziel haben?
a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, wo, seit wann und für wie lange?
c) Mit welchem finanziellen und personellen Umfang?
d) Durch wen werden diese Programme durchgeführt?
e) Wie evaluiert die Bundesregierung die Programme?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von Deutschland und der EU mitfinanzierte Entwicklungsprojekte, die durch UNDP (United Nations Development Programme) im Südsudan durchgeführt werden, bzw. geplant sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die von UNDP durchgeführten Projekte im Hinblick auf
a) die Höhe der Personalkosten,
b) die Nachhaltigkeit der Projekte,
c) die Berücksichtigung des Prinzips Local Ownership,
d) den Erfolg der einzelnen Projekte?
Welche von Deutschland und der EU finanzierten und von UNDP durchgeführten Projekte der Not- und Übergangshilfe wurden bereits in auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Projekte überführt, und für welche ist dies geplant, für welche nicht (bitte unter Angabe der einzelnen Projekte und dem jeweiligen Charakter und Stand der Umsetzung)?
Welche Projekte der Not- und Übergangshilfe führt die Bundesregierung über welche Durchführungsorganisationen derzeit im gesamten Sudan durch, bzw. plant sie durchzuführen (bitte unter Angabe der Region, der Projektlaufzeit und des Finanzvolumens des jeweiligen Projektes)?
Wie plant die Bundesregierung das von ihr für dieses Jahr angekündigte stärkere Engagement im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Sudan in dem im Haushalt 2011 festgelegten Rahmen und darüber hinaus umzusetzen
a) für Projekte im Nordsudan,
b) für Projekte im Südsudan?
Welche konkreten Projekte hat die Bundesregierung hierfür bereits entwickelt und umgesetzt, und welche plant sie (bitte mit Angabe der jeweiligen Projekte, der Projektlaufzeit und des Finanzvolumens des jeweiligen Projektes)?
Anhand welcher Kriterien und Bedarfsanalyse wurden die jeweiligen Projekte entwickelt, bzw. befinden sich in Planung, und inwieweit wurde hierbei eine mögliche Verzahnung mit den Reintegrationsprogrammen des DDR-Prozesses berücksichtigt?
Welchen Stellenwert für den Nord-Süd-Friedensprozess haben nach Auffassung der Bundesregierung entwicklungspolitische Maßnahmen, die gezielt die Kooperation zwischen dem Norden und dem Süden fördern?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder unterstützt bzw. plant sie, um gezielt die Nord-Süd-Kooperation zu fördern
a) im Bereich der ländlichen Entwicklung,
b) im Bereich der Infrastruktur zwischen dem Norden und dem Süden des Landes,
c) im Bereich der wirtschaftlichen Kooperation,
d) in der Grenzregion zwischen dem Norden und dem Süden?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen ihres Sitzes im VN-Sicherheitsrat hinsichtlich der zukünftigen Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten, und welchen Stellenwert haben darin zivile (nichtpolizeiliche) und militärische Aspekte?
Hat die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat eigene Vorschläge für die zukünftige VN-Politik gegenüber den beiden sudanesischen Staaten eingebracht?
a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
In welcher Weise ist die Bundesregierung in die Entscheidungsprozesse über die zukünftige Sudan-Politik der Vereinten Nationen einbezogen?
In welchem Umfang hat nach Auffassung der Bundesregierung jede einzelne Komponente der VN-Mission UNMIS (United Nations Missions In Sudan) zur Umsetzung des CPA beigetragen bzw. nicht beigetragen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre Bewertung der VN-Mission (bitte unter Auflistung der einzelnen Komponenten und des jeweiligen Beitrags)?
Wie ist der derzeitige Diskussionsstand im VN-Sicherheitsrat hinsichtlich einer möglichen Folgemission von UNMIS, und welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?