Gültigkeit der Garantieverträge zu Zypern
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Sahra Wagenknecht, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz eines stark polarisiert geführten Wahlkampfs hat es die konservative Partei „Dimokratikos Synagermos“ (DISY) in der Republik Zypern nicht geschafft, die kommunistische Partei „Anorthotiko Komma Ergazomenou Laou“ (AKEL) von Staatspräsident Dimitris Christofias in Bedrängnis zu bringen.
DISY scheiterte am selbsterklärten Wahlziel von 37 Prozent und obwohl sie mit 34,28 Prozent mehr als 3 Prozent zulegen konnte und stärkste Partei wurde, hat sich durch die Wahlen das Verhältnis der politischen Kräfte eher zu Gunsten der AKEL verschoben. Von den 56 Sitzen in der zyprischen Volksvertretung erhält DISY 20 und die AKEL 19 Sitze. Drittstärkste Kraft wurde die zentristische Partei „Dimokratiko Komma“ (DIKO) mit 15,8 Prozent und neun Abgeordneten. 8,9 Prozent und fünf Sitze erhält nach dem Endergebnis die sozialdemokratische Partei „Kinima Sosialdimokraton“ (EDEK). Weitere 24 Sitze sind formal für die türkische Bevölkerungsgruppe Zyperns reserviert. Allerdings nahmen die Bürger/innen des türkisch besetzten Teils der Insel nicht an der Wahl teil.
Zwar ist die Bedeutung der Parlamentswahl geringer als die Wahl des Staatsoberhaupts, da in Zypern ein Präsidialsystem besteht (die nächsten Präsidentschaftswahlen finden 2013 statt), doch kann das Wahlergebnis als klare Bestätigung und Unterstützung des politischen Kurses der derzeitigen Regierung aus AKEL und DIKO und des Staatspräsidenten Dimitris Christofias in Bezug auf den Vereinigungsprozess gesehen werden.
Demgegenüber beabsichtigt die islamisch-konservative Regierungspartei AKP der Türkei nach ihrem letzten Wahlsieg zwar die Beziehungen zur EU zu verbessern, davon ausgenommen bleibt aber das Verhältnis zur Republik Zypern.
Im Streit um die Wiedervereinigung der geteilten Mittelmeerinsel sei die Geduld der Türkei bald am Ende, so Nabi Avci, außenpolitischer Berater von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und neu gewählter AKP-Parlamentsabgeordneter, laut dpa-Meldung vom 16. Juni 2011. Obwohl die türkische Seite seit Jahren eine Lösung des Zypernkonflikts verhindert, droht sie an, einen endgültigen Zustand anzustreben, indem dem türkisch besetzten Teil Zyperns eine möglichst weitreichende internationale Anerkennung verschafft werden soll.
Zypern ist seit 1974 infolge der völkerrechtswidrigen türkischen Militärintervention und seither anhaltenden Besetzung faktisch geteilt. International anerkannt ist nur die Republik Zypern, die de jure die gesamte Insel umfasst. Der türkisch besetzte nördliche Teil Zyperns wird lediglich von der Türkei anerkannt. Die Insel ist seit 2004 Mitglied der EU. Die Vereinten Nationen (UN) führen seit Jahrzehnten Gespräche zur Überwindung der Teilung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über einen Bericht des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Februar 2011 bekannt, in dem die Gültigkeit der Verträge der Garantiemächte Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien), die im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossen wurden, in Frage gestellt werden?
2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion von 1974 gegen ihre Verpflichtungen aus dem Garantievertrag vom 16. August 1960, geschlossen mit der Republik Zypern, Großbritannien und Griechenland, als Garantiemacht verstoßen hat?
3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion 1974 gegen Artikel IV des Garantievertrags verstoßen hat, da sie sich nicht, wie im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet, vorab mit den beiden anderen Garantiemächten Großbritannien und Griechenland hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen konsultiert hat?
4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion 1974 gegen Artikel IV des Garantievertrags bereits deshalb verstoßen hat, weil sie nicht, wie es für den Fall verpflichtend gewesen wäre, dass ein gemeinsames oder abgestimmtes Vorgehen der Garantiestaaten nicht möglich ist, ausschließlich Aktionen mit dem einzigen Ziel durchgeführt hat, den mit dem Garantievertrag geschaffenen Status quo mit ihrer militärischen Intervention wiederherzustellen, sondern diesen Status quo gerade entscheidend verändert hat?
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass der Garantievertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, die bei Vertragsschluss angenommen wurde (clausula rebus sic stantibus), bzw. aufgrund materiellen Vertragsbruchs in Form der völkerrechtswidrigen Intervention der Republik Türkei im Jahre 1974 seine Gültigkeit verloren hat?
