Aktivitäten des US-Departments of Homeland Security an Flug- und Seehäfen der Europäischen Union
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen zur Weitergabe von Finanzdaten (Terrorist Finance Tracking Programme – TFTP) stießen bei Abgeordneten nationaler Parlamente, des Europäischen Parlaments sowie in der Öffentlichkeit auf Ablehnung. Bedenken existieren ebenfalls hinsichtlich des geplanten Abkommens zur Übermittlung von Passagierdaten (Passenger Name Record – PNR), das eine vorübergehende Vereinbarung ersetzen soll. Vor allem die 15-jährige Speicherdauer und der mangelnde Rechtsschutz werden von vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht hingenommen. In der 2010 kurz nach Abschluss des Vertrags von Lissabon unterzeichneten „Toledo-Erklärung“ (www.dhs.gov/ynews/releases/pr_1264119013710.shtm) werden weitere Maßnahmen zwischen der EU und dem Ministerium für Heimatschutz der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS) anvisiert: Die „Weiterführung der exzellenten Kooperation“ zwischen der EU und den USA bezüglich Luftsicherheit, ihre Ausweitung auf andere Transportwege, die Überlassung von „predeparture information“ zum Abgleich mit Polizeidatenbanken („Screening“) sowie ein Austausch von bewährten Methoden zum technischen und „verhaltensbasierten“ Aufspüren von Risiken.
Auch ohne erneuerte Abkommen ist das 2002 geschaffene DHS indes überaus aktiv in den EU-Mitgliedstaaten. 394 Beamte des DHS sind innerhalb der EU tätig (Vortrag Mark Koumans, Deputy Assistant Secretary for International Affairs, www.dhs.gov/ynews/testimony/testimony_1304540794561.shtm). Unter ihnen sind Angestellte verschiedener anderer Behörden und Dienststellen, darunter die Customs and Border Protection (CBP), das Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard (USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), das Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate (NPPD). Ihre Tätigkeiten werden beschrieben als „Sicherung und Handhabung unserer Grenzen, Verstärken und Verwalten unserer Einwanderungsgesetze, Schutz und Sicherung des Cyberspace, und Gewährleistung von Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aller Art“. Hierfür arbeitet das DHS mit Behörden bzw. Flug- und Schiffslinien an sieben Flug- und 23 Seehäfen innerhalb der EU zusammen.
Allein 2011 wurden angeblich 1 323 sogenannte high-risk travelers von DHS-Angestellten „identifiziert“ und daraufhin per „No-board-Empfehlungen” am Flug gehindert.
Die Versagung von Flügen aus Deutschland in die USA wird anscheinend auch „proaktiv“ vorgenommen, indem etwa Kriterien wie „ethnische Zugehörigkeit“, „Religionszugehörigkeit“ oder Essenswünsche einbezogen werden. Damit wird auch an deutschen Flug- und Seehäfen ein Profiling durchführt, das aufgrund von „ethnischer Zugehörigkeit“ oder „Religionszugehörigkeit“ und damit einer vorurteilsbelasteten Auswahl die Freizügigkeit aufhebt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele der nach eigenen Angaben 394 in der EU und ihren Mitgliedstaaten für das DHS Angestellten arbeiten in der EU mit welchen Agenturen oder anderen Einrichtungen der EU, mit welchen Stellen der Mitgliedstaaten bzw. mit welchen privaten Akteuren zusammen?
a) Wie viele der auf EU-Ebene für das DHS arbeitenden Angestellten sind direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich aus für einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus Mitgliedstaaten der EU?
b) Wie viele von ihnen sind von der US-Botschaft angestellt?
c) Wie hat sich die Zahl der auf EU-Ebene bzw. zusammen mit Agenturen oder anderen Einrichtungen der EU arbeitenden DHS-Angestellten in den letzten zwei Jahren verändert?
Wie viele der nach eigenen Angaben 394 in der EU und ihren Mitgliedstaaten für das DHS arbeitenden Angestellten sind in Deutschland angesiedelt?
a) Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten entfallen auf die Customs and Border Protection (CBP), das Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard (USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), das Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate (NPPD)?
b) Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten sind direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich aus für einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus Mitgliedstaaten der EU?
c) Wie viele der auf EU-Ebene für das DHS arbeitenden Angestellten sind direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich aus für einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus Mitgliedstaaten der EU?
d) Wie viele von ihnen sind von der US-Botschaft angestellt?
e) Wie viele deutsche Staatsangehörige sind unter den 394 für das DHS innerhalb der EU Beschäftigten?
f) Wie hat sich die Zahl der in Deutschland arbeitenden DHS-Angestellten in den letzten zwei Jahren verändert?
An welchen sieben Flughäfen und an welchen 23 Seehäfen innerhalb der EU sind wie viele Angestellte der Customs and Border Protection (CBP), des Immigration and Customs Enforcement (ICE), der Transportation Security Administration (TSA), des Secret Service (USSS), der Coast Guard (USCG), des Citizenship and Immigration Services (USCIS), des Office of Policy, der Federal Emergency Management Agency (FEMA), des Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und des National Protection and Programs Directorate (NPPD) beschäftigt, bzw. arbeiten den genannten Behörden zu?
a) Was ist ihre konkrete Aufgabenbeschreibung?
b) Auf welchen vertraglichen Grundlagen wird die Zusammenarbeit abgewickelt?
Welcher Tätigkeit gehen DHS-Angestellte an welchen deutschen Flug- und Seehäfen nach?
a) Wie werden die vom Deputy Assistant Secretary for International Affairs beschriebenen Aufgaben „investigate transnational crimes, including cybercrime; combat human and drug trafficking; conduct maritime port assessments, assess airports and air carriers; advise airlines through IAP; work with host governments, passengers, and the trade industry to comply with U. S. customs and immigration regulations; and oversee the deployment of Federal Air Marshals“ konkret umgesetzt?
b) Was ist mit der Formulierung „many other essential tasks“ nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint?
Welche bilateralen Abkommen wurden im Namen der Regierung der USA vom DHS mit der deutschen Bundesregierung unterzeichnet, und wie ist der Stand ihrer Umsetzung?
Wie wird die „strategische und operative“ Zusammenarbeit bezüglich der Verhinderung „terroristischer Attacken“ auf die USA sowie „terroristischer Reisetätigkeit“ konkret umgesetzt?
a) Welche anderen Einrichtungen der EU bzw. Deutschlands, darunter auch Verkehrsunternehmen oder Reiseveranstalter sind eingebunden, „die USA sicher, geschützt und robust gegen Terrorismus und andere Gefahren“ zu machen?
Auf welche Art und Weise arbeiten Angestellte des DHS an Flug- und Seehäfen mit Flug- und Schiffslinien zur Grenzkontrolle zusammen?
a) Was ist mit der vom Deputy Assistant Secretary for International Affairs beschriebenen „Implementierung verbesserter Sicherheitsscreenings“ gemeint, und wie wird diese konkret umgesetzt?
Mit welchen US- oder EU-Datenbanken werden Informationen über Reisende in die USA abgeglichen („data analysis“)?
a) Welche Datensätze werden hierfür konkret prozessiert?
b) Welche Daten von außerhalb der EU befindlichen Reservierungssystemen werden in die Analyse integriert?
c) Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der Datenabgleich statt?
Welche Risikoindikatoren, die in Deutschland seitens des DHS zu einer „Noboard-Empfehlung” führen können, sind der Bundesregierung bekannt (insbesondere Ausstellungsdatum von Reisedokumenten, Reise aus einschlägiger Region oder „high-risk countries“, Gepäckschein, Barzahlung, Flugroute)?
a) Wird zur Versagung von Flügen aus Deutschland in die USA auch eine „proaktive Nutzung“ von Flugdaten vorgenommen, indem etwa Kriterien wie „ethnische Zugehörigkeit“, „Religionszugehörigkeit“ oder Essenswünsche einbezogen werden?
b) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass seitens des DHS an deutschen Flug- und Seehäfen ein Profiling durchführt, das aufgrund von „ethnischer Zugehörigkeit“ oder „Religionszugehörigkeit“ und damit einer vorurteilsbelasteten Auswahl die Freizügigkeit versagt?
