Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr beteiligt sich auf Wunsch der Angehörigen an Trauerfeierlichkeiten für verstorbene ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht. Die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 10/8 sieht hierfür eine „Abordnung“ aus drei bis fünf Soldaten sowie auf Wunsch einen Trompeter und einen Trommler vor. Besondere Anforderungen an den Dienstgrad des Verstorbenen werden nicht gestellt.
Eine umfangreichere Teilnahme stellt das sogenannte Ehrengeleit dar. Hierbei wird die Abordnung durch „Totenwachen“, Trompeter und Trommler sowie ggf. einen „Ordenskissenträger“ ergänzt. In den Genuss dieser Ehrung kommen ausschließlich Generäle/Admirale und Inhaber sogenannter Tapferkeitsauszeichnungen vom „Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes“ an aufwärts. Zwischen 2000 und Januar 2007 hat es 76 Ehrengeleite/Abordnungen gegeben. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden alleine für Ritterkreuzträger 20 Ehrengeleite durchgeführt.
Berufssoldaten der Wehrmacht haben sich, anders als Wehrpflichtige, bewusst für ihre Tätigkeit in der Naziarmee entschieden. Gerade Generäle waren über die aggressiven Kriegspläne und über Kriegsverbrechen informiert. Das Ritterkreuz wurde für „besondere Tapferkeit“ verliehen, die über das unmittelbar für das eigene Überleben im Gefecht notwendige Maß in der Regel hinausging.
Solchen ehemaligen Kämpfern der Nazi-Wehrmacht außerordentliche Würdigungen durch die Bundeswehr zu erweisen, ist aus Sicht der Fragesteller unangemessen.
Die in der ZDv vorgesehenen Prüfungen sind rein formaler Natur und betreffen die Feststellungen der Personalien, des Wehrmachtsdienstgrades und der „Tapferkeitsauszeichnung“. Zwar wird nach Angaben der Bundesregierung „die Rolle der Verstorbenen sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Nachkriegszeit dahingehend geprüft, ob gegen die verstorbene Person Umstände geltend gemacht werden können, die eine militärische Ehrung ausschließen“, sie teilte aber weder die Modalitäten noch die Kriterien dieser Prüfung mit (Bundestagsdrucksache 16/4675).
Allzu streng ist sie nicht. Darauf deutet hin, dass im Jahr 2008 ein Ehrengeleit für den seit 2000 amtierenden Vorsitzenden der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes e. V. (OdR) Dr. Gerhard Gutmacher gestellt wurde. Die OdR war 1999 vom damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping mit einem Kontaktverbot belegt worden, „da die Gemeinschaft dem Rechtsradikalismus nahe stehe“ (www.hdg.de/lemo/html/biografien/Scharping Rudolf/index.html).
Drucksache 17/6016 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie OdR war auch unter dem Vorsitz von Dr. Gerhard Gutmacher ein Verein, der sich ganz der Wehrmachtsglorifizierung widmete. Auf ihrer Jubiläumsveranstaltung 2004 ließ sie gleich zwei Geschichtsrevisionisten auftreten: Zum einen den früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK), General a. D. Reinhard Günzel, der das KSK in direkter Traditionslinie zur Nazi-Einheit „Brandenburger“ sieht (Bundestagsdrucksache 16/5380), zum anderen Gerd Schultze-Rhonhof, der in seinem Buch „Der Krieg, der viele Väter hat“ die deutsche Kriegsschuld relativiert.
Weder die Publikationen der OdR noch Veröffentlichungen von Dr. Gerhard Gutmacher selbst handeln von deutschen Verbrechen. Dr. Gerhard Gutmacher kannte nur die „unwandelbaren“ „soldatischen Tugenden“, die seine OdR aufrechterhalte. Kritik an der Wehrmacht schrieb er einer „soldatenfeindlichen“ Bewegung zu, die nur „zersetzen, umdeuten, verschweigen“ kenne. Solch ein Geschichtsbild verträgt sich nicht mit den offiziell proklamierten Werten der Bundeswehr und verdient keine außerordentliche Würdigung durch diese.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was spricht aus Sicht der Bundeswehr dafür, hochrangigen Funktionsträgern der Nazi-Wehrmacht im Todesfalle militärische Ehrenbekundungen zu erweisen?
Aus welchen Erwägungen heraus werden diese Ehrenbekundungen nur Berufssoldaten, mithin Männern, die sich freiwillig für den Dienst in der Armee des Naziregimes entschieden hatten, zuteil, und nicht auch Wehrpflichtigen?
Welche Umstände, abgesehen von zu niedrigen Dienstgraden oder „Tapferkeitsauszeichnungen“ führen dazu, dass die Anträge von Angehörigen auf militärische Ehrenbekundungen für ehemalige Wehrmachtssoldaten abgelehnt werden?
Ist das Innehaben von Kommandogewalt über Einheiten, die nach aktuellem historischem Kenntnisstand an Kriegsverbrechen beteiligt waren, ein Ablehnungsgrund, oder bedarf es dazu des Nachweises einer eigenen Beteiligung an den Kriegsverbrechen?
Ist die kommentarlose Weitergabe verbrecherischer Befehle an untergeordnete Dienststellen ein Ablehnungsgrund?
Ist das Unterlassen kriegsgerichtlicher oder disziplinarrechtlicher Schritte gegen Soldaten, die mutmaßlich Kriegsverbrechen begangen hatten (etwa im Sinne des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses), ein Ablehnungsgrund?
Ist die freiwillige Mitgliedschaft in der SS, der SA und/oder der NSDAP ein Ablehnungsgrund?
Sind zeitgenössische Äußerungen, die eine vorbehaltlose Unterstützung des Angriffskrieges und/oder des Nationalsozialismus erkennen lassen, ein Ablehnungsgrund?
Sofern die Teilfragen 3a bis 3e verneint werden, wie lautet dazu jeweils die Begründung?
Welche Abschnitte in der ZDv 10/8 sehen eine Prüfung von Ersuchen nach Ehrenbekundungen hinsichtlich der Frage vor, ob Umstände vorliegen, die eine militärische Ehrung ausschließen, und inwiefern sieht die ZDv dabei eine Prüfung vor, inwiefern der Verstorbene für Kriegsverbrechen verantwortlich oder ein Anhänger des Nationalsozialismus war?
Wie genau geht die Prüfung vor sich?
Welche schriftlichen Regelungen gibt es hierzu (über die ZDv hinaus), wer hat sie erlassen, und von wann stammen sie (bitte ggf. beilegen)?
Welche Stellen sind auf Seiten der Bundeswehr für diese Prüfung zuständig, und welche Stellen werden zur Durchführung der Prüfung kontaktiert?
Inwiefern werden das Militärgeschichtliche Forschungsamt, das Berlin Document Center, die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nazionalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg und das Simon-Wiesenthal-Center in die Prüfung eingebunden?
Wird in jedem Fall sichergestellt, dass vor Abschluss der Prüfung keine Abordnung oder Ehrengeleite bewilligt werden, und in welchen Fällen wurde seit dem Jahr 2000 die Ehrenbekundung durchgeführt, obwohl die Prüfung noch andauerte?
In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2000 Anträge auf Ehrenbekundungen abgelehnt (bitte die Gründe hier angeben), in wie vielen Fällen wurden sie bewilligt, und in wie vielen Fällen wurden sie von Seiten der Angehörigen zurückgezogen?
Wie viele Ehrengeleite, Abordnungen hat die Bundeswehr seit dem Jahr 2000 zu Ehren verstorbener Wehrmachtsangehöriger durchgeführt, und wer waren die Verstorbenen (bitte jeweils die kompletten Namen, Dienstränge, Auszeichnungen nennen und angeben, welchen Einheiten die Verstorbenen zu welchem Zeitpunkt zwischen den Jahren 1939 und 1945 angehört haben)?
Welche Kosten sind dabei bislang insgesamt entstanden, und welche Kosten entstehen heute durchschnittlich bei einer Abordnung sowie einem Ehrengeleit?
War die Bundeswehr, als sie das Ehrengeleit für den ehemaligen Vorsitzenden der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, Dr. Gerhard Gutmacher, durchführte, über dessen Tätigkeit in der OdR unterrichtet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung, dem ehemaligen OdR-Vorsitzenden ein Ehrengeleit zukommen zu lassen, aus heutiger Sicht?
Hat die Bundesregierung berücksichtigt, dass die Stellung eines Ehrengeleites auf die Öffentlichkeit und auf die Soldaten der Bundeswehr den Eindruck machen muss, als komme dem Verstorbenen eine gewisse Vorbildlichkeit zu, und inwiefern hat sie dabei berücksichtigt, dass Dr. Gerhard Gutmacher in der Öffentlichkeit aufgrund seiner Funktion vorrangig als Wehrmachtsapologet wahrgenommen wurde?
Inwiefern ist die Tatsache, dass unter dem Vorsitz Dr. Gerhard Gutmachers und damit mutmaßlich mit dessen Einverständnis bei der OdR-Versammlung 2004 zwei Geschichtsrevisionisten auftraten, die die Kriegsschuld relativieren bzw. Wehrmachtseinheiten zu Vorbildern für die Bundeswehr erklären, aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dem OdR-Vorsitzenden militärische Ehren zukommen zu lassen?
Hat die Bundesregierung damals berücksichtigt, dass Dr. Gerhard Gutmacher in Hinblick auf Kritiker an der Wehrmacht von einer „soldatenfeindlichen“ Bewegung spricht, die nur „zersetzen, umdeuten, verschweigen“ wolle (Beitrag Dr. Gerhard Gutmachers im „Deutschen Soldatenjahrbuch“ 2003/2004), und inwiefern steht dies in Übereinstimmung mit der offiziellen Traditionsrichtlinien der Bundeswehr?