Das Instrument für Stabilität der Europäischen Union und hieraus finanzierte sicherheitspolitische Maßnahmen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Instrument für Stabilität (IfS) ist inhaltlich und institutionell an der vermeintlichen Schnittstelle zwischen Entwicklungspolitik und Sicherheitspolitik angesiedelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität, mit der das Instrument eingerichtet wurde, bezieht sich entsprechend auf die Schlussfolgerungen des Rates vom November 2004, wonach „Frieden, Sicherheit und Stabilität … unerlässliche Elemente für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Bekämpfung der Armut“ seien. Das Instrument für Stabilität beschränkt sich jedoch auf die vermeintlich sicherheitspolitischen Vorbedingungen für Entwicklung und soll in dieser Hinsicht „die humanitäre Hilfe und die langfristigen Kooperationsinstrumente“ der EU „ergänzen“. Dabei soll es die „Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie der Politik der Inneren Sicherheit innerhalb der EU unterstützen und die durch das IfS finanzierten Maßnahmen „müssen mit ihnen vereinbar sein und dürfen sie nicht beeinträchtigen“. Zugleich soll das IfS der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen. Mögliche Zielkonflikte zwischen den außenpolitischen, innenpolitischen und sicherheitspolitischen Zielen der EU einerseits, die unter anderem einen billigen Zugang zu Rohstoffen und eine strikte Kontrolle der Migration beinhalten, und der erklärten entwicklungspolitischen Zielsetzung andererseits finden dabei keine Berücksichtigung.
Konkret gefördert werden sollen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 Maßnahmen im Krisenfall bzw. dessen unmittelbaren Vorfeld, um die jeweilige Regierung zu stabilisieren und ihre Reaktionsfähigkeit zu erhöhen oder Maßnahmen „im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen“, die dem „Aufbau von Kapazitäten“ dienen, „um spezifische globale und transregionale Bedrohungen mit destabilisierender Wirkung zu bewältigen“. Die in der Verordnung enthaltene Auflistung möglicher Maßnahmen, die jedoch keinesfalls erschöpfend ist und auch die Möglichkeit zusätzlicher, außerordentlicher „Hilfsmaßnahmen“ einräumt, umfasst ein breites Spektrum an Handlungsoptionen von Infrastrukturmaßnahmen bis hin zur Unterstützung beim Polizeiaufbau und der Restrukturierung der Streitkräfte, um befreundete Regime zu stärken oder nach Krisen den Staatsaufbau zu unterstützen. Dabei wird explizit festgehalten, dass Mittel aus dem IfS auch dann ausbezahlt werden können, wenn die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden, unter internem oder externen Druck stehenden Regimen, aufgrund von Klauseln in internationalen Abkommen – beispielsweise aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen – ausgesetzt ist. Die Mittel können sowohl als Budgethilfen oder Sachleistungen zur Deckung von Betriebskosten oder als Finanzierung von Programmen an die Regierung oder einzelne Gebietskörperschaften, an Europäische Agenturen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und internationale Organisationen und selbst an privatwirtschaftliche Unternehmen ausbezahlt werden, soweit „sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung leisten“. Somit bietet das IfS ein flexibles Instrument, um instabile Staaten oder Regime im Krisenfall jeweils entsprechend den außenpolitischen, innenpolitischen und sicherheitspolitischen Zielen der EU zu stabilisieren.
Die hierfür nötige Flexibilität wird vor allem durch „außerordentliche Hilfsmaßnahmen“ und „Interimsprogramme“ sowie „Sondermaßnahmen“ gewährleistet. Von den über 2 Mrd. Euro, mit denen das Instrument für Stabilität für den Zeitraum 2007 bis 2013 ausgestattet wurde, sind mindestens 72 Prozent (1,48 Mrd. Euro) für solche kurzfristigen Maßnahmen vorgesehen.
