Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter sozialer Aspekte im Bereich der Behindertenpolitik, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bunderegierung ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung, und welche dieser Landesgleichstellungsgesetze wurden nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 beschlossen bzw. novelliert?
In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hauptbzw. ehrenamtliche Behindertenbeauftragte bei den Landesregierungen sowie Landesbehindertenbeiräte?
Bei wem sind sie angebunden?
Wie viele Personen hatten in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 ein steuerpflichtiges Einkommen von über 100 000 Euro, wie viele davon sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent (Bundesrepublik Deutschland gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?
Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010 Leistungen nach dem Zweiten, Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, und wie viele davon haben einen GdB ab 50 Prozent (Bundesrepublik Deutschland gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Leistungsart)?
Wie hoch ist die absolute Anzahl der vom Armutsrisiko Betroffenen und die Armutsrisikoquote (gemäß EU Standard: 60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue Äquivalenzskala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD, mit imputierten Einkommensvorteilen, z. B. für Haushalte in subventionierten Wohnungen oder in selbst genutztem Wohneigentum, bestimmen; wo dies nicht oder nur teilweise geschieht, bitte ausdrücklich kennzeichnen) in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern nach EU-SILC (Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen), SOEP (Sozio-oekonomisches Panel), EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) und Mikrozenzus in den einzelnen Jahren 2005 bis 2010, und wie hoch ist die absolute Anzahl der vom Armutsrisiko Betroffenen und die Armutsrisikoquote bei Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in genannten Jahren und bei genannten Datenbasen (generell nach Geschlecht unterteilt, die Quote für Menschen mit Behinderung bezogen auf alle Personen und auf Menschen mit Behinderung)?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Behinderung und Armut bzw. Armutsrisiko?
Welche Strategien und Maßnahmen gibt es durch die Bundesregierung und nach deren Kenntnis in den einzelnen Ländern, um das Risiko für Betroffene und Angehörige zu minimieren bzw. auszuschließen, infolge einer Behinderung zu verarmen?
Wie hat sich die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt von 2005 bis 2010 entwickelt (nach Geschlecht, prozentual zur Anzahl Schwerbehinderter und zur Anzahl offiziell registrierter Arbeitsloser gesamt)?
Wie hat sich der Anteil von beschäftigten Schwerbehinderten in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt von 2000 bis 2010 entwickelt (nach Geschlecht, prozentual zur Anzahl Schwerbehinderter und zur Anzahl abhängig Beschäftigter, bitte getrennt nach Teilzeit und Vollzeit, befristet und unbefristet, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Werkstätten für behinderte Menschen – WfbM, Beschäftigte in sonstigen Maßnahmen, wie Weiterbildung, „Ein-Euro-Jobs“, Leiharbeiterfirmen usw.)?
Wie hoch sind derzeit die jährlichen Eingliederungsleistungen in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt pro schwerbehinderten Beschäftigten?
Wie viele Plätze in WfbM sind in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt vorhanden (nach Geschlecht aufgeschlüsselt und nach den Jahren 2000, 2005, 2010)?
Wie viele Schwerbehinderte sind in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt in Integrationsprojekten, Integrationsbetrieben und Integrationsabteilungen tätig (nach Geschlecht aufgeschlüsselt und nach den Jahren 2000, 2005, 2010)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch in den einzelnen Bundesländern gegenwärtig das Landesblindengeld ist (wenn ja, bitte die jeweilige Höhe nennen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern für weitere Behindertengruppen derzeit ein Nachteilsausgleich in welcher Höhe gezahlt wird (wenn ja, bitte detailliert nennen)?
Wie viele Schwerbehinderte nutzen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern das persönliche Budget (absolut, prozentual zur Anzahl Schwerbehinderter, durchschnittliche sowie geringste und höchste Höhe des persönlichen Budgets)?
Wie hoch waren zwischen 2000 und 2010 die jährlichen Ausgaben für Wohnprojekte sowie für den Umbau zu barrierefreiem Wohnraum in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, und wie hat sich der Anteil barrierefreier Wohnungen von 2000 bis 2010 entwickelt?
Wie hoch sollte nach Auffassung der Bundesregierung mindestens der Anteil barrierefreier Wohnungen am Gesamtbestand sein, und welche Strategien und Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung, um den Anteil an barrierefreien Wohnungen in diesem Sinne kurz- und mittelfristig zu erhöhen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ihre statistische Aussagefähigkeit für Menschen mit Behinderung, die nicht schwerbehindert sind (also mit einem anerkannten GdB unter 50 Prozent), zu verbessern?