Haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 9. März 2011 (7 AZR 728/09) festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe. Die Bundesagentur für Arbeit kann sich demnach nicht auf die entsprechende Regelung zum Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7) berufen, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und er entsprechend beschäftigt wird. Befristete Arbeitsverträge mit dem Sachgrund „Haushalt“ können nicht rechtswirksam abgeschlossen werden.
In Konsequenz des Urteils hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen, die betroffenen befristet Beschäftigten in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit sind vom BAG-Urteil betroffen und sollen entfristet werden (bitte auch nach Bundesländern auflisten)? Welche Aufgabengebiete, zum Beispiel Vermittlung, Arbeitgeberservice usw., sind von den vorzunehmenden Entfristungen in welcher Stellenanzahl betroffen (bitte auch nach Bundesländern auflisten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es vom BAG-Urteil betroffene Beschäftigte gibt, die nicht über die Rechtslage und die vorzunehmende Entfristung informiert worden sind?
Wie soll die Entfristung der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten organisiert werden? Wie viele zusätzliche Stellen müssen insgesamt bei der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden (bitte die Verteilung auch nach Bundesländern darstellen), und wie werden diese finanziert? Sind Versetzungen an andere Arbeitsorte vorgesehen?
Welche Art von Arbeitsplätzen sollen den zu entfristenden Beschäftigten angeboten werden? Sollen sie entsprechend ihrem bisherigen Arbeitsvertrag verwendet und eingruppiert (entlohnt) werden?
Wird bei der Umsetzung der Entfristungen auf die persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Kinder, zu pflegende Angehörige usw.) der bislang befristet Beschäftigten Rücksicht genommen?
Wie viele vom BAG-Urteil betroffene Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit wurden bislang entfristet? In wie vielen Fällen erfolgt eine andere Verwendung als im ursprünglichen Arbeitsvertrag vorgesehen?
In welchen Entfernungen zum bisherigen Arbeitsort wurden den Beschäftigten bislang Dauerarbeitsverhältnisse angeboten, und in wie vielen Fällen erfolgten Versetzungen an andere Arbeitsorte (bitte auch nach Bundesländern auflisten)? Wurde bei den Versetzungen eine Sozialauswahl unter Einbeziehung aller Beschäftigter durchgeführt, also auch die bisher unbefristet Beschäftigten in die Auswahl mit einbezogen?
Welche konkrete Auswirkung haben Versetzungen an einen anderen Arbeitsort und eine andere Verwendung als im ursprünglichen Arbeitsvertrag vorgesehen von zu entfristenden Beschäftigten auf Betreuungsrelationen vor Ort, etwa im Bereich der Vermittlung (wenn möglich, bitte nach Standorten auflisten mit den dazugehörigen Betreuungsrelationen, vorher und nachher)?
In welcher Weise werden der Hauptpersonalrat und die Personalräte an der Umsetzung der Entfristung der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten beteiligt? Müssen diese zum Beispiel Versetzungen oder ähnlichen Maßnahmen zustimmen?
Wurden bislang Änderungskündigungen gegenüber zu entfristenden Beschäftigten ausgesprochen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Haben bislang zu entfristende Beschäftigte von selber ihr Arbeitsverhältnis gekündigt bzw. die Bundesagentur für Arbeit verlassen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die Umsetzung der Entfristung der vom BAG-Urteil betroffenen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ein?