Kontrolle der Waffenexporte des Oberndorfer Unternehmens Heckler & Koch GmbH durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die faktisch unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen stellt die Wirksamkeit der deutschen Rüstungsexportkontrolle grundsätzlich in Frage. Das deutsche Rüstungsunternehmen Heckler & Koch GmbH mit Sitz in Oberndorf ist einer der weltweit größten Kleinwaffenhersteller. Wiederholt tauchten Sturmgewehre dieses Herstellers in Staaten auf, in die es keine legale Lieferwege gab. Zum Beispiel wurde während des russisch-georgischen Krieges im Jahr 2008 öffentlich, dass die georgischen Streitkräfte über Sturmgewehre des Typs G36 von der Firma Heckler & Koch GmbH verfügen.
Im vergangenen Jahr deckte REPORT Mainz (Sendung vom 13. Dezember 2011) auf, dass mexikanische Sicherheitskräfte G36-Sturmgewehre in den Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua einsetzen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden aber die entsprechenden Exportgenehmigungen an Heckler & Koch GmbH mit der Einschränkung versehen, dass diese Bundesstaaten nicht mit den Waffen beliefert werden dürfen. Sowohl im Fall Mexiko als auch im Fall Georgien laufen derzeit Ermittlungsverfahren gegen den Waffenhersteller Heckler & Koch GmbH, dessen Geschäftsräume deshalb bereits von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurden. Vor kurzem tauchte zudem ein Video auf, dass Saif Al-Islam Gaddafi, einem der Söhne des libyschen Diktators, mit einem G36 aus deutscher Produktion in seinen Händen bei einer Ansprache an bewaffnete Kämpfer zeigt. Gemäß der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung gab es keine Exportgenehmigung für diese Kriegswaffe nach Libyen.
In Reaktion auf die mutmaßlichen illegalen Lieferungen nach Mexiko hat die Bundesregierung die Bearbeitung von Exportanträgen für die Heckler & Koch GmbH für Lieferungen nach Mexiko ausgesetzt. Alle Exportanträge des Unternehmens für andere Länder bleiben jedoch davon unberührt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Rüstungsexportbericht 2009, Bundestagsdrucksache 17/4383). Damit handelt die Bundesregierung entgegen den Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG), in dem es heißt: „Die Genehmigung ist zu versagen, wenn (…) Grund zu der Annahme besteht, daß eine der in Absatz 2 Nr. 2 genannten Personen die für die beabsichtigte Handlung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.“ (§ 6 Absatz 3 Nummer 3 KrWaffKontrG). Obwohl ein dringender Verdacht gegen die Heckler & Koch GmbH vorliegt, nicht genehmigte Lieferungen durchgeführt zu haben, darf das Unternehmen weiterhin Kriegswaffen exportieren.
Drucksache 17/6214 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wann und für jeweils wie viele Sturmgewehre hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 Exportgenehmigungen nach Mexiko erteilt (bitte mit dem Datum der Genehmigung und deren jeweiligem Wert auflisten)?
Welche tatsächlichen Ausfuhren wurden auf der Grundlage der Genehmigungen wann, in welchem Umfang und mit welchem Wert realisiert?
Welcher Empfänger bzw. welche Stelle hat gegenüber der Bundesregierung Endverbleibserklärungen für die von der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko gelieferten Sturmgewehre des Typs G36 abgegeben?
Welches Datum tragen jeweils die Endverbleibserklärungen für die gelieferten Sturmgewehre des Typs G36 (bitte Gegenüberstellung mit den Daten aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2)?
Sind alle Endverbleibserklärungen identisch, falls nein, wodurch unterscheiden sie sich formal, und wodurch inhaltlich?
Trifft es zu, dass einige der Exportgenehmigungen nach Mexiko an die Vorgabe gebunden sind, dass nur bestimmte mexikanische Bundesstaaten beliefert werden dürfen bzw. dass die gelieferten Waffen nur in bestimmten Bundesstaaten eingesetzt werden dürfen?
a) Wenn ja, welche Bundesstaaten durften beliefert werden, und welche nicht?
b) In welchen Bundesstaaten dürfen die Waffen eingesetzt werden, und in welchen nicht?
Sind in den Endverbleibserklärungen für die Exporte der Sturmgewehre des Typs G36 an die mexikanische Beschaffungsbehörde weitere Einschränkungen oder Auflagen festgeschrieben worden?
Falls die mexikanische Bundespolizei mit den Sturmgewehren des Typs G36 ausgestattet werden kann,
a) hat sich die Bundesregierung zusichern lassen, dass bei bundesstaatsgrenzüberschreitenden Einsätzen der Polizeikräfte gewährleistet wird, dass diese Sturmgewehre nicht in den Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua eingesetzt werden, und
b) wie wird dies bei bundesstaatsgrenzüberschreitenden Einsätzen der Polizeikräfte gewährleistet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Direktors der staatlichen mexikanischen Beschaffungsbehörde, Manzano Vénez, dass weder die Firma Heckler & Koch GmbH noch die Bundesregierung mexikanischen Stellen gegenüber erklärt haben, dass die Lieferung der G36-Gewehre an Auflagen bezüglich der geographischen Verwendung geknüpft sind (REPORT Mainz, Nachgefragt, 2. März 2011)?