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, der Garantievertrag verstoße gegen zwingendes Völkerrecht, namentlich gegen das Gewaltverbot aus Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta, in dem es heißt: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der UN unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt?
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass die Gültigkeit des Garantievertrages von 1960 durch die Resolution 186 (1964) obsolet wurde, da der UN-Sicherheitsrat – feststellend, dass die Situation in Bezug auf Zypern wahrscheinlich eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt, die sich möglicherweise noch weiter verschlechtern könnte, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, um Frieden zu erhalten bzw. eine dauerhafte Lösung zu suchen – entsprechende eigene Maßnahmen beschloss?
8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass mit dem Verlust der Gültigkeit des Garantievertrages wegen seiner faktischen Desaktualisierung auch die Rechtfertigung der weiteren Stationierung der sog. Sovereign Base Areas (SBA) in Akrotiri und Dhakelia auf Grundlage des Gründungsvertrages seine Rechtfertigung verloren hat?
9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die völkerrechtlichen Verträge, die Zypern in die Unabhängigkeit von der britischen Kolonisation führten, als Verträge unter gleichen und souveränen Vertragspartnern im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der UN-Charta abgeschlossen wurden?
10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zypern nicht genötigt wurde, auf große Teile seines Hoheitsgebiets zu verzichten (namentlich die SBA), um ein Ende der Kolonialherrschaft zu erreichen?
11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zypernverhandlungen nicht zwischen zwei staatlichen Entitäten geführt werden?
12. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in den entsprechenden Resolutionen der UN zu Zypern stets von der Schaffung einer bizonalen, bikommunalen Föderation und nicht einer losen Konföderation ausgegangen wird und dies seit den High-Level-Abkommen von 1977 und 1979 Verhandlungsgrundlage ist?
13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der unter Frage 1 angesprochene Bericht davon ausgeht, dass die Türkei gegen ihre Rolle als Garantiemacht verstoßen habe, da mit der Invasion der Türkei 1974 nicht Konflikte verhindert wurden und die militärische Invasion nicht zum Schutz der türkischen Zyprer erfolgt sei, sondern aus strategischem Interesse und dass die Türkei mit und infolge der Invasion massiv Menschenrechte verletzt habe?
14. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der unter Frage 1 angesprochene Bericht auch die Legitimität der britischen Militärbasen auf Zypern in Frage stellt, die mit dem Unabhängigkeitsvertrag etabliert wurden?
15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie das Abstimmungsergebnis des unter Frage 1 angesprochenen Berichts im Europarat war, und wie sich die deutschen Delegationsmitglieder zu dem Bericht verhalten haben?
16. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verbote seitens der Türkei gegenüber Zypern, demnach unter zyprischer Flagge fahrende Schiffe keine türkischen Häfen anlaufen oder den Bosporus passieren dürfen, gegen die Bestimmungen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei verstoßen?
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verbote seitens der Türkei gegenüber Zypern, demnach zyprische Fluglinien die Nutzung türkischer Flughäfen und des türkischen Luftraums verweigert wird, gegen die Bestimmungen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei verstoßen?
18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei das sog. Ankara-Protokoll, das die Ausdehnung der seit 1996 bestehenden Zollunion der EU mit der Türkei auf die zehn der EU im Mai 2004 beigetretenen neuen Mitglieder regelt, darunter auch die Republik Zypern, ohne Gegenleistung bzw. -forderung umzusetzen hat?
19. Wann, und zu welchen Anlässen nutzten bislang die Bundeswehr oder Angehörige der Bundeswehr die Liegenschaften der britischen Armee in den SBA?
20. Welche Einrichtungen der britischen Armee in den SBA wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen a) des UNIFIL-Einsatzes (UNIFIL = United Nations Interim Force in Lebanon), b) der Embargomaßnahmen gegen Libyen, c) der humanitären Hilfe für Menschen in oder Flüchtlinge aus Libyen sowie d) der NATO-Operation Unified Protector genutzt?
