Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia
der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen 1904 und 1908 betrieben die Kolonialtruppen des deutschen Kaiserreichs in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die Völker der Herero und Nama/Damara. Nach der nahezu einhelligen Meinung von Fachhistorikern handelte es sich dabei um den ersten in deutschem Namen verübten Genozid. Seither ist die Geschichte der Herero und Nama/Damara ein konstitutiver Teil der Geschichte Namibias und Deutschlands. Unter unvorstellbaren Bedingungen wurden aus deutschen „Konzentrationslagern“ in Namibia zahlreiche Schädel nach Deutschland verbracht. So wurden Herero-Frauen dazu gezwungen, die abgetrennten Köpfe ihrer ermordeten Männer vor der Verschiffung auszuwaschen und die Haut mit Glasscherben abzukratzen (Ursula Trüper: „Gewalt ist meine Politik“, Berliner Zeitung vom 21. Mai 2011).
2008 riefen Berichte über menschliche Schädel aus Namibia in deutschen Sammlungen ein breites Medienecho in der Bundesrepublik Deutschland und Namibia hervor. Bis zum heutigen Tag lagert in deutschen Hochschulen und Museen eine unbestimmte größere Anzahl menschlicher Überreste aus den ehemaligen deutschen Kolonien. Diese wurden zu menschenverachtenden „rassekundlichen“ Forschungszwecken häufig direkt von deutschen anthropologischen Forschungseinrichtungen und Museen angefordert und auch nach 1945 noch zu Forschungszwecken missbraucht. Geraubt und geliefert wurden sie von deutschen Kolonialbehörden. Damit warten sie bis heute auf eine würdige Bestattung in ihren Herkunftsländern nach den Riten ihrer Angehörigen. Die namibischen Opfergruppen drängen derzeit ihre Regierung, einen Dialogprozess mit der deutschen Bundesregierung einzuleiten und im Rahmen der Repatriierung der menschlichen Überreste ihrer Vorfahren auf einer Verknüpfung dieses Prozesses mit der Forderung nach materieller und moralischer Wiedergutmachung („restorative justice“) zu bestehen.
Die deutschen Bundesregierungen haben sich zwar seit 2004 zu einer „politischen (bzw. ‚historischen‘) und moralischen Verantwortung Deutschlands für die Vergangenheit und koloniale Schuld“ bekannt, diesem Bekenntnis jedoch keinerlei substantielle Schritte folgen lassen. Bisher lehnen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des deutschen Reichs sowie die Unternehmen, die vom Vernichtungskrieg profitierten, wie die Deutsche Afrika-Linien GmbH & Co. (DAL – Nachfolger der Woermann-Linie) und die Deutsche Bank AG, jede Form der Entschädigung ab.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung auf Anfrage der namibischen Regierung „das Anliegen der Rückführung der Schädel in die Republik Namibia“ unterstützt und „bereit (ist), die Repatriierung der menschlichen Überreste nach Namibia und eine würdige Übergabezeremonie (auch finanziell) zu unterstützen.“ (Bundestagsdrucksache 17/4350 vom 27. Dezember 2010 und Plenarprotokoll 17/110 vom 25. Mai 2011). 20 Schädel sind seitens der Charité – Universitätsmedizin Berlin bereits hinsichtlich ihrer namibischen Herkunft eindeutig identifiziert worden. Die Rückführung dieser Schädel war ursprünglich bis Ende Mai 2011 geplant, ist aber nun von namibischer Seite verschoben worden. In einem Artikel der „Namibian Sun“ vom 9. Mai 2011 zitiert diese einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Auswärtigen Amts mit den Worten: „Sollte diese Repatriierung allerdings im Kontext von ‚Gräueltaten‘ („atrocities“) gesehen werden, so würde es das Auswärtige Amt schwierig finden, den Prozess zu finanzieren.“ In einer direkten Replik auf diese mutmaßliche Äußerung in Form einer Pressemitteilung brachte der „Rat der Ovaherero/Ovambanderu für den Dialog über den Genozid von 1904“ (OCD-1904) am 11. Mai 2011 zum Ausdruck, dass ein solches einschränkendes Diktat der deutschen Bundesregierung im Hinblick auf Äußerungen und Verhalten der namibischen Regierung und der namibischen Delegation im Rahmen des Übergabeprozesses nicht toleriert werden würde. Der Vorsitzende des „Ovaherero Genocide Committee“ (OGC) Festus Muundjua wertete in einem Artikel der „Namibian Sun“ vom 13. Mai 2011 diese Äußerung dann auch als „absurde und unnötige Erpressung“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Inwieweit teilt die derzeitige Bundesregierung die Meinung der meisten Fachhistoriker und der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung a. D., Heidemarie Wieczorek-Zeul, (SPIEGEL ONLINE: „Deutschland entschuldigt sich für Kolonialverbrechen“, 15. August 2004), dass das Vorgehen der deutschen Seite gegen die Herero und Nama/Damara im damaligen Deutsch-Südwestafrika der völkerrechtlichen Definition von Genozid durch die Völkerrechtskonvention entspricht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es ein problematischer Euphemismus ist, wenn statt von Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika lediglich von der „besonderen historischen Verantwortung“ gegenüber Namibia gesprochen wird, wie es in den Resolutionen des Deutschen Bundestages 1989 und 2004 sowie den offiziellen Bekundungen der letzten Bundesregierungen getan wurde?