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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ernennung der Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation

Kriterien für die Benennung, geforderte und aktuell vertretene Fachgebiete, Neubesetzung durch Änderungen im Fächerspektrum, regulärer Turnus der Mitgliedschaft und Gründe für abweichenden Turnus der ausscheidenden Wissenschaftlerinnen im Vergleich zu den verbleibenden männlichen Gründungsmitgliedern, Vorgaben und Richtlinien der Geschlechterquotierung, Vereinheitlichung der Laufzeit der Mitgliedschaft<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

01.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag17/582813. 05. 2011

Ernennung der Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2007 berät die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) die Bundesregierung. Ihre Gutachten stellen eine wichtige inhaltliche Quelle der Regierungsarbeit in diesem Bereich dar und bilden die Grundlage für den zweijährlichen Regierungsbericht Forschung und Innovation. Die Kommission setzt sich aus sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen. Diese werden von der Bundesregierung berufen. Am 30. März 2011 hat die Bundesregierung mit Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner und Prof. Dr. Monika Schnitzer zwei neue Mitglieder der Kommission bestellt, die am 1. Mai 2011 ihre Mitgliedschaft antreten.

Mit Prof. Jutta Allmendinger, Ph. D. und Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner scheiden zwei Wissenschaftlerinnen nach Angaben der Kommission „turnusgemäß“ aus. Die übrigen vier Wissenschaftler bleiben in Funktion, darunter mit Prof. Dietmar Harhoff, Ph. D. und Prof. em. Dr. Joachim Luther auch zwei Gründungsmitglieder.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Nach welchen Kriterien benennt die Bundesregierung die Mitglieder der EFI?

2

Welche Fachgebiete sollen die Mitglieder der EFI abdecken?

3

Welche Fachgebiete werden derzeit durch die Mitglieder der EFI abgedeckt?

4

Gab es in jüngster Zeit eine Veränderung des fachlichen Spektrums, die eine Neubesetzung notwendig gemacht hat?

Wenn ja, in welche Richtung?

5

Welcher Turnus ist für die Mitgliedschaft in der EFI regulär vorgesehen?

6

Welche Gründe führen dazu, dass der Turnus für die beiden nun ausscheidenden weiblichen Mitglieder der EFI anders gehandhabt wird als für die beiden männlichen Gründungsmitglieder?

7

Gibt es Vorgaben und/oder Richtlinien für die Geschlechterquotierung der Expertenkommission?

8

Soll zukünftig eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Laufzeit der Mitgliedschaft in der Expertenkommission zur Anwendung kommen?

Wenn nein, wie soll dies zukünftig gehandhabt werden?

Berlin, den 13. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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