Wie wurden die 1 323 angeblichen „high-risk travelers“ von DHS-Angestellten konkret „identifiziert“?
a) Wie viele „No-board-Empfehlungen” wurden nach diesem Verfahren 2010 sowie 2011 innerhalb der EU ausgesprochen?
b) Wie viele „No-board-Empfehlungen” entfielen 2010 und 2011 auf Reisende von welchen deutschen Flug- oder Seehäfen?
c) Wie vielen „No-board-Empfehlungen” wurden innerhalb der EU bzw. an deutschen Flug- und Seehäfen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht entsprochen, bzw. welche weiteren Erkenntnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
d) Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen zur nachträglichen Rechtssicherheit oder der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zur Verfügung?
e) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die an deutschen Flug- und Seehäfen ausgesprochenen „No-board-Empfehlungen” nicht transparent sind, die Fluggesellschaften sie indes dennoch umsetzen dürften, und Betroffene weder Rechtsschutz noch Schadensersatz geltend machen können, zumal PNR-Daten vom Privacy Act auch für US-Staatsangehörige ausgenommen sind?
Welche „internationalen Screeningprogramme“ hat das DHS, wie vom Deputy Assistant Secretary for International Affairs geschildert, in Zusammenarbeit mit welchen europäischen Partnern „auf den Weg gebracht“?
a) Welche EU-Einrichtungen, darunter auch der Anti-Terrorismus-Koordinator, sind auf welche Weise eingebunden?
b) Welche deutschen Stellen sind in diese „internationalen Screeningprogramme“ integriert?
Welche gemeinsamen Forschungsprojekte von EU und USA wurden in den letzten zwei Jahren zur Sicherheit von Transportwegen begonnen?
a) An welchen Vorhaben ist die Bundesregierung beteiligt?
b) Was ist der Stand der in der Toledo-Erklärung anvisierten Abkommen zur „physical and behavioural explosives detection“?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten betreiben hierzu bereits Pilotprojekte an welchen Flug- oder Seehäfen?
Welche „engen Partnerschaften“ des DHS mit Deutschland und Großbritannien existieren zur „Prävention und Abwehr von terroristischen Angriffen“ mit der Joint Contact Group bzw. der Security Cooperation Group?
a) Wie werden die beschriebenen „Bedrohungsanalysen“, „Aufspüren von gewalttätigem Extremismus“, „Information über Trends terroristischer Reisetätigkeit“ und „Methodologien zur Risikobewertung“ in den Partnerprojekten konkret bewerkstelligt?
Welche Veränderungen ergeben sich durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Zusammenarbeit der EU mit dem DHS?
Welche Stellen der EU bzw. Deutschlands sind an der „U.S.-EU cybersecurity working group“ beteiligt?
a) An welchen neuen rechtlichen Grundlagen und welchen weiteren Instrumenten wird in der Arbeitsgruppe gearbeitet?
b) Welche Einrichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten (insbesondere Deutschlands) werden an welchen gemeinsamen Übungen zur „Cybersicherheit“ teilnehmen?
c) Welche Szenarien werden hierfür gegenwärtig erörtert?
Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung und Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen?
a) Welche Vorschläge haben die USA zu Transparenz, Recht zur Löschung oder Zugang zu Daten bzw. Rechtsschutz gemacht?
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüglich einer „automatisierten Entscheidungsfindung“ beim Abgleich mit US-Polizeidatenbanken zur Suche nach Risiken?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüglich des Einsatzes von elektronischen Verfahren zur automatisierten Suche nach „Risiken“ mit Methoden des „Data Mining“?
Welchen Inhalt hat das Arbeitsabkommen zwischen dem DHS und der Grenzschutzagentur FRONTEX?
a) Wie wird der dort paraphierte Tausch von Informationen konkret umgesetzt?
b) Wie sind die Unterzeichner in eine gemeinsame „Risikoanalyse“ eingebunden?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aktivitäten des Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) zur Unterstützung der Ukraine und Polens bezüglich des Schutzes „kritischer Infrastruktur“ im Rahmen der UEFA 2012?