Ist die Bundesregierung hinsichtlich der mutmaßlichen illegalen Lieferungen von Heckler & Koch GmbH an die mexikanische Regierung herangetreten, um Aufklärung über den Sachverhalt zu erhalten?
a) Wenn ja, wer von Seiten der Bundesregierung ist wann, wo und in welcher Form an welche Vertreter bzw. welche Stelle der mexikanischen Regierung diesbezüglich herangetreten (bitte im Einzelnen auflisten)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierbei gewonnen?
c) Hat die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse jeweils unverzüglich und ohne Aufforderung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergeleitet?
Welche Bundesministerien stehen seit wann wegen des Ermittlungsverfahrens gegen Heckler & Koch GmbH im Austausch mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, und welche Unterlagen, wie z. B. Botschaftsberichte oder Endverbleibserklärungen, wurden dabei seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaft übergeben (bitte mit Datum)?
Kann die Bundesregierung die in der Pressemitteilung der Firma Heckler & Koch GmbH erfolgte Aussage bestätigen, dass das Unternehmen niemals Bestechungsgelder an Repräsentanten mexikanischer Behörden zur Förderung des Absatzes gezahlt habe (Pressemitteilung „Klarstellende Stellungnahme zu den Anschuldigungen der Bestechung im Zusammenhang mit Exporten nach Mexiko“, März 2011)?
In welcher Form ist die Heckler & Koch GmbH in das Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zwischen Deutschland und Mexiko, das der Bundespräsident, Christian Wulff, bei seinem Mexikobesuch ankündigte, eingebunden?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der illegalen Verwendung des Sturmgewehrs G 36 durch die georgischen Streitkräfte seit Juli 2010 gewonnen?
Was hat die Bundesregierung seit Juli 2010 im Einzelnen unternommen, um in dieser Angelegenheit neue Erkenntnisse zu gewinnen (bitte alle einzelnen Schritte auflisten)?
In welchem Jahr wurden die in Georgien entdeckten G36 hergestellt, und welche Varianten des Gewehrs hat die Bundesregierung im Einzelnen identifiziert?
Wie viele Fotos hat die Bundesregierung bislang ausgewertet, wie hat sie jeweils die Fotos beschafft, und – für den Fall, dass die Bezugsquelle eine Nachrichtenagentur war – welche Identifizierungsnummern haben die Fotos?
Hat die Bundesregierung mittlerweile die Seriennummer von einem bzw. die Seriennummern von mehreren der in Georgien aufgetauchten G36-Sturmgewehre herausgefunden?
Ist die Bundesregierung an die georgische Regierung herangetreten, um Auskunft über die Herkunft der G36 zu erhalten (bitte mit Zeitpunkt, Form und vertretender Institutionen angeben)?
Hat die georgische Regierung jeweils auf die Auskunftsersuchen der Bundesregierung reagiert?
Wenn nein, mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung darauf reagiert?
In welchen Ländern werden diese Varianten des G36 seit wann hergestellt?
In welche Länder wurden diese Varianten wann mit Genehmigung der Bundesregierung exportiert, bzw. welche Reexporte dieser Varianten aus Drittländern hat die Bundesregierung in welchem Umfang und wann genehmigt?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei dem Gewehr, dass der Sohn des libyschen Revolutionsführers Gaddafi, Saif Al-Islam Gaddafi, auf einem Anfang März 2011 aufgetauchten Video in seinen Händen hält (abrufbar beispielsweise unter: www.jan-van-aken.de/aktuell/pm-g36-libyen-04.03.2011.html), um ein Sturmgewehr des Typs G36?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Unternehmens Heckler & Koch GmbH, dass es sich bei der Waffe in den Händen von Saif Al-Islam Gaddafi um eine so genannte Soft-Air-Waffe aus Plastik handeln könnte (Pressemitteilung „Heckler & Koch hat keine Waffen nach Libyen geliefert!“, 10. März 2011)?
Wie viele routinemäßigen Betriebsprüfungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind seit dem Jahr 1990 zu welchem Zeitpunkt bei der Firma Heckler & Koch GmbH durchgeführt worden, und gab es bei diesen Prüfungen Anlass zu Beanstandungen?
Welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit 1998 von der Firma Heckler & Koch GmbH gekauft, und welche Beschaffungskosten waren damit verbunden?
Welche Rüstungsgüter bezieht die Bundeswehr aktuell von der Firma Heckler & Koch GmbH, und für welche weiteren sind Beschaffungsverträge bereits unterschrieben?