BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Werk- und Leiharbeit in Atomkraftwerken in Deutschland

Angaben zur Ausstellung von Strahlenpässen, Verstöße gegen die Strahlenschutzverordnung, erhöhte Strahlenbelastung von Fremdbeschäftigten, durchschnittliche Strahlendosis, Anzahl der Leiharbeiter, erhöhtes Unfallrisiko, gesundheitliche Aufklärung, Kooperation von Betreibern kerntechnischer Anlagen und auf kerntechnische Anlagen spezialisierten Leiharbeitsfirmen<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/573805. 05. 2011

Werk- und Leiharbeit in Atomkraftwerken in Deutschland

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Dorothee Menzner, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Harald Koch, Ralph Lenkert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Richard Pitterle, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Axel Troost, Sahra Wagenknecht, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie in französischen Atomkraftwerken arbeiten auch in deutschen Atomkraftanlagen Leiharbeitsbeschäftigte. Wie der Presse zu entnehmen war, hat der Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten in Frankreich System (Frankfurter Rundschau vom 4. April 2011). Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten ziehen bis zu 30 000 von ihnen von Atomkraftwerk zu Atomkraftwerk. Sie sind im Vergleich zu den Stammbeschäftigten schlechter bezahlt, sie haben weniger Rechte und in der Regel eine schlechtere Ausbildung. Gleichzeitig werden sie für die am meisten belastendenden und gesundheitsgefährdenden Arbeiten herangezogen. Nach Berechnungen des Französischen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung „Inserm“, welches die Arbeitsbedingungen in Atomanlagen untersucht, bekommen Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter in französischen Atomkraftwerken circa 80 Prozent der Strahlendosen ab (FOCUS vom 14. April 2011).

Laut der Wochenzeitung „der Freitag“ vom 26. April 2011 werden Werkvertrags- oder Leiharbeitsbeschäftigte auch in Deutschland systematisch für Tätigkeiten mit höherer Strahlenbelastung eingesetzt. Auch sie verdienen nach den gültigen Leiharbeitstarifen deutlich weniger als Stammbeschäftigte. Nach einem Bericht des Otto Hug Strahleninstituts Medizinische Hilfsmaßnahmen e. V. München (Bericht 21-22, 2000) lag die Strahlendosis der Fremdbeschäftigten zwischen 1980 und 1996 zu 70 Prozent über der des Stammpersonals. Wenn die Werk- und Leiharbeitsbeschäftigten ihre maximale Strahlendosis erreichen, bekommen sie ein Beschäftigungsverbot. Aufgrund der Flexibilität der Leiharbeit werden sie dann gegen andere Beschäftigte ausgetauscht.

In Deutschland regelt die Strahlenschutzverordnung seit 2005 die vorgeschriebenen Verfahren für Strahlenpässe. Nach dem aktuellen Bericht des Strahlenschutzregisters aus dem Jahr 2008 haben etwa 65 000 Personen die Berechtigung, als sogenanntes Fremdpersonal (darunter Festangestellte, Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmer und Werkvertragsarbeitnehmerinnen/ Werkvertragsarbeitnehmer) in den Kontrollbereichen fremder Betriebsstätten zu arbeiten, wo sie zum Beispiel Reinigungs-, Handwerks-, Montage- wie auch hochspezialisierte Tätigkeiten (zum Beispiel in Atomkraftwerken während der Revision) verrichten. Diese Personen müssen im Besitz eines gültigen Strahlenpasses sein, der von den dafür autorisierten Registrierungsbehörden der Bundesländer ausgestellt wird. Die Ausgabe dieser Strahlenpässe und die damit verbundenen amtlichen Vorgänge werden im Strahlenschutzregister (SSR) zentral erfasst.

Im letzten Bericht des Strahlenschutzregisters von 2008 (und in dem von 2007 ebenfalls) wird jedoch ausgeführt, das Strahlenschutzregister habe „keine Rechtsgrundlage, ein personenbezogenes Kennzeichen zu verwenden, welches eine Person eindeutig und dauerhaft identifiziert“. Weiterhin jedoch verbleibt es bei der Anforderung, die jeweiligen Dosiswerte den entsprechenden Personen bzw. Strahlenpassinhabern zweifelsfrei und eindeutig zuzuordnen. Hierzu stellt das deutsche Strahlenschutzregister fest, „dass sich das deutsche Register in drei wesentlichen Merkmalen von denen anderer Länder unterscheidet: Deutschland hat ● mit Abstand die meisten beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, ● zahlreiche, unabhängig voneinander arbeitende behördlich bestimmte Messstellen, ● sehr strenge datenschutzrechtliche Beschränkungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

