Beschäftigung von Lobbyisten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Lobbyisten nehmen immer stärker Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit. In Berlin arbeiten laut LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. schätzungsweise 5 000 Lobbyisten. Ihre Aufgabe ist die gezielte Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
Dass Interessengruppen ihre Anliegen zu Gehör bringen und ihre Wünsche und Bedenken in die politische Entscheidungsfindung einbringen, ist legitim. Meinungs- und Koalitionsfreiheit sind zentrale demokratische Grundrechte. In seiner heutigen Ausprägung bringt der Lobbyismus jedoch die Demokratie in Bedrängnis.
Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 soll der Einsatz von externen Personen im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten und dauerhafter Bedarf an Fachwissen nicht durch externe Personen gedeckt werden. Der Einsatz externer Personen aus Unternehmen und Institutionen, zu denen die Institution der Bundesverwaltung in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, wird als nicht zulässig erklärt. Ebenso wenig zulässig ist der Einsatz externer Personen u. a. in leitenden Funktionen, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, in Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt, sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Laut dem aktuellen Bericht des Bundesministeriums des Innern zu externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Parlament beschäftigen die Bundesministerien dennoch weiterhin zahlreiche externe Mitarbeiter an wichtigen Positionen: Allein 56 Externe – zum Beispiel Angestellte von Lobbyorganisationen – haben im zweiten Halbjahr 2010 in der Bundesverwaltung gearbeitet.
Auch im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll ein Mitarbeiter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) beschäftigt und unter anderem für die „Koordinierung von BMZ-Positionen“ zuständig sein. Da das BMZ z. B. im Rahmen der Rohstoffstrategie, aber auch durch die Förderung des Einsatzes von kleinen und mittleren Unternehmen in der Entwicklungszusammenarbeit eng mit dem BDI zusammenarbeitet, ist durchaus von einem beachtlichen Interessenkonflikt auszugehen.
Drucksache 17/5890 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des BDI derzeit im BMZ beschäftigt ist, und wenn ja, seit wann und für welchen Zeitraum (genaue Datumsangabe), und wenn ja, ist sie/er unter anderem für die „Koordinierung von BMZ-Positionen“ zuständig, und mit welchen weiteren Aufgaben ist sie/er betraut (genaue Bezeichnung der Arbeitsfelder laut Arbeitsvertrag, aufgrund weiterer Vereinbarungen und aufgrund von Dienstanweisungen)?
Wie viele weitere externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind derzeit im BMZ beschäftigt, (bitte jeweils unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Positionen und der Aufgabenbereiche)?
Kann das BMZ den Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus ausschließen und damit die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift, dass dauerhafter Bedarf an Fachwissen im BMZ nicht durch externe Personen gedeckt wird, gewährleisten?
Kann das BMZ den Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in leitenden Funktionen, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, in Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt, sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen?
Wie viele befristete externe Arbeitsverträge hat das BMZ derzeit abgeschlossen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind derzeit im BMZ beschäftigt (bitte jeweils unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Positionen und der Aufgabenbereiche)?
Wie viele weitere externe entgeltliche Auftragsverhältnisse, die Beratungsoder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, hat das BMZ derzeit abgeschlossen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern welcher Institutionen, Organisationen und Unternehmen (bitte jeweils unter Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Positionen und der Aufgabenbereiche)?
Inwiefern kann das BMZ garantieren, dass die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht der Einsparung von Arbeitsplätzen auch im Zuge der Strukturreform der technischen Zusammenarbeit und der damit einhergehenden Verschmelzung der drei Durchführungsorganisationen der technischen Zusammenarbeit Deutscher Entwicklungsdienst (DED), Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), gedient hat und dient?
Aus welchen Gründen werden die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils vom BMZ beschäftigt (bitte konkrete Angabe von Gründen für jedes externe Beschäftigungsverhältnis)?
Wer bzw. welche Abteilung im BMZ ist zuständig für die Entscheidung, externes Personal zu beschäftigen?
Wie viel externes Personal welcher Organisationen, Institutionen und Unternehmen wurde seit 1998 vom BMZ beschäftigt (nach Jahren und Abteilungen aufgeschlüsselt)?
Wie verhindert das BMZ Interessenkonflikte dieser externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im jeweils konkreten Fall?
Wie hat sich der Personalbestand des BMZ insgesamt und in diesen Abteilungen seit 1998 entwickelt?
Gab es im BMZ seit Regierungsantritt 2009 insgesamt einen personellen Aufwuchs, und wenn ja wie viele Stellen, und wenn ja, wie viele dieser Positionen wurden durch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt?