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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückbau von Kleingartenanlagen in den neuen Bundesländern

Beurteilung des Problems zunehmender Leerstände von Kleingärten in Ostdeutschland und deren Auswirkungen, Novellierung des Bundeskleingartengesetzes, Lösung des Problems ungeklärter Eigentumsfragen, Prüfung einer ergänzenden Stichtagregelung, Finanzmittel für den Rückbau von ungenutzten Kleingärten, Mittelbereitstellung aus dem Programm Stadtumbau Ost sowie aus weiteren Quellen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

12.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/627927. 06. 2011

Rückbau von Kleingartenanlagen in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kleingärten in Deutschland haben eine über 100-jährige Tradition. Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit ca. eine Million Kleingärten, die eine Fläche von mehr als 46 000 Hektar bedecken und von fünf Millionen Menschen vor allem zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Kleingärten waren und sind im Fokus verschiedener Interessen, etwa als Reserveflächen für städtebauliche Entwicklungen oder fester Bestandteil der Grün- und Freiflächensysteme. Sie erfüllen nach wie vor eine wichtige städtebauliche, soziale und ökologische Funktion.

Durch den demografischen Wandel und den Wegzug von vielen ehemaligen Kleingartennutzern ist in vielen Städten und ländlichen Regionen Ostdeutschlands das Problem entstanden, dass die Kleingartenanlagen nicht mehr voll genutzt werden. Wie brennend das Problem gerade in den neuen Bundesländern ist, belegen folgende Zahlen: 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland lebt in den ostdeutschen Ländern, in denen sich andererseits 61 Prozent der Kleingartenparzellen Deutschlands befinden. Im Durchschnitt kommen in Deutschland auf 1 000 Einwohner zwölf genutzte Kleingärten; in Westdeutschland sind es sechs, in Ostdeutschland 36.

Eine Umnutzung ehemaliger ganzer oder zusammenhängender Teile von Kleingartenanlagen ist wichtig, um einen Flickenteppich aus genutzten und ungenutzten Anlagen zu verhindern.

Die Umwandlung von ehemaligen Kleingartenanlagen z. B. in Ackerland ist für die Kleingartenvereine aber mit erheblichen Kosten verbunden. Es müssen zum Beispiel Gebäude, einschließlich Versorgungsleitungen, Bäume, Hecken und Sträucher beseitigt werden. Kleingartenvereine können nur unzureichend auf Fördertöpfe von Land und Kommune zum Rückbau der Kleingartenanlagen zurückgreifen. Darüber hinaus wird ein Rückbau durch ungeklärte Eigentumsfragen erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem zunehmender Leerstände von Kleingärten und deren Auswirkungen auf die Kulturlandschaft in Ostdeutschland?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich des Bundeskleingartengesetzes gesetzgeberisch aktiv zu werden, und wenn ja, in Bezug auf welche konkreten inhaltlichen Aspekte?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem ungeklärter Eigentumsfragen zu lösen, welches den Rückbau ungenutzter Flächen behindert, wenn z. B. ehemalige Eigentümer nicht mehr ausfindig gemacht werden können?

4

Hat die Bundesregierung die Ergänzung des Bundeskleingartengesetzes durch eine Stichtagregelung zur Klärung von Eigentumsfragen geprüft?

5

Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten zieht die Bundesregierung in Betracht, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen?

6

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für den Rückbau von ungenutzten Kleingärten bereit?

7

Sind für diesen Zweck Mittel aus dem Programm Stadtumbau Ost bereitgestellt worden, und wenn ja, in welcher Höhe?

8

Wie schätzt die Bundesregierung aufgrund der abzusehenden Verschärfung des Problems die Möglichkeit ein, zusätzliche Mittel z. B. aus EU-Strukturfonds einzuwerben?

Berlin, den 27. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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