Regelungen zur Genehmigung des Auszugs von Jugendlichen unter 25 Jahren im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. April 2006 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur noch Leistungen für Miete und Heizung einer eigenen Wohnung, wenn der zuständige Verwaltungsträger dem Auszug aus der elterlichen Wohnung zugestimmt hat (Ergänzung des SGB II vom 17. Februar 2006, § 22 Abs. 2 durch den Absatz 2a).
Die Zustimmung wird jedoch nur unter der Bedingung gewährt, dass der Betroffene aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“ vorliegt. Bei den aufgeführten Gründen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Werden die im § 22 Abs. 2a Satz 2 SGB II aufgeführten Ausnahmegründe durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales genauer bestimmt, um damit den ARGEn oder Optionskommunen feste Vorgaben zu geben, damit die Klärung nicht von den Sozialgerichten geleistet werden muss?
Wie viele Anträge auf Leistungen für eine eigene Unterkunft und Heizung von Personen unter 25 Jahren wurden seit der gesetzlichen Neuregelung gestellt?
Wie viele wurden positiv entschieden, wie viele abgelehnt?
Wie verteilten sich die Zustimmungen auf die im Gesetz genannten drei Bedingungen?
Wie nahe ist die Bundesregierung ihrem Einsparziel in 2006 (mit der Einschränkung des Erstwohnungsbezugs von unter 25-Jährigen 20 Mio. Euro einzusparen) nach jetzigem Erkenntnisstand gekommen bzw. wird sie kommen?
Hält die Bundesregierung aufgrund der bisherigen Erfahrungen an ihrer Zielstellung fest, mit der Einschränkung des Erstwohnungsbezugs von unter 25-Jährigen 2007 40 Mio. Euro, 2008 50 Mio. Euro und 2009 60 Mio. Euro einzusparen (laut Bundestagsdrucksache 16/688)?