Unterstützung der kongolesischen Sicherheitskräfte im Vorfeld der Wahlen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für den 22. November 2011 sind Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) vorgesehen, spätestens am 6. Dezember 2011 endet die Amtszeit des gegenwärtigen Präsidenten Joseph Kabila. Dieser hat in den vergangenen Monaten mit Hilfe des Parlaments eine Verfassungsänderung durchgesetzt und verschiedene Gesetze und Regelungen erlassen, welche seine Wiederwahl sichern sollen. So wird der Präsident künftig nur noch in einem Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Zudem stimmte das Parlament mehrheitlich einem Gesetz zu, dass allen Kandidaten für den Präsidentschaftswahlkampf sowie Bewerbern für einen Sitz im Parlament hohe finanzielle Hürden auferlegt, um überhaupt als Kandidaten antreten zu können.
Bereits vor und während des Wahlkampfes 2006 hatten Beobachter massive Manipulationen des Wahlkampfes, Behinderung, Einschüchterung und Willkür verschiedener Sicherheitsapparate (Präsidialgarde, Geheimdienste, Polizei und Militär) und weitere „Unregelmäßigkeiten“ kritisiert. Nach seiner Wahl 2006 setzte Joseph Kabila Spezialeinheiten, Armee und Polizei ein, um seinen größten Konkurrenten um das Präsidentenamt, Jean-Pierre Bemba, außer Landes zu jagen, wo dieser später von belgischen Polizisten festgenommen und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag überstellt wurde. Teile der zivilen Opposition (u. a. die UDPS – Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt – des langjährigen Mobutu- und Kabila-Gegners Étienne Tshisekedi) hatten bereits die Wahlen 2006 boykottiert und waren auch danach schwerer Verfolgung, einschließlich Mord und Folter, durch die Joseph Kabila nahestehenden „Sicherheitsbehörden“ ausgesetzt.
Diese Praktiken sind auch im aktuellen Vorwahlkampf beobachtet worden. Erste öffentliche Veranstaltungen potenzieller Oppositionskandidaten wurden von „Sicherheitskräften“ auch unter dem Einsatz von Schusswaffen unterbunden. Auch Medienvertreter sowie die Organisation Journalistes en Danger (JED) berichten von einer spürbaren weiteren Einschränkung der Pressefreiheit im Vorfeld der Wahlen. Der bekannte kongolesische Menschenrechtsaktivist Floribert Chebeya hatte dies bereits im Mai letzten Jahres kritisiert und wurde kurz darauf ermordet aufgefunden, nachdem er einer Vorladung des Polizeipräsidenten der Hauptstadt Kinshasa Folge geleistet hatte, welcher als enger Vertrauter Joseph Kabilas gilt. Am 9. April 2011 wurde Samy Mbeto vom freien Radiosender Kilimanjaro festgenommen und für drei Tage festgehalten, nachdem er Einschüchterungen und Falschdarstellungen im Kontext des Wahlkampfes kritisiert hatte.
Die Wahlen 2006 wurden von Deutschland und der Europäischen Union (EU) umfangreich unterstützt. Die EU stellte „zur Unterstützung der Wahlen“ fast 150 Mio. Euro, die Bundesregierung weitere 10 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem ist die EU bereits seit 2005 am Umbau, der Ausbildung und Ausrüstung kongolesischer „Sicherheitskräfte“ beteiligt. Im Zuge der Europäischen Polizeimission (EUPOL) in Kinshasa wurden in der Hauptstadt „Integrierte Polizyeinheiten“ aufgebaut, ausgebildet und erhielten „eine individuelle Ausrüstung zur Bekämpfung von Ausschreitungen bestehend aus Schutzschilden, Helmen, Schlagstöcken und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“ (Bundestagsdrucksache 17/2894). Die Aufgabe dieser Polizeieinheiten war der „Schutz der Übergangsregierung“, der zu dieser Zeit Joseph Kabila vorstand. Zugleich äußerten offizielle Vertreter der Europäischen Union offen ihre Hoffnungen auf einen Wahlsieg Joseph Kabilas (www.dw-world.de/dw/article/0,,2142459,00.html).