Aufgrund der ungenügenden internationalen Abstimmung der Strahlenschutzregister ist zu befürchten, dass Beschäftigte europaweit mehrere Strahlenpässe führen können, ohne dass die jeweilig zuständige Behörde eines Landes Kenntnis davon hat. Berichte über Leiharbeit auch in deutschen Atomkraftwerken lassen Sicherheitsmängel durch schlechte Arbeitsbedingungen und unzureichende Ausbildung im Vergleich zu Festangestellten befürchten. Insbesondere während der Revisionszeiten werden viele Leih- und Hilfsarbeiterinnen/ Hilfsarbeiter unter hoher Arbeitsverdichtung in gesundheitsgefährdenden und sicherheitsrelevanten Tätigkeiten eingesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hat sich die Zahl der Strahlenpässe seit 1980 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren), und wie erklärt sich die Bundesregierung den explosionsartigen Anstieg der Zahl der Strahlenpässe?

2

Gab es im Jahr 2010 und in den vorangegangen Jahren seit dem Jahr 2005 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen den § 15 der Strahlenschutzverordnung?

Falls ja, wie viele Verstöße/Ordnungswidrigkeiten waren das insgesamt, und wie viele jeweils in den Jahren 2005 bis 2010?

3

Sind seit dem Jahr 2005 Strahlenpässe für nichtdeutsche Arbeitnehmer mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. ausgestellt worden, und wie groß ist die Anzahl (falls diese Daten nicht erhoben werden, bitte begründen, warum nicht)?

4

Gab es Anträge auf Anerkennung von Strahlenpässen aus anderen EU-Ländern bzw. aus anderen Ländern, und wenn ja, wie viele (falls diese Daten nicht erhoben werden, bitte begründen, warum nicht)?

5

Wie viele Arbeitnehmer mit Strahlenpässen anderer Länder sind in kerntechnischen Anlagen in Deutschland aktuell tätig?

6

Wie wird die Strahlendosis von Beschäftigten dokumentiert, die in strahlenschutzrelevanten Einrichtungen in mehreren Staaten arbeiten?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Beschäftigte, die mit einem Strahlenschutzpass in Deutschland tätig sind und gleichzeitig in mehreren Staaten unter Strahlung arbeiten, nicht über den empfohlenen Maximalwert hinaus der Strahlung ausgesetzt sind?

8

Gab es Beschäftigungsverbote für Beschäftigte mit Strahlenpässen aufgrund der nachgewiesenen Umgehung der Strahlenpässe durch Mehrfachpässe, bzw. Registrierung in verschiedenen Ländern?

Wenn ja, wie viele und mit Pässen welcher Ländern (bitte aufgeschlüsselt nach den letzten zehn Jahren)?

9

Hält die Bundesregierung das derzeitige Verfahren der Strahlungsdokumentation mittels des Strahlenschutzpasses für ausreichend?

Wenn ja, bitte begründen?

Wenn nein, welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig?

10

Welche Tätigkeitsfelder werden in kerntechnischen Anlagen unterschieden und welche Gefährdungsstufen bezüglich Gesundheitsgefährdung und Strahlendosen können diesen zugeordnet werden (bitte unter anderem die Daten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH berücksichtigen)?

11

Welchen Kollektivdosen sind die Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Fremd- und Stammpersonal, in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern in kerntechnischen Anlagen in den letzten zehn Jahren ausgesetzt worden (bitte, wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Jahren und unter anderem die Daten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH berücksichtigen)?

12

Gibt es Tätigkeitsfelder in kerntechnischen Anlagen, die mit besonders hoher Strahlenexposition einhergehen und die in den letzten zehn Jahren überwiegend von Fremdfirmen ausgeführt wurden?

Wenn ja, welche sind das (bitte u. a. die Daten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH berücksichtigen)?

13

Ist der Bundesregierung der Bericht des Otto Hug Strahleninstituts Medizinische Hilfsmaßnahmen e. V. München (Bericht 21-22 (2000) „Strahlengefahr für Mensch und Umwelt“) bekannt, wonach die Fremdbegschaft im Vergleich zur Stammbelegschaft in Atomkraftwerken einer um in etwa 70 Prozent höheren Strahlenbelastung ausgesetzt sind?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

b) Sind der Bundesregierung aktuelle Studien bekannt, die diese Thematik der erhöhten Strahlenbelastung von Fremdbeschäftigten im Vergleich zu Stammbeschäftigten untersuchen, und wenn ja, welche, und zu welchen Schlussfolgerungen kommt die Bundesregierung aus der Kenntnis dieser Studien?

14

Wie hoch ist die Zahl der beruflich Strahlenbelasteten in deutschen Atomkraftwerken aufgeschlüsselt nach Stamm- und Fremdpersonal, und wie hoch ist unter dem Fremdpersonal der absolute und prozentuale Anteil der Leiharbeitsbeschäftigten aufgeschlüsselt nach Jahren von 1980 bis heute (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Druckwasser- und Siedewasserreaktoren und insgesamt)?

15

Wie hoch ist die durchschnittliche Strahlendosis in deutschen Atomkraftwerken in mSv/Jahr aufgeschlüsselt nach Stamm- und Fremdpersonal, und wie hoch ist die Dosis im Anteil der Leiharbeitsbeschäftigten aufgeschlüsselt nach Jahren von 1980 bis heute (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Druckwasser- und Siedewasserreaktoren und insgesamt)?

16

In welchem Umfang werden zum Betrieb von kerntechnischen Anlagen Werkarbeiterinnen/Werkarbeiter und Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter oder befristet Beschäftigte und in welchem Umfang Stammbeschäftigte eingesetzt (bitte seit 1980 aufgeschlüsselt nach Jahren, in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und wenn möglich für alle angegebenen Beschäftigungsformen getrennt aufgelistet)?

17

In welchem Umfang werden für Reinigungs- und Reparaturarbeiten in kerntechnischen Anlagen sowie während Revisionen in Atomkraftwerken Werkarbeiterinnen/Werkarbeiter und Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter oder befristet Beschäftigte und in welchem Umfang Stammbeschäftigte eingesetzt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und wenn möglich für alle angegebenen Beschäftigungsformen getrennt auflisten)?

18

a) Gibt es ein Programm für ein Gesundheitsmonitoring, ähnlich dem Programm in der Schachtanlage Asse, auch für andere kerntechnische Anlagen in Deutschland, um der Betreiberverantwortung für die Beschäftigten in kerntechnischen Anlagen gerecht zu werden?

Wenn ja, gelten diese Programme nur für die Stammbeschäftigten oder auch für Fremdbeschäftigte in kerntechnischen Anlagen?

b) Befürwortet die Bundesregierung die Einführung eines Gesundheitsmonitorings, ähnlich dem Programm in der Schachtanlage Asse, auch für andere kerntechnische Anlagen in Deutschland (bitte begründen)?

Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung ebenfalls die Einbeziehung aller in kerntechnischen Anlagen arbeitenden Fremd- wie Stammbeschäftigten?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgte Verkürzung der Wartungs- und Revisionszeit in deutschen Atomkraftwerken bezüglich des in Kauf genommenen verringerten Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten und der verringerten Zeit für Kontrollen?

20

Wie und in welchem Ausmaß wird die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in Atomkraftwerken und im Speziellen während der Revisionszeiten kontrolliert?

21

Welche Verstöße gab es gegen Arbeitsschutzvorschriften im Zeitraum von 2000 bis 2011 in deutschen Atomkraftwerken (bitte tabellarisch aufführen nach Art der Verstöße, Jahr und Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer)?

22

Welche Strafen wurden wegen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften verhängt (bitte tabellarisch aufführen nach Art der Verstöße, Jahr, Strafmaß und Zahl der betroffenen Firmen und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung von Manfred Lang, Pressestelle RWE Power AG Zentrale, nach der auch die fünf deutschen Atomkraftwerke der RWE AG Mitarbeiter der Firma AREVA NP GmbH anforderten, die wiederum Subangestellte und Leiharbeiter sein könnten (Frankfurter Rundschau vom 4. April 2011)?

a) Sieht die Bundesregierung im Einsatz von Leiharbeitern und Werkvertragsbeschäftigten eine Gefährdung der Sicherheit deutscher Atomkraftwerke, Atommülllager sowie Atomforschungseinrichtungen, wenn diese schlechter bezahlt und ausgebildet sind als Stammbeschäftigte?

b) Wie wird sichergestellt und dokumentiert, dass das Qualifikationsniveau von Fremdbeschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen kerntechnischer Anlagen den jeweiligen Anforderungen entspricht?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeiterinnen/ Leiharbeiter in Atomkraftwerken im Hinblick auf das durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachgewiesene erhöhte Unfallrisiko, welches Leiharbeitsbeschäftigte im Vergleich zu Stammbeschäftigten durch die häufig wechselnden Arbeitsstätten und Tätigkeiten und die einhergehende höhere psychische Belastung haben?

