Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger
der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die aktuelle Atomdebatte in Deutschland lässt die Frage des Uranabbaus und dessen Auswirkungen in den Uran produzierenden Ländern auf Bevölkerung und Umwelt bisher vollkommen außer Acht. Da aktuelle Finanzmarktdaten zeigen, dass der Preis für Uran steigt, ist damit zu rechnen, dass die Ausweitung der Uranminen in den Ländern mit Uranvorkommen zukünftig stark vorangetrieben wird.
Mehr als 20 Prozent des weltweit geförderten Uranerzes stammt aus Afrika. Seit mehr als 40 Jahren zählt Niger zu den führenden Uranproduzenten der Welt und liefert heute etwa 9 Prozent der weltweit abgebauten Menge an Uran. Trotz seiner Ressourcen (Uran, Eisenerz, Silber, Platin und Titan) zählt der Sahelstaat zu den vier ärmsten Ländern der Welt. Niger wurde erst letztes Jahr wieder mit einer extremen Hungerkrise konfrontiert und rangiert im UN-Human Development Index (HDI) an Stelle 167 (von 169 Staaten). Laut HDI sind 40 Prozent aller Kinder in Niger untergewichtig, 80 Prozent der Nigrer Analphabeten und die Lebenserwartung liegt bei durchschnittlich 52,5 Jahren.
Dass der Abbau von Uran zahlreiche Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringt, ist seit langem bekannt. Menschenrechts- und Umweltstandards werden oftmals missachtet. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker befinden sich zudem rund 70 Prozent der bekannten weltweiten Uranvorkommen auf Gebieten indigener Völker. Am Beispiel Niger werden die verheerenden Auswirkungen besonders deutlich. In zwei nigrischen Minen im Norden des Landes wird seit Jahrzehnten durch den französischen Atomkonzern Areva (früher Cogema), bzw. dessen Tochterfirmen, die Minengesellschaften Somair und Cominak, nicht nur Uran abgebaut, sondern auch direkt vor Ort zu Uranoxid (dem so genannten yellow cake) verarbeitet. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Atemschutzmasken für Minenarbeiter) wurden dabei jahrzehntelang kategorisch missachtet. Bis heute wird radioaktiver Abraum unter freiem Himmel gelagert und somit werden kontaminierte Partikel durch den Wind über die ganze Region verteilt. Messungen von Greenpeace e. V. im November 2009 in den Straßen der Minenstadt Akokan zeigten Werte bis zu 500 Mal über der normalen Hintergrundstrahlung.
Der Atomkonzern Areva (der Konzern gehört zu 87 Prozent dem französischen Staat) schreibt auf seiner Homepage, dass „das Umweltmanagement“ der durch ihn betriebenen nigrischen Minen „internationale Standards erfülle“. Die insgesamt etwa 90 000 Bewohner der Wüstenstädte Akokan und Arlit, die unmittelbar an den Uranabbaustätten liegen, leiden an unmittelbar durch radioaktive Strahlen verursachten Krankheiten wie Leukämie und Lungenkrebs. Bis heute gelangt verstrahltes Altmetall (wie Rohre, die zur Erzaufbereitung genutzt werden und hochgradig verstrahlt sind) aus den Minen auf die Märkte der Minenstädte und wird u. a. für Kochgeschirr und zum Hausbau verwendet. Aus einer Studie von Greenpeace e. V., dem unabhängigen französischen Labor CRIIRAD (Commission de recherche et d’information Indépendantes sur la Radioactivité) und der nigrischen Nichtregierungsorganisation (NRO) Aghir In’Man geht hervor, dass in der Region um Arlit vier von fünf Trinkwasserproben die international geltenden Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an Uran überschreiten. Darüber hinaus trägt der Uranabbau zu einer weiteren Verknappung der Grundwasserreserven bei. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker ist das Grundwasser in der Region rund um die Minen durch die exzessive Nutzung für den Uranabbau bereits zu rund 70 Prozent aufgebraucht. Darunter haben nicht nur die Bewohner der Minenstädte zu leiden, sondern auch die in den Uranabbaugebieten ansässigen Tuareg. Ihre Landrechte werden von Areva seit Jahrzehnten missachtet, da die Abbaugebiete das Siedlungsgebiet der Indigenen durchschneiden. Ein darin begründeter Aufstand der Tuareg im Jahr 2007 wurde 2009 nur vordergründig mit einem Abkommen beendet. Die Tuareg fordern weiterhin eine Beteiligung an den Einnahmen, die der nigrische Staat durch die Uranförderungslizenzen erzielt.
Der Atomkonzern Areva plant für 2013, am Standort Imouraren, 80 Kilometer südlich von Arlit, in Niger die größte Uranmine Afrikas zu eröffnen. Niger würde damit zum weltweit zweitgrößten Uranproduzenten aufsteigen.