Diese Hoffnungen schienen sich auch in der Mission EUFOR DRC (EUFOR: European Union Force) widerzuspiegeln, welche ausschließlich in der Hauptstadt, einer Hochburg der Opposition, stationiert war und dort für einen „friedlichen Verlauf der Wahlen“ sorgen sollte. Zudem begann die EU bereits vor der Wahl durch Militärberater, finanzielle Hilfen und Sachmittel die kongolesische Armee zu restrukturieren. Diese Bemühungen halten ebenso wie die Polizeiausbildung bis heute an, obwohl zahlreichen hochrangigen Offizieren in Armee und Polizei schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Die Armee ist für einen Großteil der Menschenrechtsverletzungen – darunter auch systematische Massenvergewaltigungen – in der DRC verantwortlich und vor allem Spezialeinheiten wurden von Joseph Kabila nach der Wahl zur Bekämpfung der Opposition eingesetzt. Im Dezember 2010 berichtete Human Rights Watch von einer Zunahme bei der teilweise zwangsweisen Rekrutierung von Kindersoldaten unter dem Kommando Bosco Ntagandas, einem ehemaligen Rebellenkommandanten und heutigem General der offiziellen Streitkräfte der DRC, gegen den ein Haftbefehl des IStGH vorliegt. Da die EU-Mission EUSEC DRC (EUSEC: European Space Elevator Challenge) u. a. eine „Reform der Zahlungsmechanismen“ innerhalb der Streitkräfte umfasste, ist davon auszugehen, dass sie damit auch dazu beitrug, dass sowohl Kindersoldaten als auch Kriegsverbrecher regelmäßig Sold erhalten. Parallel zu den genannten GSVP-Missionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und zumindest teilweise in enger Koordination mit diesen leisten insbesondere Frankreich und die ehemalige Kolonialmacht Belgien bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die kongolesischen Streitkräfte und die Polizei. Gegenüber der Polizei leistet auch die Bundesregierung Ausbildungs- und Ausstattungshilfe.
Die von EU und auch der Bundesregierung in Joseph Kabila gesetzten Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Mit seiner Wahl hat sich weder die Menschenrechtslage noch die Bürgerkriegssituation im Land verbessert. Im Gegenteil sind in den letzten Monaten neue bewaffnete Gruppen auch in Katanga und im Westen des Landes in Erscheinung getreten. Auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Kooperation blieben jedoch viele Hoffnungen unerfüllt. So hat die Regierung Joseph Kabila umfangreiche Abkommen mit der Volksrepublik China unterzeichnet und vom September 2010 bis März 2011 den Export von mineralischen Rohstoffen aus dem umkämpften Osten des Landes untersagt. Die Vorbereitung der Wahlen durch die Regierung läuft schleppend und wird bislang mit dem offensichtlichen Ziel verfolgt, Joseph Kabila im Amt zu bestätigen.
Gegenwärtig plant die EU, diese Wahlen mit knapp 50 Mio. Euro aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu unterstützen. Weitere Gelder wurden aus dem „Instrument für Stabilität“ und durch einzelne Mitgliedstaaten bereitgestellt, um im Vorfeld der Wahlen die der Nationalpolizei unterstehende „Police d’Intervention Rapide“ (PIR), angesichts der zu erwartenden Spannungen, in Zusammenarbeit mit Frankreich und der UN-Mission Monusco fortzubilden und besser auszustatten.
Angesichts des sich abzeichnenden unfairen und gewalttätigen Wahlverlaufs warnen jedoch zunehmend internationale Beobachter vor einer weiteren unkritischen Unterstützung des Kabila-Regimes: Entweder solle „die internationale Gemeinschaft“ darauf dringen, die Wahlen zu verschieben, um eine angemessene Vorbereitung und einen fairen Wahlkampf zu ermöglichen, oder sie solle ihre Unterstützung einstellen, um „einem vollkommen mangelhaften [Wahl-]Prozess“ keine „ungerechtfertigte Glaubwürdigkeit [zu] verleihen“, so der Rat der International Crisis Group.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Gewährleistung der Menschenrechte und der friedlichen Lösung der Konflikte im Osten der DRC?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung Kabila hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Vorfeld der Wahlen von der Regierung Kabila durchgesetzten Änderungen des Wahlrechts und der Verfassung, und welche Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie werden diese Änderungen in der EU bewertet? Welche politischen Handlungsmöglichkeiten werden in den EU-Gremien diskutiert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten auf die Abhaltung freier und fairer Wahlen bis zum vorgesehenen Zeitpunkt am 22. November 2011?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko gewaltsamer Auseinandersetzungen im Vorfeld, während und nach der Wahl, und welche Regionen betrachtet sie als besonders gefährdet?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Wahlen einen gesteigerten Bedarf an Ausbildung und Ausrüstung der kongolesischen Nationalpolizei?
Welche Einschätzungen hierzu sind der Bundesregierung durch ihre europäischen Partner und den Europäischen Auswärtigen Dienst bekannt?
Wie hat die Europäische Union auf den Brief des Generalinspekteurs der kongolesischen Nationalpolizei vom 4. Februar 2011 reagiert, in dem dieser um Unterstützung durch die Europäische Union bat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtsbilanz der kongolesischen Nationalpolizei?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, dass auch hochrangige Beamte der kongolesischen Nationalpolizei sowie Joseph Kabilas Sicherheitsberater John Numbi an der Ermordung Floribert Chebeyas beteiligt oder über entsprechende Pläne informiert waren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ermittlungen bzw. Handlungen der kongolesischen Justiz und Politik zur Aufklärung des Mordes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig gegen verschiedene Mitglieder der kongolesischen Nationalpolizei wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung unter der Leitung des Polizeiobersts Daniel Mukalayi ermittelt wird?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Auseinandersetzungen zwischen Studenten der Universität von Kinshasa und der kongolesischen Nationalpolizei am 26. April 2011 anlässlich der Proteste gegen erhöhte Studiengebühren, bei denen mindestens ein Mensch ums Leben kam?
