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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Altenpflege

Altenpflegeausbildung in den Bundesländern, Regelung der Heimaufsicht, Landespflegegesetze, Verhältnis von Fachkräften zu Pflegebedürftigen, Forschungsvorhaben und Modellprojekte, Neudefinition des Pflegebegriffs<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

16.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/602526. 05. 2011

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Altenpflege

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Inge Höger, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Aspekte im Bereich der Altenpflege, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche unterschiedlichen Regelungen und Bestimmungen für die Durchführung der Altenpflegeausbildung in den einzelnen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt?

2

Wie ist die Finanzierung der Altenpflegeausbildung in den einzelnen Bundesländern geregelt?

3

Welche unterschiedlichen Arten der Ausbildung in der Altenpflegehilfe existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern, und wie ist im Einzelnen deren Finanzierung geregelt?

4

Wie viele Altenpflegerinnen und -pfleger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2000 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und im Vergleich in den einzelnen Bundesländern ausgebildet?

5

Wie stellt sich in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern gegenwärtig die Trägerstruktur bei ambulanten und stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen dar (bitte nach privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern organisatorisch die staatliche Heimaufsicht geregelt (bitte aufschlüsseln, ob das Land, die Kreise, die Städte, die Gemeinden oder andere Institutionen oder Behörden für die Heimaufsicht zuständig sind)?

7

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die personelle Ausstattung der Heimaufsichten in absoluten Zahlen dar?

8

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichend in den einzelnen Bundesländern die Planstellensituation in den staatlichen Heimaufsichtsbehörden dar?

9

Welche Bundesländer haben auf Grundlage des § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) Landespflegegesetze erlassen (bitte auch die Bundesländer benennen, die keine Landespflegegesetze erlassen haben)?

10

Inwieweit unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern, die Landespflegegesetze erlassen haben, der Umfang der darin enthaltenen Regelungen?

11

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung i. S. d. § 9 SGB XI in den einzelnen Bundesländern die konkrete Bedarfsplanung für eine pflegerische Versorgungsstruktur, und in Verantwortung welcher Institutionen wird diese in den einzelnen Bundesländern gelegt?

12

Welche rechtlichen Grenzen sind den Möglichkeiten der Landesbedarfsplanung von Pflegeeinrichtungen gesetzt, und inwieweit stehen diese aus Sicht der Bundesregierung dem Ziel entgegen, langfristig möglichst zielgenau und individuell die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu sichern vor dem Hintergrund, dass sich die Bedarfe hier regional stark unterscheiden?

13

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Verhältnis von Fachkräften der Altenpflege bzw. Fachkräften i. S. d. § 6 der Heimpersonalverordnung (HeimPersV) zur Anzahl der zu versorgenden Pflegebedürftigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern dar (bitte nach öffentlichen, privaten und freigemeinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

14

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Verhältnis von Altenpflegehilfskräften zur Anzahl der zu versorgenden Pflegebedürftigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern dar (bitte nach öffentlichen, privaten und freigemeinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

15

Wie hoch ist gegenwärtig der Fachkräfteanteil in der Altenpflege in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?

16

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Standards für die Personalbemessung in der Altenpflege festzulegen, da in den bisherigen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI keine festen Anhaltspunkte für die Personalbemessung vorgegeben wurden (bitte begründen)?

17

Welche Forschungsvorhaben bzw. Modellprojekte zu analytischen Personalbemessungsinstrumenten, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner/-innen von Pflegeeinrichtungen und/oder den zu versorgenden Menschen der ambulanten Pflege orientieren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch öffentliche Gelder finanziert (bitte einzeln auflisten)?

18

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den jeweiligen Forschungsvorhaben bzw. Modellprojekten vor (bitte ausführen)?

19

Welche weiteren Forschungsvorhaben bzw. Modellprojekte sind der Bundesregierung bekannt?

20

Ist aus Sicht der Bunderegierung die Neudefinition des Pflegebegriffs, welche seitens der Bundesregierung angestrebt wird, eine geeignete Grundlage für ein solches analytisches Personalbemessungsinstrument, und wird die Bundesregierung hierzu entsprechende Forschungsvorhaben initiieren?

Berlin, den 26.Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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