Während durch Mehrländerstrategiepapiere, thematische Strategiepapiere und die Mehrjahresrichtprogramme für den kleineren Teil der längerfristigen Maßnahmen eine gewisse Transparenz gewährleistet ist, ist die kurzfristige Mittelallokation aus dem IfS öffentlich nicht nachvollziehbar. Die Homepage des Europäischen Auswärtigen Dienstes weist bislang kein einziges aus dem IfS finanziertes Projekt konkret aus (http://eeas.europa.eu/ifs/projects/index_en.htm). Ein Jahresbericht über die Mittelverwendung im Jahr 2009 erschien im September 2010. Er unterstreicht bereits durch eine angefügte Karte einen geographischen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von kurzfristig aus dem IfS bereitgestellten Mitteln und Missionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Demnach wurden knapp 25 Prozent der Krisenreaktionsmittel aus dem IfS für Projekte in Sub-Sahara-Afrika, knapp 20 Prozent für Projekte in Asien und dem Pazifik, 17,5 Prozent für Projekte in Nordafrika und dem Nahen und Mittleren Osten sowie knapp 15 Prozent für Projekte in Osteuropa und auf dem westlichen Balkan bereitgestellt. Mit den umfangreichsten Mittelaufwendungen wurden 2009 nach Georgien (über 30 Mio. Euro) mit den palästinensischen Autonomiegebieten (27,5 Mio. Euro), dem Kosovo (25 Mio. Euro), der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und dem Tschad (je etwa 15 Mio. Euro) jeweils Regime unterstützt, die zugleich durch GASP-Missionen stabilisiert wurden. In den palästinensischen Autonomiegebieten finden wie im Kosovo umfangreiche „Rechtsstaatsmissionen“ statt, in deren Rahmen in enger Zusammenarbeit mit internationalen Streitkräften unter Bedingungen, die einer militärischen Besatzung ähneln, Polizeikräfte aufgebaut werden. Die Präsidenten des Tschad und der DRC hatten zuvor ergänzend zum Polizeiaufbau auch militärischen EU-Missionen zugestimmt und diese zur Schwächung der Opposition instrumentalisieren können. In Georgien konnten die Mittel aus dem IfS von der Regierung Micheil Saakaschwili zum raschen Wiederaufbau genutzt werden, nachdem diese innenpolitisch aufgrund des Krieges vom August 2008 unter massiven Druck geraten war. Ebenfalls aus dem Instrument für Stabilität finanziert die Europäische Union die demokratisch nicht legitimierte Übergangsregierung Somalias (TFG), die zu ihrer Unterstützung im Land befindliche Mission der Afrikanischen Union AMISOM sowie die kenianische Justiz, die sich bereit erklärt hatte, Piraterieverdächtigen, die im Rahmen der EU-Mission Atalanta festgesetzt wurden, den Prozess zu machen. Somit erscheint das IfS als inoffizielles Budget, welches die Haushaltsmittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, die 2007 bis 2013 im Durchschnitt jährlich lediglich 250 Mio. Euro umfassten und explizit auf nicht-militärische Ausgaben beschränkt war, beträchtlich erweitert.
Auch die aktuelle Praxis zur Bereitstellung kurzfristiger Mittel aus dem IfS deutet darauf hin, dass sie sehr viel stärker wirtschafts- und sicherheitspolitischen Interessen und der Stabilisierung kooperationswilliger Regime ganz ungeachtet der Menschenrechtslage im jeweiligen Land dient, als entwicklungspolitischen Zielsetzungen. So wurden der Regierung Alassane Ouattara in Côte d’Ivoire kurz vor der Offensive der FRCI, bei der tausende Menschen umkamen und es zu zahlreichen Massakern an der unbewaffneten Zivilbevölkerung kam, 1 Mio. Euro aus dem IfS zugesagt. 2 Mio. Euro wurden erneut für die DRC bereitgestellt, um einen „sicheren“ Ablauf der für November 2011 geplanten Wahlen zu unterstützen, obwohl die Regierung Joseph Kabila mit massiver Repression versucht, die Oppositionskandidaten auszuschalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Woher stammen die Mittel des IfS, und wer entscheidet auf welcher rechtlichen Grundlage über deren Verwendung?
Wann und wie werden der Deutsche Bundestag und das Europäische Parlament über die Bereitstellung von Mitteln aus dem IfS informiert?
Welcher Anteil der Mittel des IfS stammt aus dem Bundeshaushalt, und welcher Anteil hieran stammt aus in Deutschland erhobenen Steuermitteln?
Welcher Anteil der bislang aus dem IfS bereitgestellten Mittel wurde von der Europäischen Kommission gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Beiträge zur Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) ausgewiesen, und welche Anteile der bislang aus dem IfS bereitgestellten Mittel hält die Bundesregierung für nach den OECD-Kriterien anrechnungsfähig?
Wie hoch ist der Anteil von Maßnahmen der sogenannten zivil-militärischen Zusammenarbeit innerhalb der aus dem IfS bereitgestellten Mittel (bitte prozentual und absolut ausweisen)?
Wie hoch ist der prozentuale und in absoluten Zahlen ausgedrückte Anteil von solchen zivil-militärischen Maßnahmen, der als Entwicklungshilfe im Rahmen der ODA-Quote ausgewiesen wird?
Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen der Justiz (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?
Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen, Ausbildung oder Überwachung der Polizei (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?
Welche Länder erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS für Reformen der Streitkräfte (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?
Welche internationalen oder Regionalorganisationen erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS, die in Zusammenhang mit Militäreinsätzen der UN oder der Afrikanischen Union (AU) standen (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?
Welche Länder und welche Regionalorganisationen erhielten bislang (auch über Dritte, Internationale Organisationen oder Treuhandfonds) Mittel aus dem IfS, die der Ausbildung oder Fortbildung von Soldaten oder Polizisten dienten (bitte nach Jahren und Summen aufgelistet)?
Welche privatwirtschaftlichen Unternehmen wurden bislang für ihre Lieferungen und Leistungen aus dem IfS bezahlt (bitte nach Jahren, Zielland, Umfang der Zahlungen und Zweck auflisten)?
Welche Internationalen Organisationen und NGOs erhielten bislang Zahlungen aus dem IfS (bitte nach Jahren, Umfang der Zahlungen und Zweck auflisten)?
Zu welchen Anteilen flossen bislang Gelder aus dem IfS an zivilgesellschaftliche Organisationen und an regierungsamtliche Stellen in den Empfängerländern?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Mali ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Mauretanien ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Niger ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Äthiopien ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Somalia ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Tschad ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in der Demokratischen Republik Kongo ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Simbabwe ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Côte d’Ivoire ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Georgien ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Belarus ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Tunesien ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Summen wurden bislang aus dem IfS jeweils an
a) regierungsamtliche Stellen,
b) an Internationale Organisationen und
c) an zivilgesellschaftliche Organisationen in Ägypten ausbezahlt (bitte nach Jahren auflisten)?
Standen die aus dem IfS für Tschad bereitgestellten Mittel nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der Zustimmung der Regierung Idriss Itno Déby zur Durchführung eines EU-Militäreinsatzes im Osten des Tschad?
Standen die aus dem IfS für Kenia bereitgestellten Mittel nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung in einem Zusammenhang mit der Zustimmung der Regierung zur juristischen Verfolgung mutmaßlicher Piraten, die im Rahmen der EU-Militärmission Atalanta festgesetzt wurden?
Welche Nachweise über die Verwendung der aus dem IfS bereitgestellten Gelder an die Regierungen des Tschad, der DRC, Somalias, der Côte d’Ivoire und Georgien liegen der Bundesregierung vor?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Empfängerstaaten von Zahlungen aus dem IfS auch insofern profitieren, dass ihnen hierdurch größere Summen für die Anschaffung von Waffen oder für die interne Repression geeigneten Gütern zur Verfügung stehen, und welche Verfahren sind dafür vorgesehen, dies auszuschließen?
Wann und an wen bzw. welche ivorischen Institutionen wurden bislang Anteile der 1 Mio. Euro, die im März 2011 kurzfristig aus dem Instrument für Stabilität der Regierung Alassane Ouattaras zur Verfügung gestellt wurden, ausbezahlt?
Welche konkreten Programme werden mit diesen Geldern unterstützt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Gelder weder direkt (etwa für den Kauf von Waffen, Munition, Verpflegung für die FRCI) noch indirekt (etwa durch die Bereitstellung von Treibstoff, der es den Anhängern Alassane Ouattaras ermöglichen sollte, in Abidjan zu demonstrieren) für die Offensive der Republikanischen Kräfte (FRCI) Ende März 2011 verwendet wurden, in deren Rahmen es zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung und regelrechten Massakern, etwa in Duékoué, kam?