Reisewarnungen für schwule, lesbische oder transsexuelle Reisende
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Markus Tressel, Claudia Roth (Augsburg), Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Jerzy Montag, Friedrich Ostendorff, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung veröffentlicht für Touristen und sonstige Reisende Reisewarnungen bzw. Reise- und Sicherheitshinweise, wenn in einem Land die Sicherheit deutscher Staatsbürger gefährdet ist. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/5357) enthalten die Reise- und Sicherheitshinweise auch Informationen darüber, ob Deutsche ggf. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit gesellschaftlicher Diskriminierung, Einschränkung und behördlicher oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen. In einigen Ländern, wie z. B. Nigeria, können homosexuelle Handlungen sogar mit dem Tode bestraft werden. Allerdings sind die Angaben zur strafrechtlichen Verfolgung lückenhaft. So werden homosexuelle Reisende in Länder wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Pakistan oder Angola nicht vor der dort drohenden Strafverfolgung gewarnt. Auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen der bei vielen Touristen beliebten Karibik- oder Pazifikinseln, z. B. Barbados, Trinidad und Tobago oder Belize, fehlen die entsprechenden Warnungen. Insgesamt sind es mindestens 30 Staaten, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird und bei denen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts keine entsprechenden Verweise enthalten.
In den Reise- und Sicherheitshinweisen gibt das Auswärtige Amt auch lebensnahe Verhaltenstipps – etwa der Verzicht auf das Fotografieren oder Baden im Meer, das Tragen von Schmuck oder die Beachtung von bestimmten Kleidungsvorschriften. In einigen islamischen Staaten wird explizit vor öffentlichem Küssen oder Zuneigungsbekundungen gewarnt. In den meisten Reise- und Sicherheitshinweisen weist die Bundesregierung schwule oder lesbische Touristen lediglich darauf hin, dass homosexuelle Handlungen im betreffenden Land strafbar seien. Wie weit dieses Verbot geht und ob es auch nicht-sexuelle Handlungen, wie Küssen oder Handhalten in der Öffentlichkeit, umfasst, bleibt offen. Auch wird in den meisten Fällen nicht deutlich, welche Konsequenzen deutschen Staatsbürgern bei einem Verstoß drohen und inwieweit die deutschen Behörden vor Ort effektive Hilfe leisten können. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland gewähren bei Strafverfolgung in der Regel konsularischen Schutz. Die Reise- und Sicherheitshinweise lassen offen, ob die Bundesregierung schwulen bzw. lesbischen Reisenden von Reisen in die betroffenen Staaten generell abrät.
Zudem finden sich in den allgemeinen Informationen über die gesellschaftliche Situation keinerlei Angaben zur Einstellung in der jeweiligen Bevölkerung gegenüber Schwulen, Lesben oder Transsexuellen und die einhergehende Gefahr der Diskriminierung. Diese Diskriminierung kann von der Verweigerung von Serviceleistungen über massive Gewalterfahrungen bis hin zur Weigerung der Einreise in ein Land reichen. Diese Erfahrungen machen Schwule, Lesben und Transsexuelle auch in solchen Staaten, in denen eine Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen nicht gegeben ist. So wird beispielsweise die Lage von Homosexuellen im Irak von der Bundesregierung als besorgniserregend bezeichnet (Bundestagsdrucksache 17/3318), obwohl eine strafrechtliche Verfolgung vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Eine gesonderte Warnung für lesbische oder schwule Reisende für den Irak sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund der allgemein bestehenden Reisewarnung offenbar als unnötig an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Für welche Staaten veröffentlichte das Auswärtige Amt Reise- und Sicherheitshinweise explizit für homo-, bi- oder transsexuelle Reisende?
Für welche Staaten veröffentlichte das Auswärtige Amt Reise- und Sicherheitshinweise aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung von homosexuellen Handlungen?
In welchen Ländern droht nach Kenntnissen der Bundesregierung für homosexuelle Reisende eine Gefahr für Leib und Leben?
Warum unterscheidet die Bundesregierung in ihren Reisehinweisen in der Regel nicht zwischen schwulen und lesbischen homosexuellen Handlungen, obwohl diese in einer Reihe von Staaten unterschiedlich strafrechtlich verfolgt werden?
Warum wurden für Afghanistan, Angola, Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Botswana, Buthan, die Cookinseln, Grenada, Guyana, Katar, Kiribati, Lesotho, Liberia, Mauritius, Oman, Pakistan, Palau, die palästinensischen Autonomiegebiete, Samoa, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu und die Vereinigten Arabischen Emirate keine Angaben über die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen im jeweiligen Land veröffentlicht, obwohl es entsprechende Strafgesetze gibt?
Welche Konsequenzen ergeben sich für homo-, bi- und transsexuelle Reisende aus den veröffentlichten Hinweisen über strafrechtliche Verfolgung?
Rät die Bundesregierung homo- oder bisexuellen Touristen von einer Reise in Länder ab, in denen Homosexualität unter Strafe steht?
Falls ja, für welche Staaten gilt diese Warnung?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen deutsche schwule, lesbische, bi- oder transsexuelle Reisende aufgrund ihrer Homo- oder Transsexualität in den letzten zehn Jahren durch die Behörden eines Staates in Haft genommen oder mit Geldstrafen belegt wurden?
Welche Staaten waren davon betroffen, und wie hoch waren die jeweiligen Strafen?
An welche deutschen Behörden können sich deutsche Reisende wenden, falls sie von den Behörden eines Staates wegen homosexueller Handlungen belangt werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um solchen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen?
Wie verhält es sich bei Deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit?
Rät die Bundesregierung homosexuellen Reisenden davon ab, in Staaten, in denen homosexuelle Handlungen strafbar sind, in der Öffentlichkeit ihre Homosexualität – etwa durch Händehalten – erkennbar zu machen?
Was meint die Bundesregierung, wenn sie, z. B. im Falle von Kenia, dazu rät „in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht zu nehmen“, dass im Land Homosexualität unter Strafe stünde?
Findet die Bundesregierung die Formulierung in den Reisehinweisen von Nigeria, wonach „körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, […] in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß [erregt], sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.“ für homosexuelle Reisende hilfreich, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass in Teilen des Landes die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen droht?
Welche Formen der körperlichen Nähe sind nach Ansicht der Bundesregierung dort akzeptabel?
Welche Konsequenzen für das Reiseverhalten von Homosexuellen erwartet die Bundesregierung, wenn sie, wie im Fall der Komoren, warnt: „Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.“?
Für welche Staaten hat die Bundesregierung Hinweise auf gesellschaftliche Diskriminierung und Einschränkung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Reisenden in ihre Reise- und Sicherheitshinweise aufgenommen?
Nach welchen Kriterien werden Hinweise auf gesellschaftliche Diskriminierung und Einschränkung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Reisenden in die Reise- und Sicherheitshinweise aufgenommen?
Ist es die Auffassung der Bundesregierung, dass keine spezifische Gefährdung der Sicherheit von schwulen, lesbischen oder bisexuellen Reisenden besteht, wenn die Bundesregierung keine gesonderten Reise- und Sicherheitshinweise veröffentlicht?
Welche Angaben sollten nach Auffassung der Bundesregierung homosexuelle Reisende, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, auf Visumanträgen von Staaten angeben, die lediglich zwischen ledig und verheiratet unterscheiden?