Insgesamt soll der Uranabbau in ganz Afrika stark ausgeweitet werden. An einem Kredit an Areva für den Kauf des südafrikanischen Bergbauunternehmens UraMin beteiligten sich 2007 laut der deutschen NRO Urgewald e. V. auch die Deutsche Bank AG, UniCredit Bank AG und LBB UraMin (nun eine hundertprozentige Areva-Tochter) will – neben Südafrika – den Uranabbau u. a. im Tschad, in Mali und der Zentralafrikanischen Republik vorantreiben.
Areva liefert aktuell ein Drittel des Uranbedarfs für französische Kernkraftwerke. Auch Deutschland bezieht einen Teil seines Urans über Frankreich. Der Uranimport durch die Bundesrepublik Deutschland belief sich laut Eurostat 2009 auf 4 662 t sogenanntes Natururan (noch nicht angereichertes Uran) und 897 t bereits angereichertes Uran. Das Natururan wird vorwiegend über Frankreich und Großbritannien, die als Zwischenhändler fungieren, nach Deutschland importiert und dort verarbeitet. Auf Nachfrage der RBB-Kontraste-Redaktion von 2010, konnte von EnBW Energie Baden-Württemberg AG abgesehen „keiner der deutschen Kernkraftwerksbetreiber (…) ausschließen, dass auch sie Uran aus dem Niger bekommen“. Bis heute legt die deutsche Atomwirtschaft die Herkunft der Uranimporte nicht offen.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) gibt auf ihrer Homepage an, drei Darlehen für Urananreicherungsanlagen vergeben zu haben. Ein Darlehen 2008 über bis zu 400 Mio. Euro an Areva für die Modernisierung der französischen Urananreicherungsanlage Tricastin sowie 2007 an Urenco für die Ausweitung der Urananreicherungsanlagen in den Niederlanden und Großbritannien über bis zu 200 Mio. Euro und 2009 an Urenco für den Ausbau der niederländischen Urananreicherungsanlage in Almelo über 400 Mio. Euro. Über die Darlehensvergabe entscheidet der Verwaltungsrat der EIB, in dem die Bundesregierung durch das Finanzministerium vertreten ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Sind der Bundesregierung die Auswirkungen des Uranabbaus in Niger im Hinblick auf die von Greenpeace e. V. vorgelegten Untersuchungen zur Gesundheit der Menschen vor Ort, Umwelt und wirtschaftliche Grundlagen der lokalen Bevölkerung bekannt?
a) Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Informationen bezüglich des deutschen Uranimports über Frankreich und des Bezuges von Atomstrom aus Frankreich auch im Hinblick auf die Tatsache, dass Areva zu 87 Prozent dem französischen Staat gehört?
b) Falls nein, auf welchem Wege informiert sich die Bundesregierung über die Abbaubedingungen für Menschen und Umwelt in den Staaten, aus denen Deutschland indirekt Uran bezieht, bzw. aus welchen die Länder Uran beziehen, von denen Deutschland Atomstrom kauft?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten des Atomkonzerns Areva (ehemals Cogema) und dessen Tochterfirmen Somair und Cominak, die die Minenarbeiter jahrzehntelang ohne Atemschutzmasken und geeignete Schutzanzüge in den Minen arbeiten ließen und (immer noch unzureichende) Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter und Bewohner der Minenstadt lediglich auf Druck von internationalen NRO vorgenommen haben, und inwiefern thematisiert Deutschland dies bei Verhandlungen mit Frankreich über Uran- und Atomstromimporten aus und über Frankreich?
Sieht die Bundesregierung Aufklärungsbedarf bei den Zuständigen von Areva Niger bezüglich der Aussage Olivier Mullers, des Chefs von Areva Niger in Niamey, der die Gesundheitskrisen für Minenarbeiter und Bewohner der Minenstädte wie folgt bewertet: „Bisher gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis, dass die Uranförderung in Arlit (Niger) Krankheiten verursacht“ (Süddeutsche Zeitung, 5. Mai 2010), im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie von Greenpeace e. V. aus dem Jahr 2009, die in Arlit durchgeführt wurde?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gesundheitsrisiken für Minenarbeiter, deren Familien und die Bewohner der an Uranabbaustätten angrenzenden Regionen in afrikanischen Uranabbauländern vor?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass der radioaktiv kontaminierte Sand aus der Uranabbauregion in Niger auch in umliegende Regionen weitergetragen werden und somit auch die Gesundheit der Menschen in weiter entfernten Gebieten gefährden könnte?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit und in welchem Zeitraum die Frankfurter Firma Urangesellschaft mbH eine Teilhaberschaft an einer Uranmine in Niger besaß und wie die Einhaltung der Umwelt- und Menschenrechtsstandards kontrolliert wurden?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Uran aus Niger (über Zwischenländer wie Frankreich) in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird?
Falls nicht, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kontrollen des importierten Urans nach Deutschland gezogen, nachdem ihr die Ergebnisse der Greenpeace-Studie von 2009 aus den Uranabbaugebieten in Niger bekannt wurden?
Wie verfolgt die Bundesregierung die Lieferkette des nach Deutschland importierten Urans?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
Wie verfolgt die Bundesregierung die Lieferkette des in andere europäische Länder importierten Urans, aus welchen Deutschland Atomstrom bezieht?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
In welchen Ländern wird derzeit Uran abgebaut (bitte detaillierte Auflistung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Abbaubedingungen in diesen Ländern hinsichtlich der Einhaltung vom Menschenrechts- Umwelt- und Sozialstandards (bitte detaillierte Auflistung)?
a) Aus welchen der Länder lehnt die Bundesregierung einen Uranimport ab, und falls ja, warum?
b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob sich die Abbaugebiete der jeweiligen Staaten auf Land befindet, welches Indigenen gehört?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die geplante Ausweitung oder Neuerschließung von Uranabbaugebieten weltweit vor?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass kein Uran aus Ländern importiert wird, welche im Zuge des Uranabbaus gegen Menschenrechts- und Umweltstandards verstoßen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass kein Atomstrom nach Deutschland importiert wird, zu dessen Produktion Uran verwendet wurde, welches in Länder abgebaut wurde, in denen gegen Menschrechts- und Sozialstandards verstoßen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kontrollmechanismen von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in afrikanischen Staaten, in denen Uran abgebaut wird, hinsichtlich ihrer Effektivität?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Areva-Tochter UraMin in der Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo derzeit neue Uranabbaugebiete erschließt vor dem Hintergrund der politischen Situation und der Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltstandards beim bisherigen Abbau von Rohstoffen in diesen Ländern?
Sind deutsche Firmen an den Uranminen, die derzeit in Mali um Timbuktu und im Westen, im Grenzgebiet zum Senegal (in der Gegend des Dorfes Falea) eröffnet werden, beteiligt?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen angeblichen bewaffneten Widerstand von Tuareg gegen die Minen in den beschriebenen Regionen?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine militärische Unterstützung der französischen Armee bzw. von Streitkräften oder Geheimdiensten anderer Staaten für die Einrichtung bzw. den Betrieb der Uranminen in den beschriebenen Regionen?
c) Sind europäische Kreditbürgschaften für die Investitionen in Uranminen um Timbuktu und im Senegal geplant?
Welche Kriterien setzt die Bundesregierung im Detail zur Klassifizierung uranabbauender Staaten in „politisch stabile“ und „politisch instabile“ Regionen an, und wie wurden die Uran produzierenden Länder im Einzelnen klassifiziert (bitte detaillierte Auflistung)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bunderegierung aus der Aussage des Vorstands der Deutschen Bank AG, Dr. Josef Ackermann, die Deutsche Bank AG sei „nicht zuständig“ für die Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Uranabbaus (urgewald, Pressemitteilung Nr. 13/2010), hinsichtlich der Tatsache, dass die Deutsche Bank AG sich Ende 2007 an einem Kredit beteiligte, mit welchem Areva das südafrikanische Bergbauunternehmen UraMin kaufte, welches nun auch in anderen afrikanischen Staaten (wie im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik) den Uranabbau stark ausweiten möchte?
Wie viele Tonnen Uran wurden in den Jahren 2009 und 2010 in die Bundesrepublik Deutschland importiert?
a) Über welche Länder wurde das Uran importiert, welches in den Jahren 2009 und 2010 nach Deutschland eingeführt wurde (bitte detaillierte Auflistung)?
b) Aus welchen Ländern wird aktuell (2011) Uran importiert (bitte detaillierte Auflistung)?
c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ursprung des Urans vor, sprich, in welchen Ländern wurde das Uran abgebaut?
d) Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in diesen Ländern (vgl. Frage 20b) vor?
e) Welche Menschenrechts- und Umweltstandards sind für die Bundesregierung maßgeblich für den Import von Uran, und wo werden diese Kriterien festgehalten?
Wurde im Verwaltungsrat der EIB neben den konkreten Umweltaspekten der Modernisierung und des Ausbaus der Urananreicherungsanlagen auch über die Herkunft des „yellow cake“ und die Situation in den Uran- Abbauländern diskutiert, und wird die Bundesregierung davon abgesehen, Informationen diesbezüglich vor möglichen zukünftigen Darlehensentscheidungen für Uranfirmen vom EIB-Management einfordern und berücksichtigen?
Wird sich die Bundesregierung für eine Verbesserung von Transparenz und Kontrolle der Uranherkunft einsetzen, um die Einhaltung von Menschenrechts- und Sozialstandards in den Uran produzierenden Ländern zu gewährleisten, und wenn ja, wie?