24

Wie hat sich die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten in Atomkraftwerken sowie in Atommülllagern und Atomforschungseinrichtungen seit 1980 in Deutschland entwickelt (bitte wenn möglich getrennt nach den oben genannten Einrichtungen angeben, falls nicht vorhanden bitte Zahlen für den übergeordneten Wirtschaftsbereich nennen)?

a) Wie viele davon arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen?

b) Wie viele von den oben genannten Beschäftigten besitzen einen Strahlenpass?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Strahlenbelastung von Leiharbeitsbeschäftigten in deutschen Atomkraftwerken?

d) Wurden in deutschen Atomkraftwerken Leiharbeiter für Sicherheitskontrollen eingesetzt? Wenn ja, wie viele, und an welchen Standorten?

e) Kommen beim Brennelementeaustausch in deutschen Atomkraftwerken Leiharbeiter zum Einsatz? Wenn ja, an welchen Standorten?

f) Sind Maßnahmen der regelmäßigen Weiterbildung der Betreiber für in deutschen Atomkraftwerken tätige Leiharbeiter zugänglich? Wenn nein, wird die Weiterbildung durch die Verleihfirmen sichergestellt? Wenn ja, wie, und in welchem Umfang, und nach welchen Standards?

25

Wie werden Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter, die in deutschen Atomkraftwerken tätig sind, über die möglichen gesundheitlichen Gefahren aufgeklärt?

a) Wie werden mögliche Spätschäden bei in Atomkraftwerken tätigen Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter erfasst?

b) Wie werden in Atomkraftwerken tätige Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter auf mögliche Krisensituationen vorbereitet?

26

Wurden in deutschen Atomkraftwerken seit 2003 dauerhaft (also nicht nur zu Wartungs- und Revisions- und Dekontaminationsarbeiten) Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter eingesetzt?

Wenn ja, wie viele pro Jahr, und in welchen Bereichen?

27

Wie viele Firmen haben eine Genehmigung nach § 15 der Strahlenschutzverordnung?

28

Welche und wie viele Firmen haben eine Genehmigung nach § 15 der Strahlenschutzverordnung und gleichzeitig eine Genehmigung zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, und wenn bekannt, seit wann?

29

Wie viele Beschäftigte arbeiten in Leiharbeitsfirmen die gleichzeitig über eine Genehmigung nach § 15 der Strahlenschutzverordnung verfügen?

30

Welche der Betreiber von kerntechnischen Anlagen in Deutschland a) unterhalten eigene Leiharbeitsfirmen, b) haben zusammen mit anderen Personaldienstleistern eine gemeinsame Leiharbeitsfirma gegründet oder c) unterhalten mit Leiharbeitsfirmen spezielle Kooperationen zwecks der Arbeitnehmerüberlassung für kerntechnische Anlagen (bitte auch Namen der entsprechenden Tochterfirma, des Gemeinschaftsunternehmens oder der Kooperation nennen)?

31

Welches sind die zehn größten Leiharbeitsfirmen, die sich auf die Arbeitnehmerüberlassung für kerntechnische Anlagen spezialisiert haben, auf der Basis welcher Tarifverträge arbeiten diese Firmen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Arbeit?

32

Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit zugelassenen Leiharbeitsfirmen, die Arbeitnehmerüberlassung in kerntechnischen Anlagen betreiben? Wie viele Beschäftigte haben diese Firmen, und nach welchen Tarifverträgen werden die Leiharbeitskräfte bezahlt?

33

Welche Betreiber von kerntechnischen Anlagen befinden sich a) im direkten Staatsbesitz oder b) haben staatliche Beteiligungen?

34

Welche der in Frage 33a und 33b erfragten Betreiber von kerntechnischen Anlagen beschäftigen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter (bitte jeweils die Zahl der Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter, ihren Anteil an der gesamten Belegschaft, ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen gegenüber den Festangestellten sowie tarifvertragliche Bedingungen nennen)?

Berlin, den 4. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen