Relevanz der Nullbescheide für Rüstungsexporte aus Deutschland
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) unterliegt der Export von Rüstungsgütern im Prinzip einem Genehmigungsvorbehalt seitens der Bundesregierung.
Allerdings werden nicht alle Güter, die militärisch verwendet werden können, wie z. B. Motoren und Getriebe (siehe Bundestagsdrucksache 17/5272), automatisch von den Ausfuhrlisten Teil I Abschnitt A und Teil I Abschnitt C erfasst.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann nach der Prüfung des Antrags entscheiden, dass für das Exportvorhaben keine Genehmigungspflicht besteht, und erteilt dann für dieses Vorhaben einen „Nullbescheid“.
Damit würde diese konkrete Ausfuhr sowie deren Endverbleib eines im Prinzip nach wie vor militärisch verwendbaren Gutes nicht weiter erfasst werden. Eine solche Praxis erschwert nicht nur die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von deutschen Rüstungsexporten, sondern birgt rüstungskontrollpolitisch ein erhebliches Risiko für eine gefährliche Weiterverbreitung deutscher Rüstungstechnologie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele „Nullbescheide“ wurden vom BAFA seit 2000 erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Unter welchen Umständen haben die Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung eines „Nullbescheids“, und in wie vielen Fällen wurde diesbezüglich gegen die Entscheidung des BAFA Widerspruch eingelegt?
Kann ein „Nullbescheid“ widerrufen werden, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist das vorgekommen, und welche Güter waren betroffen?
Wie viele dieser „Nullbescheide“ betrafen den Export von im Prinzip militärisch verwendbaren Gütern bzw. militärisch verwendbarer Technologie (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Wie viele dieser „Nullbescheide“ betrafen den Export von Gütern und Technologie, die für fremde Streitkräfte oder ausländische Rüstungsunternehmen bestimmt waren (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Empfänger und Warenwert)?
Wie verteilen sich die seit 2000 erteilten „Nullbescheide“ für den Export von militärisch verwendbaren Gütern und an ausländische Streitkräfte und Rüstungsunternehmen gelieferten Gütern gegebenenfalls auf die Positionen der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A und Teil I Abschnitt C, und welchen Warenwert hatten diese Exportanträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Um welche militärisch verwendbaren Güter handelte es sich jeweils konkret bei den seit 2000 erteilten „Nullbescheiden“ (bitte unter Nennung der Warenbezeichnung und der jeweiligen Stückzahl)?
Gab es seit 2000 „Nullbescheide“ für militärisch nutzbare Güter, von denen bestimmte Empfängerländer (z. B. jene, die auf der Länderliste K stehen) ausgenommen waren, und wenn ja, welche Güter betrafen diese (bitte unter Nennung der Warenbezeichnung)?