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom 26. März 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12521) Mitglieder der namibischen Regierung zustimmend zum Beschluss des namibischen Parlaments zur Unterstützung von Reparationsforderungen der Herero gegenüber der Bundesregierung geäußert bzw. inwieweit hat sich die namibische Regierung inzwischen diesen Parlamentsbeschluss zu Eigen gemacht und entsprechende Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland herangetragen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einrichtung eines Fonds, in den seitens der Bundesregierung und deutscher Unternehmen, die von den Kolonialverbrechen in Namibia profitierten, bedingungs- und gegenleistungsfrei eingezahlt würde und aus dem Infrastrukturmaßnahmen in den Gebieten der zur Kolonialzeit am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen finanziert würden, eine sinnvolle Art der Kompensationsleistungen wäre, um so die durch die Kolonialisierung geschaffenen und seither gesellschaftlich verankerten Benachteiligungen, die im postkolonialen Namibia weiter bestehen, zugunsten der Nachkommen der damals Betroffenen zu mindern?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von ihr geleisteten Zahlungen von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kein Ersatz für Kompensationsleistungen für das an den Herero und Nama/Damara verübte Unrecht sein können, da sie im Gegensatz zu diesen nicht ohne Bedingungen, Gegenleistungen und ohne Anspruch auf die Beteiligung an der Verfügung geleistet wird?
Wie wurde die 2007 zwischen der namibischen und deutschen Regierung geschlossene Versöhnungsinitiative (Memorandum of Understanding on the Special Namibian-German Initiative for Community-driven Development Projects in Specific Regions) bisher umgesetzt, und wie wird die Umsetzung derzeit fortgeführt (bitte genau aufschlüsseln nach Strategie und Zielen, bisherigen und geplanten Programmen und Projekten, Konditionalisierungen, den bisher verausgabten und noch vorhandenen Finanzvolumina, jeweiligem und insgesamtem zeitlichen Umfang und zeitlicher Befristungen, den Zielgruppen und Evaluierungsergebnissen, bzw. der Haltung der Zielgruppen zu der Versöhnungsinitiative, ihrer Umsetzung und ihren Ergebnissen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung ihrer Vorgängerregierung dahingehend, dass auch ihr keine Fälle von ursprünglich aus ehemaligen Kolonialstaaten stammenden Kulturgütern in deutschen Museen bekannt sind, deren Besitztitel fragwürdig wäre (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/12521, zu Frage 14)?
In welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung die Rückführung der bis zu diesem Tag hinsichtlich ihrer Herkunft eindeutig identifizierten Schädel nach Namibia und die Gewährleistung einer würdigen Übergabezeremonie (bitte in Euro angegeben) bzw. in welcher Höhe ist die Bundesregierung bereit, finanzielle Unterstützung bei der Rückführung zu leisten, nachdem sie finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat (Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Dr. Wolf-Ruthart Born vom 22. Dezember 2010 auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Uwe Kekeritz – Bundestagsdrucksache 17/4350 – und des Staatsministers im Auswärtigen Amt Dr. Werner Hoyer vom 25. Mai 2011 auf die Mündliche Frage 43 des Abgeordneten Niema Movassat – Plenarprotokoll 17/110 –)?
Inwieweit wird die Bundesregierung dem historisch gewichtigen Übergabeverfahren der Schädel nach Namibia im Sinne des in beiden Entschließungen des Deutschen Bundestags von 1989 und 2004 sowie dem von den letzten Bundesregierungen beschworenen Bekenntnis zur besonderen historischen und moralischen Verantwortung für Namibia auch dahingehend gerecht, dass die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident und/oder der Bundesminister des Auswärtigen Amts der Übergabezeremonie beiwohnen und das Wort ergreifen?
Ist vorgesehen, dass an der Übergabezeremonie auch die deutsche Zivilgesellschaft und diasporische Organisationen und/oder Individuen aus der namibischen und/oder afrikanischen Diaspora teilnehmen können?