Fragen20
Was ist der Bundesregierung über einen Bericht des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Februar 2011 bekannt, in dem die Gültigkeit der Verträge der Garantiemächte Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien), die im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossen wurden, in Frage gestellt werden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion von 1974 gegen ihre Verpflichtungen aus dem Garantievertrag vom 16. August 1960, geschlossen mit der Republik Zypern, Großbritannien und Griechenland, als Garantiemacht verstoßen hat?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion 1974 gegen Artikel IV des Garantievertrags verstoßen hat, da sie sich nicht, wie im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet, vorab mit den beiden anderen Garantiemächten Großbritannien und Griechenland hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen konsultiert hat?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Invasion 1974 gegen Artikel IV des Garantievertrags bereits deshalb verstoßen hat, weil sie nicht, wie es für den Fall verpflichtend gewesen wäre, dass ein gemeinsames oder abgestimmtes Vorgehen der Garantiestaaten nicht möglich ist, ausschließlich Aktionen mit dem einzigen Ziel durchgeführt hat, den mit dem Garantievertrag geschaffenen Status quo mit ihrer militärischen Intervention wiederherzustellen, sondern diesen Status quo gerade entscheidend verändert hat?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass der Garantievertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, die bei Vertragsschluss angenommen wurde (clausula rebus sic stantibus), bzw. aufgrund materiellen Vertragsbruchs in Form der völkerrechtswidrigen Intervention der Republik Türkei im Jahre 1974 seine Gültigkeit verloren hat?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, der Garantievertrag verstoße gegen zwingendes Völkerrecht, namentlich gegen das Gewaltverbot aus Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta, in dem es heißt: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der UN unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass die Gültigkeit des Garantievertrages von 1960 durch die Resolution 186 (1964) obsolet wurde, da der UN-Sicherheitsrat – feststellend, dass die Situation in Bezug auf Zypern wahrscheinlich eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt, die sich möglicherweise noch weiter verschlechtern könnte, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, um Frieden zu erhalten bzw. eine dauerhafte Lösung zu suchen – entsprechende eigene Maßnahmen beschloss?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung, dass mit dem Verlust der Gültigkeit des Garantievertrages wegen seiner faktischen Desaktualisierung auch die Rechtfertigung der weiteren Stationierung der sog. Sovereign Base Areas (SBA) in Akrotiri und Dhakelia auf Grundlage des Gründungsvertrages seine Rechtfertigung verloren hat?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die völkerrechtlichen Verträge, die Zypern in die Unabhängigkeit von der britischen Kolonisation führten, als Verträge unter gleichen und souveränen Vertragspartnern im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der UN-Charta abgeschlossen wurden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zypern nicht genötigt wurde, auf große Teile seines Hoheitsgebiets zu verzichten (namentlich die SBA), um ein Ende der Kolonialherrschaft zu erreichen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zypernverhandlungen nicht zwischen zwei staatlichen Entitäten geführt werden?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in den entsprechenden Resolutionen der UN zu Zypern stets von der Schaffung einer bizonalen, bikommunalen Föderation und nicht einer losen Konföderation ausgegangen wird und dies seit den High-Level-Abkommen von 1977 und 1979 Verhandlungsgrundlage ist?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der unter Frage 1 angesprochene Bericht davon ausgeht, dass die Türkei gegen ihre Rolle als Garantiemacht verstoßen habe, da mit der Invasion der Türkei 1974 nicht Konflikte verhindert wurden und die militärische Invasion nicht zum Schutz der türkischen Zyprer erfolgt sei, sondern aus strategischem Interesse und dass die Türkei mit und infolge der Invasion massiv Menschenrechte verletzt habe?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der unter Frage 1 angesprochene Bericht auch die Legitimität der britischen Militärbasen auf Zypern in Frage stellt, die mit dem Unabhängigkeitsvertrag etabliert wurden?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie das Abstimmungsergebnis des unter Frage 1 angesprochenen Berichts im Europarat war, und wie sich die deutschen Delegationsmitglieder zu dem Bericht verhalten haben?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verbote seitens der Türkei gegenüber Zypern, demnach unter zyprischer Flagge fahrende Schiffe keine türkischen Häfen anlaufen oder den Bosporus passieren dürfen, gegen die Bestimmungen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei verstoßen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verbote seitens der Türkei gegenüber Zypern, demnach zyprische Fluglinien die Nutzung türkischer Flughäfen und des türkischen Luftraums verweigert wird, gegen die Bestimmungen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei verstoßen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei das sog. Ankara-Protokoll, das die Ausdehnung der seit 1996 bestehenden Zollunion der EU mit der Türkei auf die zehn der EU im Mai 2004 beigetretenen neuen Mitglieder regelt, darunter auch die Republik Zypern, ohne Gegenleistung bzw. -forderung umzusetzen hat?
Wann, und zu welchen Anlässen nutzten bislang die Bundeswehr oder Angehörige der Bundeswehr die Liegenschaften der britischen Armee in den SBA?
Welche Einrichtungen der britischen Armee in den SBA wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
a) des UNIFIL-Einsatzes (UNIFIL = United Nations Interim Force in Lebanon),
b) der Embargomaßnahmen gegen Libyen,
c) der humanitären Hilfe für Menschen in oder Flüchtlinge aus Libyen
sowie
d) der NATO-Operation Unified Protector genutzt?