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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung der Rentenanwartschaften verschiedener Altersjahrgänge in der gesetzlichen Rentenversicherung

Summe der erworbenen Entgeltpunkte gesetzlich Rentenversicherter der Jahrgänge 1950, 1955, 1960, 1965, 1970, 1975 und 1980 jeweils bei der Vollendung des 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahres (Ost/West)<br /> (insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/640430. 06. 2011

Entwicklung der Rentenanwartschaften verschiedener Altersjahrgänge in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die veränderten Erwerbsbiografien werden dazu führen, dass sich das Armutsrisiko im Alter künftig dramatisch verschärft, sagte Wolfgang Franz, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der „WELT am SONNTAG“ am 12. Juni 2011 (www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article13425933/Alt-arm.html). Nach der Studie „Entwicklung der Altersarmut in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Mai dieses Jahres erhielten 2009 männliche Neurentner in Westdeutschland 150 Euro und in Ostdeutschland 220 Euro weniger Altersbezüge als die Bestandsrentner im jeweiligen Bundesgebiet (vgl. S. 3). Zehn Jahre zuvor betrug der Unterschied nur die Hälfte. Demnach erhält ein westdeutscher männlicher Neurentner heute im Durchschnitt nur noch eine Rente von 820 Euro. Die Ursachen für die rückläufigen Zahlbeträge bei Neurentnern, so die Autoren Markus M. Grabka und Jan Goebel, lägen in der Erwerbsunterbrechung in Form von Arbeitslosigkeit sowie dem vorzeitigen Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze und den damit verbundenen Abschlägen. So mussten im Jahr 2009 65 Prozent der männlichen Neurentner in Ost- und 50 Prozent in Westdeutschland Abschläge hinnehmen. Die Durchschnittshöhe dieser Abschläge summierte sich auf 100 Euro. Bei Rentnerinnen in Ostdeutschland gingen gar 82 Prozent bzw. 52 Prozent im Westen mit Abschlägen in Rente (vgl. S. 3). Berücksichtige man zusätzlich die Inflation, ergäbe sich gegenüber 1999 ein Realwertverlust des Rentenzahlbetrags um 12 Prozent (vgl. S. 4). So kommen Markus M. Grabka und Jan Goebel zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Lücken im Erwerbsverlauf und längeren Ausbildungsdauern unter den derzeitigen Erwerbspersonen davon auszugehen sei, dass das Phänomen der Altersarmut in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen wird. Neben den rückläufigen Zahlbeträgen einer gesetzlichen Rente bei Neurentnerinnen und -rentnern deutet auch die in den letzten Jahren deutlich gewachsene Zahl der Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen darauf hin, dass das Risiko für Altersarmut in den nächsten zehn Jahren vermutlich zunehmen wird.

Selbst der weitere Ausbau der privaten Alterssicherung löse nicht die grundlegenden Problematik des Schutzes vor Altersarmut, da insbesondere private Rentenverträge – wie die Riesterrente – vor allem von Personen am oberen Rand der Einkommensverteilung in Anspruch genommen werden, schlussfolgern die Studienautoren Markus M. Grabka und Jan Goebel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

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Welche Rentenanwartschaften (Summe der erworbenen Entgeltpunkte) hatten gesetzlich Rentenversicherte der Jahrgänge 1950, 1955, 1960, 1965, 1970, 1975 und 1980 jeweils bei Vollendung des 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahres (sofern das entsprechende Alter schon erreicht wurde) erworben (bitte nach Geschlecht und Ost/West sowie Kindererziehungs-, Ausbildungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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