Wie hat die vor Ort in Goma stationierte Mission EUPOL auf die gewalttätigen Übergriffe der Polizei in Goma auf Anhänger des Präsidentschaftskandidaten Vital Kamerhe im Dezember 2010 reagiert, bei denen scharf geschossen und mehrere Personen verletzt wurden und mit denen der öffentliche Auftritt Vital Kamerhes effektiv verhindert wurde?
Was ist der Bundesregierung über die Folgen und Opfer der in Frage 1 genannten Auseinandersetzung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbildung und Ausrüstungen mehrerer für die Aufstandsbekämpfung vorgesehenen Brigaden der Police d’ Intervention Rapide (PIR) durch Frankreich, obwohl die PIR u. a. „an den schweren Menschenrechtsverletzungen [im Zuge der Einsätze gegen die Bundu Dia Kongo (BDK) im Februar und März 2008] beteiligt und … mit exzessiver Gewalt gegen die Anhänger der BDK vor[ging]“ (Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Welche Formen der Zusammenarbeit oder Koordination bestehen zwischen der EUPOL-Mission und den französischen Initiativen zur Ausbildung und Ausstattung kongolesischer Polizeikräfte?
Worin bestand die „beratende Funktion“ der EUPOL-Mission bei der Ausstattung der PIR mit „mit Helmen, Schlagstöcken, Schutzschilden und Tränengas sowie Kalaschnikow-Maschinenpistolen“ (Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Welche dieser Ausrüstungsgegenstände wurden von Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert?
Welche weiteren Initiativen europäischer und internationaler Partner zur Ausbildung und Ausstattung kongolesischer Polizei- und Streitkräfte sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon finden in Zusammenarbeit oder Koordination mit den Missionen EUPOL und EUSEC statt (bitte jeweils mit Inhalt und Zielsetzung der Initiative auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Demobilisierung oder ggf. Überführung der durch die EU ausgebildeten und ausgerüsteten „integrierten Polizeieinheiten“ in andere Sicherheitsbehörden sowie über den Verbleib der im Rahmen des Unterstützungsprojekts der EU-Kommission gelieferten „individuelle[n] Ausrüstung zur Bekämpfung von Ausschreitungen bestehend aus Schutzschildern, Helmen, Schlagstöcken und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“ (Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Welche Mittel aus dem Instrument für Stabilität (IfS) wurden bislang über welche Organisationen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen bereitgestellt mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der kongolesischen Polizei- und Streitkräfte zu verbessern, und welche dieser Projekte wurden in Zusammenarbeit oder Koordination der Missionen EUPOL und EUSEC durchgeführt?
Von welchen dieser aus dem IfS finanzierten oder in der Planung befindlichen Projekte profitiert(e) die kongolesische Nationalpolizei bzw. die PIR?
Welche regionalen Schwerpunkte weisen die aus dem IfS finanzierten Projekte auf, und zu welchem Anteil kommen die aus dem IfS bereitgestellten Mittel den Sicherheitskräften in Kinshasa zugute?
Welche Projekte mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der kongolesischen Polizei- und Streitkräfte zu verbessern wurden bislang mit welchem Finanzvolumen durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bzw. Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt, und welche dieser Projekte fanden in Zusammenarbeit oder Koordination der Missionen EUPOL und EUSEC statt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge von EUPOL und EUSEC gemessen an den formulierten Zielen der Streitkräftereform, und welche politischen Konsequenzen wird sie – auch im Hinblick auf eine Verlängerung der Mandate – ziehen?
Welche Schlüsse und Konsequenzen ziehen Bundesregierung und EUSEC aus der anhaltenden Präsenz von Kriegsverbrechern innerhalb der kongolesischen Streitkräfte und der zunehmenden Rekrutierung Minderjähriger durch diese?
Erwägt die Bundesregierung ähnlich dem US-amerikanischen „Child Soldier Prevention Act“ eine Gesetzesinitiative, welche die militärische Unterstützung ausländischer Armeen sanktioniert, in denen Minderjährige in Regierungsstreitkräften dienen? Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union eine Initiative, welche – analog zum Artikel 1 des Beschlusses des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien – den „Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung … durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen … unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt“? Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Verlängerung des EUPOL-Mandates über den 30. September 2011 hinaus, und wie begründet sie diese Position?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Verabschiedung eines neuen Finanzrahmens für die EUSEC Mission über den 30. September 2011 hinaus, und wie begründet sie diese Position?