Wenn ja, werden diese der Zeremonie nur als Zuschauer oder auch als Redner beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Rückführungszeremonie zu dem durch die deutsche „Schutztruppe“ verübten Völkermord in Namibia bekennen, wie es 2004 schon die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung a. D., Heidemarie Wieczorek-Zeul, tat?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für die Gründung einer Stiftung und/oder eines Fonds aus Bundesmitteln und Mitteln der Rechtsnachfolgerinnen der Unternehmen, die von der deutschen Kolonialisierung in besonderer Weise profitiert haben, einsetzen, deren Zweck es ist, in Deutschland das historische Bewusstsein über die deutsche Kolonialvergangenheit zu stärken und diesen bisher sehr wenig beleuchteten Teil der deutschen Geschichte aufzuarbeiten?
Treffen die Aussagen der Namibian Sun vom 9. Mai 2011 zu („Sollte diese Repatriierung allerdings im Kontext von ‚Gräueltaten‘ – ‚atrocities‘ – gesehen werden, so würde es das Auswärtige Amt schwierig finden, den Prozess zu finanzieren.“)?
a) Haben sich die Bundesregierung oder ihre Vertretung, wie von der „Namibian Sun“ zitiert, geäußert?
b) Wurde auf die namibische Regierung in irgendeiner Weise Druck ausgeübt, sich im Rahmen der Rückführung der Gebeine in irgendeiner bestimmten Art zu verhalten?
Wenn ja, welches Verhalten wurde angemahnt?
c) Inwieweit hätte es auf finanzielle Unterstützungsleistungen seitens des Auswärtigen Amts Auswirkungen, wenn die Rückführung der Schädel nach Namibia in den Kontext mit den an diesen Menschen begangenen Gräueltaten seitens der damaligen deutschen „Schutztruppe“ gestellt würde?
Gab es seitens der Bundesregierung und/oder deutschen Botschaft Äußerungen, Bedenken bzw. Nachfragen bei der namibischen Regierung hinsichtlich Einflussnahme
a) auf die Terminierung der Rückführung und
b) auf die Zusammensetzung der Delegation, ihre Größe und damit gekoppelt auf ihre Finanzierung?
Welche Gründe waren für die Bundesregierung ausschlaggebend, dass der Rückgabetermin für die Gebeine zur gleichen Zeit wie die bilateralen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungspolitik (23. und 24. Mai 2011) stattfinden sollte?
Welches sind die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen zur Entwicklungspolitik, die am 23. und 24. Mai 2011 in Bonn stattfanden (bitte aufschlüsseln nach Strategie, Sektorschwerpunkten, Schwerpunktregionen, Zielgruppen, zugesagten Finanzvolumina und einer etwaigen Bezugnahme auf die besondere historische und moralische Schuld Deutschlands gegenüber Namibia)?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass möglichst alle nach Deutschland gebrachten menschlichen Überreste aus Namibia repatriiert werden?
Hat die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für den Identifizierungsprozess der geraubten menschlichen Überreste, die in der Charité – Universitätsmedizin Berlin und anderer deutscher Institutionen (z. B. das Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) lagern geleistet, und wird sie die Rückführung weiterer menschlicher Überreste finanziell unterstützen?
Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um herauszufinden, wo bzw. in welchen Museen in Deutschland aus dem damaligen Deutsch-Südwestafrika und aus anderen ehemaligen deutschen Kolonien nach Deutschland verbrachten menschlichen Überreste lagern?
Wie verläuft der Identifizierungsprozess der in deutschen Archiven lagernden Gebeine, und wie wird mit den daraus gewonnen Daten umgegangen?
a) Mit welchem Verfahren wird genau die Herkunft der Gebeine festgestellt?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die bei der Identifizierung von Gebeinen gewonnenen Daten nicht zweckentfremdet verwendet werden (beispielsweise für weitere fragwürdige „wissenschaftliche“ Forschungsprojekte)?
c) Was geschieht mit den gewonnenen Daten?
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
d) Werden die gewonnenen Daten nach Abschluss des Identifizierungsprozesses vernichtet oder gemeinsam mit den Gebeinen ausgehändigt?
Wird die Bundesregierung, sollten Gebeine aus anderen Ländern als Namibia identifiziert werden, Kontakt zu diesen Staaten aufnehmen und deren Rückgabe anbieten?
Setzt sich die Bundesregierung für einen international, bzw. europäisch abgestimmten Rückführungsprozess von geraubten menschlichen Überresten aus ehemaligen Kolonien ein?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung vor, das Verfahren zu organisieren?
Wird sich die Bundesregierung für eine beschleunigte Ratifizierung der UNIDROIT-Konvention der UNESCO von 1995 (Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects), welche die Rückgabeverfahren genau regelt, einsetzen und die deutschen Museen zu einer strengeren Einhaltung des 2004 durch das International Council of Museums überarbeiteten „Codes of Ethics for Museums“ anhalten?